Prüfungsvorleistungen

Studierender bei der Arbeit

für die staatliche Pflichtfachprüfung (Vormals "Große Scheine")

(§ 25 Prüfungsordnung vom 26. Mai 2010)

Die Prüfungsvorleistungen dienen dem Nachweis, dass der Studierende seine methodischen und sachlichen Kenntnisse in den Pflichtfächern erweitert und vertieft hat. Sie werden studienbegleitend durch Teilnahme an lehrveranstaltungsabschließenden Aufsichtsarbeiten und Hausarbeiten erworben. Die Teilnahme an den schriftlichen Arbeiten setzt in der Regel das Bestehen der Zwischenprüfung voraus. Eine Prüfungsvorleistung ist erbracht, wenn in den Modulen Zivilrecht II, III; Öffentliches Recht II und IV sowie Strafrecht III je eine dreistündige Aufsichtsarbeit bestanden (jeweils mindestens 4 Punkte) worden ist. Desweiteren muss in den Modulen Zivilrecht IV; Öffentliches Recht III und Strafrecht II eine dreiwöchige Hausarbeit erfolgreich abgelegt werden. Über die Prüfungsvorleistungen wird eine Bescheinigung ausgestellt, in der die mit mindestens 4 Punkten bewerteten schriftlichen Arbeiten nach Wahl der Studierenden aufgeführt sind (§ 25 Abs. 4 PO).

Die Aufsichtsarbeiten werden als Semesterabschlussklausuren mit je einer Bearbeitungszeit von drei Zeitstunden angeboten. Die Hausarbeiten erstrecken sich auf einen Bearbeitungszeitraum von jeweils drei Wochen.

Im Bürgerlichen Recht:

  • Im dritten Semester eine Aufsichtsarbeit in dem Modul Zivilrecht II (Lehrveranstaltungen: Vertragliche Schuldverhältnisse und Sachenrecht)

  • Im vierten Semester eine Aufsichtsarbeit in dem Modul Zivilrecht III (Lehrveranstaltungen: Gesetzliche Schuldverhältnisse und Arbeitsrecht)

  • Im fünften Semester eine Hausarbeit in dem Modul Zivilrecht IV (Lehrveranstaltung: Handels- und Gesellschaftsrecht, Familien- und Erbrecht, Zivilprozessrecht und internationales Privatrecht)


In den Kriminalwissenschaften/Strafrecht:

  • Im dritten Semester eine Hausarbeit in dem Modul Strafrecht II  (mit dem Studieninhalt: Delikte gegen Eigentum/Vermögen; Anschlussdelikte; Delikte gegen kollektive Rechtsgüter)

  • Im vierten Semester eine Aufsichtsarbeit in dem Modul Strafrecht III (Lehrveranstaltungen: Strafverfahrensrecht)


Im Öffentlichen Recht:

  • Im dritten Semester eine Aufsichtsarbeit in dem Modul Öffentliches Recht II (Lehrveranstaltungen: Allgemeines Verwaltungsrecht einschließlich Verwaltungsprozessrecht)

  • Im vierten Semester eine Hausarbeit in dem Modul Öffentliches Recht III (Lehrveranstaltungen: Internationalisierung des Rechts und Europarecht)

  • Im fünften Semester eine Aufsichtsarbeit in dem Modul Öffentliches Recht IV (Lehrveranstaltungen: Polizei- und Kommunalrecht sowie Umwelt-/Bau- und Planungsrecht)

Aktualisiert von: Antje Kautz