Projektdetails
Machbarkeitsstudie zur Konzeption und Einrichtung eines primärqualifizierenden Pflegestudiengangs mit Vermittlung einer heilkundlichen Zusatzqualifikation in Bremen
Sabine Muths;
Beschreibung
Ziele
In den letzten Jahren werden im Rahmen der Modellklausel in den pflegerischen Berufsgesetzen verschiedene für Deutschland innovative Strukturmodelle der Pflegeausbildung erprobt. Dazu gehören die Zusammenführung der bisher nach Alter getrennten Bildungsangebote zu integrativen oder generalistischen Ausbildungsmodellen oder die Einrichtung von primärqualifizierenden Studiengängen an Hochschulen, die in den meisten Fällen durch unterschiedlich geartete Kooperation mit Fachschulen nicht nur zum staatlichen Pflegeexamen, sondern auch zu einem Bachelorabschluss in Pflegewissenschaft führen. Mit dem Ziel der Professionalisierung der Pflegepraxis, der langfristigen Sicherung einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung u.a. durch neue Formen der Kooperation zwischen Medizin und Pflege und der Vereinheitlichung der europäischen Bildungssysteme ist die Akademisierung eines Teils der Pflegeerstausbildung derzeit eine gesellschaftliche Notwendigkeit. Während die Pflegeerstausbildung international zum Teil bereits seit vielen Jahrzehnten fest an den Universitäten verankert ist, findet sie in der Bundesrepublik zur Zeit noch fast ausschließlich an Berufsfachschulen statt. Einen neuen Impuls für die Weiterentwicklung der Pflegebildung gibt das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, das im Sommer 2008 in Kraft getreten ist. In SGB V § 63, Art. 6, Abs. 3c wird erstmals die Option eröffnet, dass Pflegende mit entsprechender Zusatzqualifikation im Rahmen von Modellvorhaben auch heilkundliche Aufgaben übernehmen dürfen. Analog dazu erhalten die Bildungseinrichtungen in den Berufsgesetzen für die Alten- und die Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege jeweils durch § 4, Abs. 7 die Berechtigung, entsprechende Bildungsangebote zur Vermittlung der erweiterten Kompetenzen einzurichten, wobei die Ausbildung neuerdings auch in alleiniger Verantwortung von Hochschulen durchgeführt werden kann. Dieser neue gesetzliche Rahmen stellt insofern eine bedeutsame Chance für die Professionalisierung der Pflege dar, als Pflegende durch die erweiterte Kompetenz erheblich größere Spielräume für eigenverantwortliche Entscheidungen erhalten können. Mit der Festlegung der hierfür in Frage kommenden heilkundlichen Tätigkeiten, hat der Gesetzgeber den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, der bis Oktober diesen Jahres ein Ergebnis vorlegen soll.
Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales hat den Impuls dieser gesetzlichen Reformen aufgegriffen und setzt sich für die Einrichtung eines primärqualifizierenden Pflegestudiengangs an den Bremer Hochschulen, der außerdem die Vermittlung erweiterter Kompetenzen integriert, ein (Bremer Pflegebericht (2009) PDF, 740KB). In einem ersten Schritt hat die Senatorin das Institut für Public Health und Pflegeforschung (Universität Bremen) damit beauftragt, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie verschiedene Studiengangsmodelle in Kooperation der Bremer Hochschulen mit den Fachschulen zu konzipieren und zu überprüfen, unter welchen Bedingungen die Realisierung dieser Modelle in Bremen denkbar wäre.
Kurzbeschreibung
Das Projekt, das im März diesen Jahres angelaufen ist, gliedert sich in drei Phasen. Gegenstand der ersten Phase des einjährigen Projekts ist es zunächst, mögliche heilkundliche Qualifikationsprofile zu identifizieren und im Hinblick beispielsweise auf die Employability der Absolventen, den (auch ökonomischen) Nutzen für die Gesundheitsversorgung und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu überprüfen. Im zweiten Schritt werden auf der Grundlage der Ergebnisse der ersten Phase unter Beteiligung möglicher Kooperationspartner (Fachschulen, Gesundheitsbehörde, Hochschule Bremen) verschiedene Studiengangsmodelle konzipiert, jeweils curriculare Eckpunkte entwickelt und anschließend Umsetzungsfragen geprüft. Im Einzelnen soll etwa geklärt werden, wie die Anrechnung der an den Fachschulen erworbenen Kompetenzen geregelt werden kann, wie pflegerische bzw. heilkundliche Kompetenzen in Kooperation von (hoch-)schulischen und klinischen Lernorten aufgebaut werden können und welche materiellen und personellen Ressourcen für die Einrichtung eines solchen Bildungsangebots erforderlich sind.
Methodisch kommen in dem Projekt Literaturrecherchen, Dokumentenanalysen, Expertenbefragungen bzw. –workshops und Methoden der Curriculumforschung zum Einsatz.
Erwartete Ergebnisse und Relevanz
Von dem Projekt werden Entscheidungsgrundlagen für die Einrichtung einer primärqualifizierenden Pflegestudiengangs auf der Basis des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes erwartet.
Transfer der Ergebnisse
Die Ergebnisse des Projekts sollen auf einer Fachtagung im Frühjahr 2010 vorgestellt werden.
Kontakt
Prof. Dr. Ingrid Darmann-Finck, darmannprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de
Sabine Muths, smuths@uni-bremen.de
Schlagworte
Pflegeweiterentwicklungsgesetz
Pflegebildung
Akademisierung der Pflegeerstausbildung
Professionalisierung