Kritiken des Jurastudiums

Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano, LL.M. (EUI Florenz)

Seminar. ECTS: SG Jura: 12/9
Einzeltermine: Fr. 19.11.21 - Sa 20.11.21, 08:00 - 18:00
Vorbesprechung: 22. Oktober 2021, um 10.00 Uhr s.t. Uhr via Zoom

 

Zu viel Stoff; falscher Stoff; falsche Lehrformate; falsche Leitbilder; elitäre Exklusionsmechanismen; unmenschliche Prüfungen; psychische Extrembelastung; zu hohe Durchfallquoten mit existenzvernichtender Wirkung: trotz massiver Kritiken erweist sich die Jurist*innenausbildung als reformresistent. Auch am Staatsexamen wagt niemand zu rütteln. Zwar wird bisweilen seine Abschaffung gefordert, doch das Vertrauen ins Staatsexamen bei den Entscheidungstragenden ist so unerschütterlich, dass dieser Anteil laut Initiativen der JuMiKo und des Bundesrats und gegen den Widerstand der Bundesfachschaft sogar noch gestärkt und als Leistungsorientierungspunkt durch den Verzicht auf die Bildung einer Gesamtnote aus Schwerpunkt- und Staatsexamensnote isoliert werden soll.

Seit der Einführung des Schwerpunktbereichsstudiums 2003 hat es keine große Reform des Jurastudiums mehr gegeben. Zwar gab es 2012 einen Bericht des Wissenschaftsrats zur Rechtswissenschaft. Und zwar kam 2016 durch das Grundsatzpapier des von der Justizministerkonferenz beauftragten Koordinierungsausschuss zur Reform der Jurist*innenausbildung etwas Schwung in die Diskussion. Herausgekommen ist bislang aber wenig: Anfang 2021 ein zögerlicher und auf technische Details fixierter Reformentwurf aus dem Bundesjustizministerium (hierzu die Sachverständigenanhörung im Bundestag); und eine Ergänzung von § 5a Abs. 2 DRiG im Jahr 2021, wonach der Passus eingefügt werden soll, dass „die Vermittlung der Pflichtfächer […] auch in Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur“ erfolgt. Diese Kleinstreparaturen ändern nichts daran: Das Jurastudium, as it is, muss grundlegend reformiert werden; am besten in einer Reform, in der kein Stein auf dem anderen bleibt. Einige der drängendsten Probleme des Studiums wollen wir im Seminar diskutieren. 

 

1. Ausbildung oder Bildung?

2. Praxis-Theorie-Verzahnung

3. Demaskulinisierung

4. Diversifizierung

5. Ethos der Staatskritik

6. De-Ökonomisierung

7. Interdisziplinarität

8. Reflexive Politisierung

9. De-Elitisierung

10. Reorientierung auf soziale Verantwortung

11. Emotionalisierung

12. Transnationalisierung

13. Überwindung des Eurozentrismus

14. Einbeziehung historischer Unrechtserfahrungen

15. Digitalisierung

16. Lehrformen-Reformen

 


SG Jura: Wahlpflichtmodul im Schwerpunkt Grundlagen des Rechts, Leistungsnachweis:§ 31 II Nr. 1 und 4 PO, Blockveranstaltung

Organisatorisches: Die Veranstaltung findet als Blockveranstaltung (Präsenz) statt. Eine Vorbesprechung hierzu findet am 22. Oktober 2021, um 10.00 Uhr s.t. Uhr via Zoom statt. Die Teilnahme an der Blockveranstaltung setzt eine Teilnahme an der Vorbesprechung voraus. Die Zoom-Einladung wird über StudIP ca. eine Woche vor der Vorbesprechung versandt. Bitte melden Sie sich daher bei StudIP zu der Veranstaltung an.