Informationsfreiheitsgesetz

Beauftragte IFG

Nach § 1 Bremer Informationsfreiheitsgesetz sind Einrichtungen verpflichtet, Informationen auf Antrag zur Verfügung zu stellen.

In der Universität Bremen ist Ansprechpartnerin für entsprechende Anfragen Frau Kairis. Ihren Antrag können Sie formlos stellen. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Auskunftswunsch schriftlich – gerne auch per Mail – zu formulieren, so dass wir Ihnen möglichst genau antworten können.

Da Anfragen auch Kosten auslösen können, sind wir berechtigt, Ihnen diese in Rechnung zu stellen (§ 10 Bremer Informationsfreiheitsgesetz). Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, zunächst im Transparenzportal der Freien Hansestadt Bremen zu recherchieren.
 

Kontakt:
Sylvia Kairis
Tel. +49 421 218 60859
ifg-beauftragte[at]uni-bremen[dot]de

Bremer IFG

Aktualisiert von: Referat 08