Qualitätsmanagement

Grundsätze eines Qualitätsmanagements am Fachbereich 6

vom 01. Juni 2016, zuletzt geändert durch Beschluss des Fachbereichsrats am 1. Februar 2023

§ 1 Zielsetzung

(1) Ziel dieser Grundsätze ist es, eine hohe Qualität von Studium und Lehre am Fachbereich 6 zu gewährleisten. Hierfür sollen Studium und Lehre systematisch beobachtet, evaluiert und verbessert werden.

(2) Die Umsetzung des Qualitätsmanagements erfolgt auf Grundlage eines Qualitätskreislaufs, in dessen Rahmen die Qualitätsziele des Fachbereichs formuliert, die entsprechenden Qualitätsmaßnahmen abgeleitet sowie das Ob und Wie von Qualitätsverbesserungen evaluiert werden. Das Qualitätsmanagement soll sicherstellen, dass die Abstimmungsprozesse zwischen Lehrenden, Studierenden und Verwaltung verlässlich, systematisch und institutionell abgesichert erfolgen.

(3) Das Qualitätsmanagement am Fachbereich basiert dabei schwerpunktmäßig auf dem Qualitätszirkel (§§ 2 f.) und den Evaluationen (§ 4).

(4) Um sicherzustellen, dass der Qualitätskreislauf den aktuellen Anforderungen entspricht, wird dieser regelmäßig evaluiert. Zu diesem Zwecke bespricht der Qualitätszirkel jeweils im Wintersemester die Abläufe des Qualitätskreislaufs des vergangenen akademischen Jahres. Über Änderungs- und Anpassungsvorschläge einzelner Mitglieder des Qualitätszirkel ist zu beraten und auf Antrag eines Mitglieds des Qualitätszirkels abzustimmen. Wird ein Vorschlag von mindesten 30 Prozent der Mitglieder des Qualitätszirkels unterstützt, wird er zu Beratung und ggf. Anpassung dieser Grundsätze an den Fachbereichsrat übermittelt.

(5) Die Grundsätze des Qualitätsmanagements am Fachbereich 6 orientieren sich an der „Satzung für Qualitätsmanagement in Lehre und Studium der Universität Bremen“ vom 23.06.2021.
 

§ 2 Qualitätszirkel

(1) Am Fachbereich besteht ein Qualitätszirkel, der sich aus den gewählten Mitgliedern der Studienkommission sowie aus jeweils einem Vertreter/einer Vertreterin des Studienzentrums, der Verwaltung sowie jedes Bachelor- oder Masterstudiengangs am Fachbereich 6zusammensetzt. Die dezentrale Frauenbeauftragte gehört dem Qualitätszirkel mit beratender Stimme an. Leiter bzw. Leiterin des Qualitätszirkels ist der Studiendekan/die Studiendekanin.

(2) Der Qualitätszirkel trifft sich mindestens einmal im Semester. Ein Treffen soll in der Mitte des Semesters liegen, um eventuelle Missstände in Studium und Lehre aufgreifen und günstigstenfalls bis zum Ende des Semesters beheben zu können.

(3) Der Qualitätszirkel empfiehlt Dekanat und Fachbereichsrat Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in Studium und Lehre. Entscheidungen über Ziele und Maßnahmen werden durch das Dekanat/den Fachbereichsrat beschlossen.

 

§ 3 Aufgaben des Qualitätszirkels

(1) Der Qualitätszirkel bündelt alle Informationen zur Lehrsituation und spricht darauf aufbauend Empfehlungen aus, insbesondere zu:

• Sicherung und Entwicklung der Qualität von Studium, Prüfung und Lehre;

• Gestaltung und Weiterentwicklung neuer und bestehender Studiengänge;

• Verwendung der Einnahmen aus Studienkontengeldern.

Dabei berücksichtigt er vor allem die sich aus dem Leitbild für Studium und Lehre ergebenden Ziele der Universität Bremen.

