Die Integrationsverantwortung des Bundesverfassungsgerichts

Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano, LL.M. (EUI Florenz)

Das Bundesverfassungsgericht hat seit seinem Lissabon-Urteil 2009 das Konzept der Integrationsverantwortung, das die Pflichten der Bundesorgane im Kontext des europäischen Integrationsprozesses modelliert, immer weiter ausbuchstabiert.
Wir werden uns die einschlägigen Entscheidungen des Gerichts – in Wechselwirkung mit den Entscheidungen des EuGH – ansehen und abschließend auch die Diskussionslinien in anstehenden Entscheidungen, insbesondere im Hinblick auf CETA, nachvollziehen.

Organisatorisches:
Die Veranstaltung findet wöchentlich via Zoom (mittwochs, 10 Uhr c.t. bis 12 Uhr) und als Blockveranstaltung (Präsenz) von Fr 15.01.21 - Sa 16.01.21 (Fr, Sa), 08:00 - 18:00 GW1 B0100 statt. Eine Vorbesprechung findet am 04. November 2020 um 10 Uhr c.t. via Zoom statt. Die Teilnahme an der Blockveranstaltung setzt eine Teilnahme an der Vorbesprechung und den vorherigen wöchentlichen Terminen voraus. Die Zoom-Einladung wird über StudIP bekannt gegeben. Bitte melden Sie sich daher bei StudIP zu der Veranstaltung an. Es handelt sich um eine Veranstaltung als Wahlpflichtmodul im Schwerpunkt Grundlagen des Rechts. Sie können Leistungsnachweise nach § 31 II Nr. 1 bis 4 PO erwerben.

4.11. – Vorbesprechung & Einführung

11.11. – Begriff der Integrationsverantwortung

18.11. – Outright Monetary Transactions (OMT)

2.12. – Outright Monetary Transactions (OMT)

9.12. – Bankenunion

16.12. – Secondary Markets Public Sector Asset Purchase Programme – PSPP

6.1. – Europäisches Patentgericht

Blockveranstaltung

15.1. – „Umfassende Freihandelsabkommen“

16.1. – “CETA Organstreit I”