Prüfungen
Auf dieser Seiten finden sich die Prüfungstermine sowie Informationen zur An- und Abmeldung, Rücktritt und Nachteilsausgleich.
Prüfungsplane
Sommersemester 2026
- Dateiname: Grundstudium-SoSe2026_nach_Raumbuchung_13.01.2026..pdfÄnderungsdatum: 19.05.2026
- Dateiname: Hauptstudium-SoSe2026_nach_Raumbuchung_13.01.202.pdfÄnderungsdatum: 19.05.2026
- Dateiname: Pruefungsablaufplan_SoSe2026_260211.pdfÄnderungsdatum: 19.05.2026
An- und Abmeldefristen im Grund- und Hauptstudium
📌 Anmeldung zu Prüfungen
Wintersemester:
10.12. – 10.01.
Sommersemester:
10.06. – 30.06.
📌 Abmeldung von Prüfungen
Wintersemester:
10.12. – 31.01.
Sommersemester:
10.06. – 30.06.
⚠️ Wichtige Hinweise
- Eine Teilnahme an Prüfungen ist grundsätzlich nur nach vorheriger Anmeldung möglich.
- In den Modulen Grundlagen I, Zivilrecht I, Strafrecht I und Öffentliches Recht I erfolgt die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung von Amts wegen.
- Unentschuldigtes Fehlen führt zu einem Versäumnis.
Anmeldungen im Schwerpunktbereichsstudium
Anmeldung
- Wintersemester: 10.12. – 10.01.
- Sommersemester: 10.06. – 30.06.
Abmeldung
- Wintersemester: 10.12. – 31.01.
- Sommersemester: 10.06. – 30.06.
Hinweis
Die Prüfungsleistungen im Schwerpunktbereichsstudium werden in der Regel semesterbegleitend erbracht.
Ohne fristgerechte Anmeldung in PABO können jedoch keine Leistungen verbucht werden.
Anmeldung zur Schwerpunktbereichsprüfung
Die Schwerpunktbereichsprüfung wird jeweils im Sommer- und Wintersemester angeboten.
Für die Anmeldung gelten gesonderte Fristen.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung ist:
- das vollständig absolvierte Grund- und Hauptstudium
- die Absolvierung des Seminarmoduls im jeweiligen Schwerpunktbereich
Die praktischen Studienzeiten sind keine Zulassungsvoraussetzung.
Probleme während der Anmeldung
Sollte eine An- oder Abmeldung über PABO nicht möglich sein, prüfen Sie bitte zunächst folgende Punkte:
- Es stehen noch Prüfungsergebnisse aus
→ Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an dieden zuständigen Prüfer*in. - Das Modul wurde bereits erfolgreich abgeschlossen
→ Bitte überprüfen Sie Ihren Studienverlauf in PABO. - Es gilt eine abweichende An- oder Abmeldephase
→ Bitte beachten Sie die Angaben im Prüfungsplan. - Sie sind nicht (mehr) für den entsprechenden Studiengang immatrikuliert.
Sollte sich das Problem dadurch nicht klären lassen, wenden Sie sich bitte innerhalb des Anmeldezeitraums an das
Zentrale Prüfungsamt – Geschäftsstelle Fachbereich 06.
Rücktritt von Prüfungen
Im Falle einer nachgewiesenen Erkrankung ist ein Rücktritt von einer Prüfung möglich.
Voraussetzungen
- Vorlage eines ärztlichen Attests
- Einreichung des Attests innerhalb von drei Tagen nach dem Prüfungstermin
- Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt nur anerkannt werden kann, wenn die genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.
Rechtsmittel gegen Bewertungen
Je nach betreffendem Modul unterscheidet die Prüfungsordnung zwischen den möglichen Rechtsmitteln.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Nachteilsausgleich
Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen können bei Prüfungen einen Nachteilsausgleich beantragen, wenn ihre Beeinträchtigung die Erbringung der Prüfungsleistung unter den regulären Bedingungen erschwert.
Ziel des Nachteilsausgleichs ist es, chancengleiche Prüfungsbedingungen zu schaffen. Dabei werden keine inhaltlichen Anforderungen oder Bewertungsmaßstäbe verändert, sondern ausschließlich die äußeren Prüfungsbedingungen angepasst.
Wer kann einen Nachteilsausgleich beantragen?
