Aufnahmeprüfung (Lehramt)

Die Aufnahmeprüfungen des Instituts für Musikwissenschaft und Musikpädagogik, die im Rahmen des Zulassungsverfahrens für den B.A. Musikpädagogik durchgeführt werden, finden vom 19. bis 21. Juni 2023 statt.

Die Aufnahmeprüfung besteht aus vier Teilen:

  1. Schriftliche Prüfung zu Hörfähigkeit und Musiktheorie
  2. Künstlerische Prüfung
  3. Vokale Prüfung
  4. Gespräch

Der Prüfungsteil unter Punkt 1 (Schriftliche Prüfung zu Hörfähigkeit und Musiktheorie) findet für alle Bewerberinnen und Bewerber in Präsenz statt. Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben.
Die Hochschule für Künste, Dechanatstraße 13-15, 28195 Bremen übernimmt die Durchführung dieses Prüfungsteils. Sie erhalten rechtzeitig nach Ihrer Anmeldung zur Aufnahmeprüfung (Frist 22. Mai 2023) ein Schreiben mit weiteren Details zum genauen Ablauf.

Die Prüfungsteile unter Punkt 2 bis Punkt 4 können entweder in Präsenz mit Anreise nach Bremen oder als Onlineprüfung ohne Anreise nach Bremen absolviert werden. Die Onlineprüfung gliedert sich in eine asynchrone künstlerische Prüfung (2. Prüfungsteil: Hochladen eines Videos Anfang Juni 2023) und eine synchrone Onlineprüfung (3. und 4. Prüfungsteil).

Bitte wählen Sie auf dem Anmeldeformular aus, ob Sie die Prüfungsanteile unter Punkt 2 bis 4 in Präsenz oder als Onlineprüfung absolvieren möchten.
Die Details zum Ablauf der beiden Prüfungsformate senden wir Ihnen rechtzeitig zu.

Eine allgemeine Beschreibung der Aufnahmeprüfung finden Sie auf dieser Seite unter der Rubrik "Bewerbung". Dort finden Sie auch das Formular zur Anmeldung zur Aufnahmeprüfung sowie die aktuelle Ordnung für die Aufnahmeprüfung zum Bachelorstudium des Studienfaches "Musikpädagogik".

Sie können Ihre Anmeldung zur Aufnahmeprüfung bis zum 22. Mai 2023 einreichen. (Datum des Poststempels!)

 

Noten

Die Aufnahmeprüfung besteht aus vier Teilen:

1. Schriftliche Prüfung zu Hörfähigkeit und Musiktheorie

    Einstündige schriftliche Prüfung zur musikalischen Hörfähigkeit und Musiktheorie mit den Bestandteilen:

    a) Allgemeine Musiklehre unter Einschluss der Grundlagen der Partiturkunde,
    b) Grundlagen und Grundbegriffe der Funktionstheorie und des Tonsatzes,
    c) Intervalle hören (simultan und sukzessiv),
    d) Akkorde hören,
    e) Melodie- und Rhythmusdiktat

    2. Künstlerische Prüfung

    Künstlerische Prüfung im Haupt- und Nebenfach von insgesamt ca. 15 Minuten Dauer mit folgenden Anforderungen, die nach musikalischem Schwerpunkt und Schulart differenzieren:

    2.1. Schwerpunkt europäische Kunstmusik des 9. bis 21. Jahrhundert

    • Primarschule, kleines Fach:
      Es sind zwei Stücke unterschiedlicher Stile und Epochen auf dem Klavier, der Gitarre oder einem anderen harmoniefähigen Instrument vorzutragen, wobei davon ein Stück aus dem Bereich der europäischen Kunstmusik kommen muss.
    • Primarschule, großes Fach:
      Im Hauptfach sind zwei Stücke unterschiedlicher Stile und Epochen europäischer Kunstmusik vorzutragen.
      Im Nebenfach ist ein Stück freier Wahl vorzutragen.
      Ist das Hauptfach ein Melodieinstrument oder Gesang, so muss das Nebenfach Klavier, Gitarre oder ein anderes harmoniefähiges Instrument sein. 
    • Oberschule und Gymnasium:
      Im Hauptfach sind drei Stücke vorzutragen, wobei zwei davon unterschiedlichen Stilen und Epochen europäischer Kunstmusik entstammen müssen und ein Stück frei gewählt werden kann.
      Im Nebenfach sind zwei Stücke freier Wahl darzubieten.
      Von den insgesamt fünf darzubietenden Stücken kann maximal ein Stück aus dem Popmusik-Bereich kommen.
      Ist das Hauptfachinstrument ein Melodieinstrument oder Gesang, so muss das Nebenfach Klavier, Gitarre oder ein anderes harmoniefähiges Instrument sein.

