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Fachkommission nach § 53 PflBG überreicht Rahmenpläne für die bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung an BMBFSFJ und BMG

Die Übergabe fand am 30. Juni 2026 statt. Prof. Dr. Ingrid Darmann-Finck vom IPP ist Vorsitzende der Kommission und erläuterte im BMBFSFJ, wie die Fachkommission das neue Berufsprofil curricular umgesetzt hat.

Mit dem Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) wurde ein neuer, bundeseinheitlich geregelter 18-monatiger, generalistischer Pflegeberuf auf Assistenzniveau geschaffen. Ab dem 1.1.2027 können die Ausbildungen beginnen. Die den zuständigen Ministerien überreichten Rahmenpläne dienen den Pflegeschulen und den Trägern der praktischen Ausbildung als Orientierungshilfen für die Entwicklung der schulinternen Curricula und einrichtungsspezifischen Ausbildungsplänen. Auch für die Länder stellen sie eine Orientierung für landeseigene Rahmenpläne oder -richtlinien dar. Als Vorsitzende der Fachkommission nach § 53 Pflegeberufegesetz (PflBG) hat Prof. Dr. Ingrid Darmann-Finck vom IPP an der Erstellung maßgeblich mitgewirkt. „Eine besondere Herausforderung bestand darin, die im Pflegefachassistenzgesetz angegebenen Ausbildungsziele und die in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorgesehenen Kompetenzen inhaltlich zu konkretisieren und die Aufgaben von denen der Pflegefachperson abzugrenzen.“ In der ersten Augusthälfte werden die Rahmenpläne voraussichtlich veröffentlicht.  

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Uebergabe der Rahmenlehrplaene durch die Fachkommission zur Pflegefachassistenzausbildung (PSt) 'Fotografiert im Auftrag des Bundesfamilienministeriums'
Aktualisiert von: IPP-Content