Ein Anspruch besteht für Studierende mit:
- einer anerkannten Behinderung
- einer chronischen Erkrankung
- einer länger andauernden gesundheitlichen Beeinträchtigung
- psychischen Erkrankungen
- Teilleistungsstörungen (z. B. Legasthenie), sofern prüfungsrelevant
Voraussetzung ist, dass die Beeinträchtigung sich konkret auf die jeweilige Prüfungsform auswirkt.
Mögliche Maßnahmen
Je nach individueller Situation können unter anderem folgende Anpassungen gewährt werden:
- Verlängerung der Bearbeitungszeit
- zusätzliche oder längere Pausen
- separater Prüfungsraum
- Nutzung technischer Hilfsmittel
- Umwandlung der Prüfungsform (z. B. mündlich statt schriftlich oder umgekehrt), sofern prüfungsrechtlich zulässig
Die Maßnahmen werden individuell geprüft und festgelegt.
Antragstellung
Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist schriftlich beim zuständigen Prüfungsamt des Fachbereichs 06 zu stellen.
Erforderlich sind:
- ein formloser Antrag mit Begründung
- ein aktuelles ärztliches Attest oder fachärztliches Gutachten, aus dem die prüfungsrelevanten Auswirkungen hervorgehen
Der Antrag sollte frühzeitig, spätestens jedoch vor Anmeldung zur Prüfung, eingereicht werden. Eine rückwirkende Gewährung ist in der Regel nicht möglich
Beratung
Kontakt- und Informationsstelle (KIS)
Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
📍 Besuchsadresse:
Celsiusstraße
Gebäude FVG (Forschungsverfügungsgebäude), Raum M0130
Universität Bremen, 28359 Bremen, Deutschland
✉️ E-Mail:
kis@uni-bremen.de
📞 Telefon:
+49 421 218-61050
🌐 Webseite:
https://www.uni-bremen.de/kis
📬 Postanschrift:
KIS, Dezernat 6
Universität Bremen
Postfach 330440
28334 Bremen
FAQ
Die Anmeldung zu Prüfungen erfolgt online über das Prüfungsamt Bremen Online (PABO). Die Zugangsdaten erhalten alle Studierenden mit den Immatrikulationsunterlagen.
Die Anmeldung ist verbindlich und innerhalb des festgelegten Anmeldezeitraums vorzunehmen.
Bitte überprüfen Sie nach der Anmeldung Ihren Status im System.
Die jeweiligen Anmelde- und Abmeldefristen werden rechtzeitig auf der Website des Fachbereichs sowie im Campus-Management-System veröffentlicht.
Eine Anmeldung außerhalb der Fristen ist grundsätzlich nicht möglich.
Grundsätzlich ja.
Für jede einzelne Prüfungsleistung (z. B. Klausur, Hausarbeit, Seminarleistung, mündliche Prüfung) und Wiederholungsprüfungen ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich.
Ausnahmen gibt es nur bei den Modulen Zivilrecht I, Strafrecht I und Öffentliches Recht I. Hier erfolgt die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung von Amtswegen.
Nach Ablauf der Anmeldefrist ist eine Teilnahme an der Prüfung in der Regel ausgeschlossen.
In begründeten Ausnahmefällen (z. B. technische Probleme oder nachweisbare Härtefälle) wenden Sie sich unverzüglich an das zuständige Prüfungsamt.
Eine Abmeldung ist innerhalb der offiziellen Abmeldefrist über das Campus-Management-System möglich.
Bei automatisch pflichtangemeldeten Prüfungen gelten die besonderen Regelungen des Fachbereichs. Bitte beachten Sie hierzu die veröffentlichten Hinweise oder wenden Sie sich rechtzeitig an das Prüfungsamt.
Nach Ablauf der Abmeldefrist gilt die Prüfung als angetreten, sofern kein anerkannter Rücktrittsgrund vorliegt.
Im Krankheitsfall ist ein unverzüglicher Rücktritt erforderlich.
Die erforderlichen Nachweise (z. B. ärztliches Attest) müssen fristgerecht beim Prüfungsamt eingereicht werden.
Bitte beachten Sie die veröffentlichten Hinweise zu Form, Frist und erforderlichen Angaben im Attest.
Nicht bestandene Prüfungen können im Rahmen der geltenden Prüfungsordnung wiederholt werden.
Wichtige Hinweise:
- Auch für Wiederholungsprüfungen ist eine fristgerechte Anmeldung erforderlich.
- Ausnahme: Für Wiederholungsprüfungen im Rahmen der Zwischenprüfung erfolgt die Anmeldung von Amts wegen.
Bitte informieren Sie sich frühzeitig über Ihre individuellen Prüfungsversuche im Campus-Management-System.
