Leitthema

Beispiele der Politikberatung im Feld der Glücksspielforschung
Tobias Hayer
Die Forschung im Glücksspielbereich lässt sich am besten als Querschnittsmaterie begreifen, da sie vielfältige Facetten betrifft. Dazu zählen in erster Linie psychologische, soziale, ökonomische, rechtliche, aber auch gesundheitswissenschaftliche und hier insbesondere suchtbezogene Aspekte [1]. Gleichzeitig sind Glücksspiele nicht nur für die Anbieter eine lukrative Einnahmequelle, sondern auch für den Staat: So lagen die Steuereinnahmen aus Glücksspielen im Jahr 2024 bei rund 7 Mrd. Euro und damit mehr als doppelt so hoch wie die Erträge aus alkoholbezogenen Steuern [2]. Es liegt auf der Hand, dass die Glücksspielbranche erheblichen Einfluss auf politische Entscheidungsprozesse mit dem übergeordneten Ziel ausübt, die eigenen (monetären) Interessen durchzusetzen bzw. effektive Public Health-Ansätze der Suchtprävention, die in der Regel mit einem Konsumrückgang verbunden sind, zu verhindern [3]. Gleichzeitig macht die Höhe der Steuereinnahmen öffentliche Stellen anfälliger dafür, von der Industrie gelenkt zu werden und einschränkende Maßnahmen der Suchtprävention zu ignorieren. Vor diesem Hintergrund kommen der anbieterunabhängigen Forschung inklusive der darauf fußenden Wissenschaftskommunikation und des Wissenstransfers in die Praxis sowie politischen Beratungstätigkeiten eine zentrale Bedeutung zu.
Per Definition steht Public Health für die Erhaltung, Förderung und Verbesserung der Gesundheit in der gesamten Bevölkerung oder in wohldefinierten Bevölkerungsgruppen [4]. Wissenschaftliche Befunde mit Public Health-Bezug bilden daher oftmals die Grundlage bzw. das Rationale für politische Vorhaben und Entscheidungen. Da sich Public Health-Forschungen üblicherweise nicht nur auf die Analyse von Gesundheits- und Krankheitsdaten beschränken, sondern darüber hinaus Erkenntnisse an Entscheidungsträger:innen weiterleitet sowie konkrete Handlungsempfehlungen kommuniziert, bewegt sich Public Health zwangsläufig immer auch im politischen Raum [5, 6, 7]. Anspruch ist ein konstruktives, evidenzgestütztes Hineinwirken in Gesellschaft und Politik mit der allgemeinen Absicht, gesundheitliche Chancengleichheit herzustellen. Neben Impulsen für den wissenschaftlichen Diskurs sollen die Forschungsergebnisse unter Berücksichtigung der Limitationen des jeweiligen Forschungsansatzes über die Scientific Community hinaus lebensweltnah genutzt und umgesetzt werden. Diese Transferorientierung gehört quasi zur DNA von Public Health.
Ein wichtiges Transferfeld bezieht sich in diesem Zusammenhang auf die fundierte Beratung von Entscheidungsträger:innen in öffentlichen Institutionen [8]. Im engeren Sinn ist damit eine Art unentgeltliche wissenschaftliche Politikberatung gemeint, die in der Praxis diverse Formen annehmen kann. Die folgenden beiden Arbeitsaktivitäten des Autors illustrieren diesen Sachverhalt exemplarisch. Beispiel 1 bezieht sich auf den Fachbeirat Glücksspielsucht [9]. Hierbei handelt es sich um ein siebenköpfiges Gremium, das im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) gesetzlich verankert wurde und sieben Expert:innen mit unterschiedlicher Fachkunde in der Bekämpfung der Glücksspielsucht vorsieht. Seine Hauptaufgaben beziehen sich zum einen auf die Untersuchung sowie Bewertung ausgewählter neuer Glücksspielangebote und zum anderen auf die Mitwirkung bei der Evaluation des GlüStV, der in Deutschland im Wesentlichen das Online-Glücksspiel ländereinheitlich reguliert [10]. Dabei ist der Fachbeirat im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben nicht weisungsgebunden. Die Amtszeit einzelner Mitglieder beträgt sieben Jahre. Alle Arbeitstätigkeiten werden in Jahresberichten zusammengefasst und veröffentlicht. Im Allgemeinen versteht sich der Fachbeirat Glücksspielsucht als Advokat des Spieler:innenschutzes im Kontext der Regulierung des Glücksspielwesens. Gleichwohl ist sein Handlungsspektrum inhaltlich beschränkt und Gegenstand öffentlicher Diskurse [11].