(2) Der Qualitätszirkel wirkt durch Empfehlungen zur Lehr- und Studiensituation am Fachbereich 6 an der Erstellung eines Qualitätsberichts nach § 12 der „Satzung für Qualitätsmanagement in Lehre und Studium der Universität Bremen“ mit.

(3) Für die in Abs. 1 und 2 genannten Aufgaben und Empfehlungen erhebt und analysiert der Qualitätszirkel alle zur Verfügung stehenden Daten und Kennzahlen zu Lehre und Studium einschließlich der Ergebnisse aus der Lehrevaluation nach § 4, des datengestützten Monitorings nach § 5 der „Satzung für Qualitätsmanagement in Lehre und Studium der Universität Bremen“ sowie aus der Studierendenbefragung nach § 9 der „Satzung für Qualitätsmanagement in Lehre und Studium der Universität Bremen“.

(4) Der Qualitätszirkel unterstützt das Studienzentrum in der Entwicklung, Aktualisierung und Bereitstellung von Informationsmaterialien für Studierende.

 

§ 4 Lehrevaluation

(1) Die Lehrveranstaltungen des Fachbereichs sollen regelmäßig evaluiert werden. Zu den Lehrveranstaltungen gehören nicht nur Vorlesungen und Arbeitsgemeinschaften, sondern auch Kolloquien, Übungen, Seminare und sonstigen Kurse zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen oder fremdsprachigen Kompetenzen.

(2) Zuständig für die Entwicklung, Durchführung und Bewertung der Evaluationen ist der Qualitätszirkel in Zusammenarbeit mit dem Studienzentrum und dem Studiendekan/der Studiendekanin. Er befindet sich dabei im stetigen Austausch mit den Lehrenden.

(3) Die Evaluation kann online oder in Papierform erfolgen.

(4) Die Ergebnisse aus der Lehrevaluation ergänzen die Daten zur allgemeinen Studierbarkeit aus der universitätsweit durchgeführten Studierendenbefragung gemäß § 9 der „Satzung für Qualitätsmanagement und Evaluation in Lehre und Studium an der Universität Bremen“.

(5) Neben den Lehrenden erhalten die Ergebnisse der Lehrevaluation auch der Dekan/die Dekanin, der Studiendekan/die Studiendekanin sowie das Studienzentrum. Zudem erhalten die Verantwortlichen für die Bachelor- und Masterstudiengänge am Fachbereich 6 die Evaluationen der Lehrveranstaltungen, die Teil des jeweiligen Studiengangs sind. Die Lehrenden werden darüber hinaus dazu angehalten, die Ergebnisse ihrer Lehrevaluation auch dem Qualitätszirkel zur Verfügung zu stellen. Sie können hierbei eine eigene Stellungnahme hinzufügen.
(6) Unabhängig von der Weitergabe der Lehrevaluationsergebnisse an den Qualitätszirkel durch die Lehrenden berichtet das Studienzentrum dem Qualitätszirkel über die Gesamtergebnisse der Evaluation am Fachbereich 6, ohne auf personenbezogene Ergebnisse einzelner Lehrveranstaltungen einzugehen.

(7) Der Fachbereich bemüht sich, für die interessierten Hochschullehrer/innen eine Veranstaltung zur Lehrreflexion als didaktische Weiterbildungsveranstaltung anzubieten.
 

§ 5 Qualitätsbericht

(1) Der Studiendekan/die Studiendekanin erstellt im Einvernehmen mit dem Dekan/der Dekanin jährlich einen Qualitätsbericht gemäß § 12 der „Satzung für Qualitätsmanagement in Lehre und Studium der Universität Bremen “. Er/Sie wird dabei durch den Qualitätszirkel und das Studienzentrum unterstützt.

(2) Adressat des Qualitätsberichts ist das Rektorat.

 

Qualitätszirkel

Mitglieder des Qualitätszirkels

Grundsätze eines Qualitätsmanagements am Fachbereich 6

pdf zum Download
 

Aktualisiert von: Antje Kautz