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Universität Bremen und UNIDROIT starten akademische Zusammenarbeit

Bremen/Rom, 11. Mai 2026 – Die Universität Bremen und das Internationale Institut für die Vereinheitlichung des Privatrechts (UNIDROIT) haben ein Memorandum of Understanding (MoU) über akademische Zusammenarbeit geschlossen.

Damit wurde die Grundlage für eine neue institutionelle Partnerschaft in Rechtslehre und Forschung gelegt. Das MoU wurde von Prof. Dr. Gralf-Peter Calliess, Direktor des Instituts für Handelsrecht an der Universität Bremen, und Prof. Dr. Ignacio Tirado, Generalsekretär von UNIDROIT, im Rahmen einer virtuellen Unterzeichnungszeremonie am 11. Mai 2026 unterzeichnet. Bei der feierlichen Unterzeichnung waren außerdem Dr. Nicholas Mouttotos von der Universität Bremen sowie UNIDROIT-Juristin Dr. Philine Wehling zugegen.

Eine Partnerschaft auf der Grundlage gemeinsamer wissenschaftlicher Überzeugungen
Die Unterzeichnung stellt einen bedeutenden Meilenstein für den Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen und sein Engagement für die transnationalrechtliche Forschung dar. Das Abkommen schafft einen Rahmen für ein breites Spektrum gemeinsamer akademischer Aktivitäten, darunter Zusammenarbeit in Forschung, Lehre und wissenschaftlichem Austausch. Es wird u. a. den Beitrag von UNIDROIT zum Masterprogramm Transnational Law der Universität unterstützen und damit die internationalen und rechtsvergleichenden Dimensionen des Programms weiter stärken. Darüber hinaus wird es akademische Aktivitäten im Rahmen der UNIDROIT Academy fördern und so zur Verbreitung der legislativen Arbeit von UNIDROIT sowie zur Weiterentwicklung des transnationalen Privatrechts beitragen. Das MoU eröffnet dem Masterprogramm konkrete neue Möglichkeiten, darunter den Zugang zum UNIDROIT-Stipendien- und Praktikumsprogramm sowie die Zusammenarbeit zwischen Bremer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und dem UNIDROIT-Sekretariat.

Das Institut für Handelsrecht
Im Mittelpunkt dieser Partnerschaft steht das Institut für Handelsrecht der Universität Bremen, das von Professor Calliess gemeinsam mit Professor Dr. Patrick C. Leyens, LL.M. (London), geleitet wird. Die aktuelle Forschungsagenda des Instituts deckt sich unmittelbar mit dem Arbeitsprogramm von UNIDROIT für 2026–2028 – von internationalen Handelsverträgen über digitales Wirtschaftsrecht und zivilrechtlicher Haftung bis hin zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht in globalen Lieferketten und der Kapitalmarktregulierung. Durch die inhaltliche Übereinstimmung wird die Zusammenarbeit zur natürlichen Fortsetzung bereits laufender Arbeiten auf beiden Seiten.

Feierliche Unterzeichnung
Bei der Unterzeichnungszeremonie brachte Professor Calliess seine Wertschätzung für den Abschluss des Abkommens zum Ausdruck und hob das starke Engagement der Universität Bremen für die transnationalrechtliche Wissenschaft hervor, insbesondere im Bereich des Handelsrechts. Als Direktor des Instituts für Handelsrecht betonte er die bedeutenden Synergien, die die Zusammenarbeit sowohl für die laufende Forschung des Instituts als auch für den gesamten Fachbereich erzeugen werde – ebenso wie für die Lehre zu Fragen der Internationalisierung und Transnationalisierung von Wirtschaft und Recht. Er verwies insbesondere auf die unmittelbare Übereinstimmung zwischen der Forschungsagenda des Instituts und dem aktuellen Gesetzgebungsprogramm von UNIDROIT und zeigte sich zuversichtlich, dass die Partnerschaft sowohl den wissenschaftlichen Output des Fachbereichs als auch die Lernerfahrung der Studierenden in den Studiengängen LL.B. und Master Transnational Law bereichern werde.
Professor Tirado bezeichnete das Abkommen als wichtigen Schritt zur Ausweitung der Zusammenarbeit zwischen UNIDROIT und deutschen Hochschulen und bekräftigte das langjährige Engagement von UNIDROIT für den Aufbau internationaler akademischer Netzwerke sowie für die Harmonisierung und Modernisierung des Privatrechts durch nachhaltige Zusammenarbeit mit Universitäten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Forschungszentren weltweit.

Unterzeichnung im Jubiläumsjahr von UNIDROIT
Dieses MoU wird in einem Jahr von besonderer historischer Bedeutung unterzeichnet. Am 20. April 2026 beging UNIDROIT sein 100-jähriges Jubiläum – einhundert Jahre nach seiner Gründung unter dem Völkerbund in Rom. Den Abschluss dieses Abkommens im Jubiläumsjahr von UNIDROIT zu vollziehen spiegelt die gemeinsame Überzeugung wider, dass die Arbeit der Rechtsvereinheitlichung heute ebenso dringend ist wie 1926 – und dass Universitäten und zwischenstaatliche Institutionen zusammenarbeiten müssen, um dieser Herausforderung zu begegnen.
 

Unidroit Vertragsunterzeichnung