Beispiel 2 lenkt den Fokus auf die Fachstellen Glücksspielsucht im Land Bremen, deren Entstehungsgeschichte ebenfalls eng mit dem GlüStV zusammenhängt. Nach §11 GlüStV haben die Bundesländer Maßnahmen der Suchtprävention, entsprechende Beratungsangebote sowie die wissenschaftliche Forschung zur Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren sicherzustellen. Um die Ziele des GlüStV zu erreichen, definiert das Bremische Glücksspielgesetz die Sicherstellung der wissenschaftlichen Forschung als öffentliche Aufgabe. Weiterhin soll sich die Freie Hansestadt Bremen an der Finanzierung von Projekten und Beratung zur Vermeidung und Bekämpfung der Glücksspielsucht und zur fachlichen Beratung und Unterstützung der Glücksspielaufsicht beteiligen. Infolgedessen wurden die Fachstellen Glücksspielsucht im Land Bremen geschaffen, die ihrem Selbstverständnis nach als zentrale Bindeglieder zwischen Suchthilfe und Suchtforschung fungieren und sowohl qualifizierte Beratungsangebote für Betroffene wie Angehörige bereithalten als auch diverse Projekte zur Erforschung der Glücksspielsucht mit regionaler Relevanz durchführen [12]. Ein Arbeitsschwerpunkt umfasst die fachliche Beratung und Unterstützung der senatorischen Behörden bei glücksspielrelevanten Sachthemen (z. B. Austausch über verschiedenartige Aspekte der Glücksspielregulation) sowie konkreten glücksspielspezifischen Fragestellungen (z. B. Erörterung von Einzelfragen im Zuge von Gerichtsverfahren) unter Hinzuziehung von aktuellen Forschungserkenntnissen. Finanziell gefördert werden die Fachstellen Glücksspielsucht im Land Bremen durch die Bremer Senatorin für Gesundheit Frauen und Verbraucherschutz. Die Forschungs- und Beratungstätigkeiten waren bereits mehrfach Bestandteil des parlamentarischen Diskurses im Bremer Senat (z. B. [13]).
Diese beiden Beispiele deuten die Möglichkeiten an, Forschungsbefunde aus dem Public Health-Sektor in den politischen Raum einzuspeisen. Im Gegensatz zu den Lobbystrategien der Glücksspielanbieter erfolgt dieses Vorgehen auf gesetzlicher Grundlage, ohne persönliche monetäre Interessen und streng ausgerichtet an Forschungsergebnissen. Ein weiterer wesentlicher Unterschied zum Unternehmens-Lobbyismus besteht in den sehr beschränkten (zeitlichen wie finanziellen) Ressourcen, die für diese Beratungstätigkeiten zur Verfügung stehen. Ohnehin ist abschließend zu betonen, dass es letztendlich immer ein politischer Abwägungs- und Entscheidungsprozess bleibt, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse wie in der Praxis umgesetzt werden.
Dr. Tobias Hayer
Universität Bremen, Institut für Public Health und Pflegeforschung | Abt. Gesundheit und Gesellschaft, Leitung der Arbeitseinheit Glücksspielforschung
Literatur
[1] Schütze, C., Kalke, J., Möller, V., Turowski, T. & Hayer, T. (2023). Glücksspielatlas Deutschland 2023: Zahlen, Daten, Fakten. Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung, Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen, Arbeitseinheit Glücksspielforschung der Universität Bremen: Hamburg / Hamm / Bremen.
[2] Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (2025). Tätigkeitsbericht 2024. www.gluecksspiel-behoerde.de/images/pdf/jahresberichte/GGL_Tatigkeitsbericht_2024.pdf, Zugriff: 18.08.2025.
[3] Hayer, T. & Turowski, T. (2025). It‘s all about the money: Wie die Glücksspielindustrie ökonomische Interessen wahrt und effektive Suchtprävention verhindert. In: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) (Hrsg.): DHS Jahrbuch Sucht 2025 (S. 257-271). Lengerich: Pabst.
[4] Böhm, K. (2001). Politikwissenschaft und Public Health. In: H. Schmidt-Semisch & F. Schorb (Hrsg.): Public Health: Disziplin – Praxis – Politik (S. 35-48). Wiesbaden: Springer.
[5] Kolip, P. & Razum, O. (2001). Interdisziplinarität und Problemorientierung in Forschung und Lehre: das Beispiel der Fakultät für Gesundheitswissenschaften an der Universität Bielefeld. In: H. Schmidt-Semisch & F. Schorb (Hrsg.): Public Health: Disziplin – Praxis – Politik (S. 195-211). Wiesbaden: Springer.
[6] Gerlinger, T. (2001). Public Health und Politikberatung. In: H. Schmidt-Semisch & F. Schorb (Hrsg.): Public Health: Disziplin – Praxis – Politik (S. 393-410). Wiesbaden: Springer.
[7] Schmidt, B. (2001). Gesundheit als Instrument zur Sicherstellung sozialer Ordnung. In: H. Schmidt-Semisch & F. Schorb (Hrsg.): Public Health: Disziplin – Praxis – Politik (S. 427-441). Wiesbaden: Springer.
[8] Emde M, Bolte G, Mertesacker H. Wissenschaftstransfer in Public Health und Pflegewissenschaft: Ein Überblick. IPPinfo. 2026;19(22): 2-3.
[9] www.fachbeirat-gluecksspielsucht.de, Zugriff: 18.08.2025.
[10] Hayer, T. (2020). Neuer Glücksspielstaatsvertrag - Chancen und Risiken. SuchtAktuell, 27 (2), 55-59.
[11] www.glueg.org/blog/419-die-vergessene-beteiligung, Zugriff: 18.08.2025.
[12] www.gluecksspielsucht.uni-bremen.de, Zugriff: 18.08.2025.
[13] www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2024-02-13_Drs-21-290_381c6.pdf, Zugriff: 18.08.2025.
Zitierweise
Hayer T. Beispiele der Politikberatung im Feld der Glücksspielforschung. IPPinfo [Internet]. 2026;19(22): 15-16. Available from: https://www.uni-bremen.de/institut-fuer-public-health-und-pflegeforschung/ippinfo. https://doi.org/10.26092/elib/5876

