Nach einem Grußwort von Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats der Freien Hansestatt Bremen, eröffnete Hartmut Guhling, Vors. Richter am BGH (XII. Zivilsenat), am 5. Juni die Tagung mit einem Rückblick auf 25 Jahre Ehevertragsrechtsprechung. Es folgte ein Vortrag von Dr. Petra Volke, Richterin am OLG Köln, zur Istanbul-Konvention im Gefüge des deutschen Verfassungs- und Kindschaftsrechts. Den Abschluss des ersten Tages bestritt Beate Jokisch, Richterin am OLG Dresden, mit einem Vortrag zur Beteiligung des Kindes in Kindschaftssachen. Der zweite Vortragstag startete mit einem Blick auf die Wechselwirkungen im Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht, vorgetragen von Dr. Regina Bömelburg, Vors. Richterin am OLG Köln. Die Tagung endete mit dem Vortrag von Prof. Dr. Henrike von Scheliha, Bucerius Law School, zu Kindeswohl, Selbstbestimmung und Statusschutz im Adoptionsrecht.
Abgerundet wurde das wissenschaftliche Programm u.a. durch Exkursionen nach Worpswede und in den Rhododendronpark sowie mit Führungen durch die Kunsthalle, das Rathaus und den Ratskeller.

