Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen im Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Bremen.
Die Anerkennung betrifft insbesondere Leistungen, die an anderen Hochschulen im In- oder Ausland erbracht wurden.

Grundsätzliche Hinweise zur Anerkennung

Studien- und Prüfungsleistungen können anerkannt werden, wenn sie inhaltlich und vom Umfang her gleichwertig zu den im Studiengang vorgesehenen Leistungen sind. Die Entscheidung über die Anerkennung erfolgt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen.


⚠️ Wichtiger Hinweis:
Unabhängig von einer möglichen Anerkennung gilt:
Mindestens ein Drittel der für den Abschluss erforderlichen Leistungspunkte muss an der Universität Bremen erworben werden (§ 56 Abs. 1 BremHG)
Eine vollständige Anerkennung aller Studienleistungen von anderen Hochschulen ist daher nicht möglich.

Welche Leistungen können anerkannt werden?

Eine Anerkennung ist grundsätzlich möglich für:

  • Leistungen aus anderen Studiengängen der Rechtswissenschaft
  • Leistungen aus einem Hochschulwechsel
  • Leistungen aus einem Auslandssemester
  • Leistungen aus fachlich verwandten Studiengängen (Einzelfallprüfung)

Die Anerkennung erfolgt immer auf Antrag und nach individueller Prüfung.

Ablauf des Anerkennungsverfahrens

  1. Antragsformular ausfüllen
    Bitte verwenden Sie das offizielle Formular Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen (PDF).
  2. Unterlagen beifügen
    Dem Antrag sind geeignete Nachweise beizulegen, z. B.:
    • Leistungsübersichten / Transcript of Records
    • Modulbeschreibungen
    • ggf. Learning Agreements (bei Auslandsleistungen)
  3. Antrag einreichen
    Der vollständige Antrag ist schriftlich einzureichen.
  • Universität Bremen
  • Fachbereich Rechtswissenschaft
  • Dr. Raphael Himmelskamp
  • Postfach 330 440,
  • 28334 Bremen
  • oder als Einwurf in Raum 30065, Forum am Domshof.
  1. Prüfung des Antrags
    Die Unterlagen werden fachlich geprüft. Bei Rückfragen werden Sie kontaktiert.
  2. Mitteilung der Entscheidung
    Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung über die Anerkennung.

Antragsformular

Das Antragsformular zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen steht hier zum Download bereit:

Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen (PDF)

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und fügen Sie alle erforderlichen Nachweise bei.
Der Antrag ist schriftlich einzureichen.

Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.

Ausfüllhinweise

  • Persönliche Daten eintragen (Name, Matrikelnummer, Studiengang).
  • Leistungen mit Titel, ECTS/Note und gewünschtem Anrechnungsbereich auf S. 5 angeben.
  • Kopien der Nachweise beifügen (bei fremdsprachigen Unterlagen deutsche Übersetzung).
  • Formular unterschreiben und beim Anerkennungsbeauftragten einreichen

Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen

Leistungen aus dem Ausland können anerkannt werden, sofern sie den Anforderungen des Studiengangs entsprechen.
Wir empfehlen, sich bereits vor dem Auslandsaufenthalt beraten zu lassen und Modulbeschreibungen bzw. Learning Agreements aufzubewahren.

Wichtige Hinweise

Eine Anerkennung kann nur erfolgen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.

Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen betragen – bitte planen Sie dies insbesondere vor Fristen (z. B. Prüfungsanmeldungen) ein.

Die Einhaltung der Regel, dass mindestens 1/3 der Leistungspunkte an der Universität Bremen zu erwerben sind, wird im Rahmen des Anerkennungsverfahrens geprüft.

Kontakt

Bei Fragen zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen wenden Sie sich bitte an:

Dr. Raphael Himmelskamp
Wissenschaftlicher Angestellter

Universität Bremen
Studienzentrum
Fachbereich 06 | Rechtswissenschaft

Forum am Domshof
Raum 30064
Domshof 26
28195 Bremen

Tel.: 0421 218-66067


FAQ

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie viele meiner extern erbrachten Leistungen können anerkannt werden?

Grundsätzlich können Leistungen anerkannt werden, sofern sie inhaltlich und vom Umfang her gleichwertig sind.
Dabei ist zu beachten, dass mindestens ein Drittel der für den Studienabschluss erforderlichen Leistungspunkte an der Universität Bremen erworben werden muss.
Leistungen über diesen Umfang hinaus können nicht anerkannt werden.


Kann ich mir alle Leistungen aus einem vorherigen Studium anerkennen lassen?

Nein. Eine vollständige Anerkennung aller Leistungen aus einem vorherigen Studium ist nicht möglich.
Unabhängig vom Umfang der anerkennungsfähigen Leistungen gilt die verbindliche Regelung, dass mindestens ein Drittel der Leistungspunkte an der Universität Bremen zu erbringen ist.


Können Leistungen aus einem Auslandssemester anerkannt werden?

Ja, Leistungen aus dem Ausland können anerkannt werden, sofern sie den fachlichen Anforderungen des Studiengangs entsprechen.
Die Anerkennung erfolgt im Einzelfall und setzt geeignete Nachweise voraus.


Muss ich die Anerkennung vor oder nach der Leistungserbringung beantragen?

Die Anerkennung erfolgt grundsätzlich nach Erbringung der Leistung.
Bei Auslandsaufenthalten wird jedoch dringend empfohlen, sich bereits im Vorfeld beraten zu lassen.


Welche Unterlagen muss ich für einen Anerkennungsantrag einreichen?

In der Regel sind einzureichen:

  • das vollständig ausgefüllte Antragsformular
  • Leistungsnachweise (z. B. Transcript of Records)
  • Modulbeschreibungen
  • bei Auslandsleistungen ggf. Learning Agreements

Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.


Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?

Die Bearbeitung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Bitte berücksichtigen Sie dies insbesondere im Hinblick auf Prüfungsanmeldungen und Fristen.


Wo reiche ich meinen Antrag auf Anerkennung ein?

Der Antrag ist beim Anerkennungsbeauftragten des Fachbereichs einzureichen.
Die aktuellen Kontaktinformationen finden Sie unten.


Kontakt

Dr. Raphael Himmelskamp
Wissenschaftlicher Angestellter

Universität Bremen
Studienzentrum
Fachbereich 06 | Rechtswissenschaft

Forum am Domshof
Raum 30064
Domshof 26
28195 Bremen

Tel.: 0421 218-66067