Schwerpunktbereichsstudium
Das Schwerpunktbereichsstudium erstreckt sich in der Regel über das sechste bis achte Semester. Studierende wählen einen von sechs angebotenen Schwerpunktbereichen.
Modulstruktur im Schwerpunkt
Innerhalb des gewählten Schwerpunkts sind folgende Module zu absolvieren:
- Vier Pflichtmodule (kennzeichnet durch das Suffix P1–P4)
- Ein Seminarmodul (Suffix S)
- Zwei schwerpunktübergreifende Wahlmodule (Suffix W)
Prüfungsformen
Die Prüfungsleistungen im Schwerpunktbereich bestehen aus:
- einer wissenschaftlichen Arbeitsprobe (in den Pflichtmodulen und den schwerpunktübergreifenden Modulen)
- einer wissenschaftlichen Seminararbeit (im Seminarmodul)
Die konkrete Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu den einzelnen Modulen kann von Semester zu Semester variieren. Aktuelle Informationen finden Sie im Veranstaltungsverzeichnis.
mehrFrist für die Schwerpunktwahl im WiSe 26/2027
Die Frist für die Schwerpunktwahl im WiSe 26/2027 läuft vom 21.09. - 05.10.2026.
Anträge auf Wechsel des Schwerpunkts können gestellt werden bis zum 09.11.2026.
Weitere Informationen zum Verfahren unten unter Schwerpunktwahl.
Schwerpunktwahl
Das Schwerpunktbereichsstudium kann wahlweise zum Sommer- oder Wintersemester aufgenommen werden. Pro Schwerpunktbereich stehen jährlich 40 Plätze zur Verfügung.
Wechsel sind möglich bis zum 09.11.2026
Vergabe der Plätze
- Im Sommersemester stehen alle 40 Plätze zur Verfügung.
- Im Wintersemester werden die im vorangegangenen Sommersemester nicht vergebenen Plätze vergeben.
Übersteigt die Zahl der Bewerber:innen die vorhandene Kapazität, erfolgt die Vergabe der Plätze durch ein Losverfahren.
Verfahren
Die Schwerpunktwahl erfolgt online über PABO, analog zur Anmeldung zu Modulprüfungen. Es sind eine Erst- und eine Zweitwahl anzugeben. Die jeweiligen Fristen werden auf dieser Seite veröffentlicht.
Wechsel des Schwerpunktbereichs
Ein Wechsel in einen anderen Schwerpunktbereich ist auf Antrag innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit möglich, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind. Erforderlich ist ein formloser Antrag an den Studiendekan.
Sonderzuweisung
Studierende, die besondere schwerpunktbereichsbezogene Studien- oder sonstige Leistungen nachweisen, können unabhängig vom Losverfahren einem Schwerpunktbereich zugewiesen werden. Über die Zuweisung entscheidet das Studiendekanat auf Grundlage eines individuellen Antrags.






