BAföG

Informationen zum BAföG

Der Richtwert der Beurteilung eines geordneten Studienverlaufs liegt am Ende des 4. Fachsemesters bei 90 ECTS Credit Points, am Ende des 5. Fachsemesters bei 135 ECTS Credit Points sowie am Ende des 6. Fachsemesters bei 180 ECTS Credit Points.

Sollten Sie die Mindestanzahl an ECTS Credit Points auf Ihrem PABO-Auszug vorweisen können, bitten wir Sie Ihren positiven Leistungsnachweis (PABO-Auszug) ohne das Ausfüllen des Formblatt 5 direkt an das Studierendenwerk zu schicken. 

In diesen Fällen benötigen Sie kein vorab von uns ausgefülltes Formblatt 5.

Zwei Personen im Gespräch an einem Bürotisch.

Sollten Sie die Mindestanzahl an geforderten ECTS Credit Points nicht auf Ihrem PABO-Auszug vorweisen können, trifft der folgende Ablauf zu:

Frau Professor Lundan ist die derzeitige BAföG-Beauftragte für den Fachbereich 7. In dieser Funktion werden an unserem Lehrstuhl Leistungsnachweise (sog. Formblatt 5) für Studierende unseres Fachbereiches erstellt.

  • Füllen Sie das Formblatt 5 mit Ihren Daten aus. Als Anschrift der Ausbildungsstätte geben Sie bitte die Anschrift der Universität Bremen an: Bibliothekstraße 1, 28359 Bremen
  • Lassen Sie einen aktuellen PABO-Auszug mit Ihren Leistungen erstellen (pdf).
  • Schicken Sie beides zusammen als pdf-Datei an Herrn Dr. Gunnar Leymann.

Alternativ können Sie die Formulare postalisch zusenden.

Wir können Ihnen das ausgefüllte Formblatt 5 gern postalisch zurück schicken. Dafür geben Sie bitte Ihre Postadresse an.

Sollten Sie das Formular persönlich vorbei bringen wollen oder Fragen haben, wenden Sie sich zwecks Terminvereinbarung bitte vorab an Herrn Dr. Leymann.

Bitte beachten Sie auch hier, dass wir persönlich vorgebrachte Formulare nicht unmittelbar bearbeiten können, sondern ca. eine Woche nach Antragstellung benötigen.