    2.2. Schwerpunkt Jazz

    • Primarschule, kleines Fach:
      Es sind zwei Stücke vorzutragen, von denen das eine ein Realbook-Standard inklusive einer selbst erarbeiteten Improvisation sein muss, während das andere aus dem Bereich der europäischen Kunstmusik zu wählen ist. Zu spielen sind die Stücke auf dem Klavier, der Gitarre oder einem anderen harmoniefähigen Instrument.
    • Primarschule, großes Fach:
      Im Hauptfach sind zwei Stücke unterschiedlicher Jazz-Stile vorzutragen, von denen eines ein Realbook-Standard inklusive einer selbst erarbeiteten Improvisation sein muss.
      Im Nebenfach ist ein Stück aus dem Bereich der europäischen Kunstmusik vorzutragen.
      Ist das Hauptfach ein Melodieinstrument oder Gesang, so muss das Nebenfach Klavier, Gitarre oder ein anderes harmoniefähiges Instrument sein.
    • Oberschule und Gymnasium:
      Im Hauptfach sind drei Stücke vorzutragen. Zwei dieser Stücke müssen unterschiedliche Stile des Jazz repräsentieren, während ein drittes der europäischen Kunstmusik entstammen muss. Bei einem der beiden Jazz-Stücke muss es sich um einen Realbook-Standard inklusive selbst erarbeiteter Improvisation handeln.
      Im Nebenfach sind zwei Stücke freier Wahl vorzutragen, wobei eines auch aus dem Popmusik-Bereich kommen kann.
      Ist das Hauptfachinstrument ein Melodieinstrument oder Gesang, so muss das Nebenfach Klavier, Gitarre oder ein anderes harmoniefähiges Instrument sein.

    3. Vokale Prüfung

    • Vom-Blatt-Singen („prima vista“) eines unbekannten Liedes von allen Bewerberinnen und Bewerbern.
       
    • Vortrag eines vorbereiteten Liedes in deutscher Sprache mit einem Tonumfang von etwa einer Oktave ohne Begleitung von den Bewerberinnen und Bewerbern, deren Haupt- oder Nebenfach nicht Gesang ist. Nachgewiesen werden soll eine organisch gesunde, bildungsfähige Sing- und Sprechstimme. Für Bewerberinnen und Bewerber mit Hauptfach Gesang entfällt dieser Liedvortrag.

    4. Gespräch

    Gespräch mit der Bewerberin bzw. dem Bewerber von ca. 5 Minuten Dauer, in dem das fachliche Wissen über die gespielte Literatur und über Musik in ihrer Vielfalt, die inhaltlichen Ansprüche an das Lehramtsstudium und die beruflichen Vorstellungen reflektiert werden.

    Die Anforderungen in den einzelnen Prüfungsteilen differieren gemäß der gewählten Schulart. Eine Konkretisierung des erwarteten Niveaus und der Inhalte der Aufnahmeprüfung sowie die Form der Durchführung werden durch die Prüfungskommission entschieden und frühzeitig auf der Internetseite des Instituts für Musikwissenschaft und Musikpädagogik UB veröffentlicht.

    Die Dauer der angegebenen Prüfungszeiten kann auf Beschluss der Kommission verkürzt werden.


    Hilfreiche Informationen und Angebote zur Vorbereitung

    Der Schwierigkeitsgrad der Stücke aus dem klassischen Repertoire richtet sich nach der Einstufung des Deutschen Musikrates für den Wettbewerb Jugend musiziert. Werklisten können Sie unter Jugend musiziert einsehen.

    Die Studierenden des Studiengangs bieten am Informationstag, am 10.5.2023, für Studieninteressierte eine Probeaufnahmeprüfung  an, welche in Präsenz stattfindet (Gebäude GW2, Raum A 4440). Der StugA-Musik bittet um Anmeldungen unter der E-Mail: stugamusik@uni-bremen.de. An dieser Stelle können Sie bereits Musteraufgaben und deren Lösungen für die Musiktheorie einsehen. Zudem können Sie sich zu einem Vorbereitungskurs für Musiktheorie anmelden. Zusätzliche Angebote bietet auch die Hochschule für Künste an.


    Bewerbung

    Informationen und Anmeldungsunterlagen für die Aufnahmeprüfung (inklusive Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen, Anforderungen für die Aufnahmeprüfung und Anmeldebogen) finden Sie nachfolgend im Bewerbungspaket.

    Die aktuelle Ordnung für die Aufnahmeprüfung zum Bachelorstudium des Studienfaches "Musikpädagogik" finden Sie hier.

     


    Bitte beachten: Der Nachweis der bestandenen Aufnahmeprüfung ist im Rahmen des Antrages auf Zulassung beim Sekretariat für Studierende vorzulegen. Aus der bestandenen Aufnahmeprüfung ergibt sich kein Anspruch auf einen Studienplatz.
    Die bestandene Aufnahmeprüfung ist ein Jahr lang gültig. Über die Vergabe der Studienplätze entscheidet die Universität durch das Sekretariat für Studierende im Rahmen des allgemeinen Zulassungsverfahrens.


     

    Die Aufnahme in den Studiengang B.A. Musikwissenschaft unterliegt nicht der Verpflichtung, die Eignung durch eine bestandene Aufnahmeprüfung nachweisen zu müssen.