Zur Geschichte der Juristenausbildung in Bremen

Den Studiengang Juristenausbildung gibt es in Bremen seit 1971. Zum Wintersemester 1971/72 nahm die neugegründete Universität Bremen den Lehrbetrieb auf. Der Studiengang Juristenausbildung wollte zugleich mit der Erprobung eines einstufigen Ausbildungsganges zu einer grundlegenden Reform der Juristenausbildung beitragen. Der Bundesgesetzgeber hatte mit einer „Experimentierklausel“ im Deutschen Richtergesetz (DRiG) die Möglichkeit einer solchen grundlegenden Reform eröffnet. 

Der Studiengang war zunächst in einem Fachbereich mit den Studiengängen Ökonomie und Sozialwissenschaften zusammengefasst. Neben der intendierten Interdisziplinarität mussten alle Studienanfänger des Fachbereichs ein zweisemestriges Integriertes Sozialwissenschaftliches Eingangsstudium absolvieren und konnten auch den gewählten Studiengang noch wechseln. 1982 wurde der Fachbereich aufgeteilt und die Rechtswissenschaft mit ihren Professoren in einem eigenen Fachbereich zusammengefasst.

Mit dem 3. Änderungsgesetz zum DRiG hat der Bundesgesetzgeber die Reformphase für beendet erklärt. Seit dem Wintersemester 1985/86 werden Jurastudentinnen und -studenten auch in Bremen wieder klassisch zweistufig ausgebildet (Universitätsstudium und im Anschluss daran Referendariat).

Mit der Novellierung des § 5a DRiG wurde 2003 dann auch in Bremen das sog. Schwerpunktsbereichsstudium eingeführt. Das zweisemestrige Studium dient der wissenschaftlichen Vertiefung und Erweiterung des Kernfachstoffes in einem von den Studentinnen und Studenten selbst gewählten Themenbereich. An der Universität Bremen können die Studentinnen und Studenten zwischen sechs verschiedenen Schwerpunktbereichen wählen (Grundlagen des Rechts, Umweltrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht, Internationales und Europäisches Wirtschaftsrecht, Arbeits- und Sozialrecht im internationalen und supranationalen Kontext, Informations-, Gesundheits- und Medizinrecht sowie Strafrecht und Kriminalpolitik in Europa). Alle Schwerpunkte zeichnen sich durch einen hohen wissenschaftlichen Grundlagenbezug aus. Die Angebote werden zudem eng mit den Forschungsschwerpunkten der an den Fachbereich angegliederten Institute abgestimmt, wodurch eine besonders hohe Qualität der wissenschaftlichen Ausbildung der Studentinnen und Studenten gewährleistet wird.

Neben der traditionellen zweistufigen Juristenausbildung bietet der Fachbereich Rechtswissenschaft seit dem Wintersemester 2002/2003 gemeinsam mit der Universität Oldenburg einen weiteren rechtswissenschaftlichen Studiengang an (Hanse Law School), der sich aus einem vierjährigen Bachelorstudium (LL.B.) und einem anschließenden einjährigen Masterstudium (LL.M) zusammensetzt. Das Angebot der Hanse Law School richtet sich gezielt an Studieninteressierte, die eine Tätigkeit im internationalen Bereich, beispielsweise in internationalen Organisationen, europäischen Organisationen oder in multinationalen Wirtschaftsunternehmen anstreben.
 

Aktualisiert von: Antje Kautz