Förderung 2020
Auf der letzten Gremiensitzung am 9. November 2020 wurde über die aktuelle Fördersituation beraten. Die Förderung ist aufgrund der aktuellen Situation leider nur sehr begrenzt möglich. Frist für die Einreichung der Anträge war der 15. März 2020. Für Rückfragen steht Ihnen Dr. Christina Jung gerne zur Verfügung.
Die nächste Gremiensitzung ist für das Frühjahr 2021 geplant. Antragsteller*innen aus 2020 bitten wir, uns über die Projekte auf dem Laufenden zu halten, wenn weiterhin Interesse an einer Förderung besteht.

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Bitte richten Sie Ihren Antrag
per Mail an
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oder per Hauspost an
Stiftung der Universität Bremen
Referat 16 Transfer
SFG
Unsere Förderstrategie
Die Universität Bremen lässt sich nicht nur an ihren wissenschaftlichen Leistungen messen, sondern auch an ihrem Beitrag zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen. Der Anspruch, lokal und global Verantwortung zu übernehmen und sich hierfür in Kooperation mit Akteuren innerhalb und außerhalb des Wissenschaftssystems für eine friedliche und freiheitliche Gesellschaft einzusetzen, prägt die Universität Bremen seit ihrer Gründung im Jahr 1971.
Die Stiftung der Universität Bremen unterstützt die Umsetzung dieser Ziele. Sie will eine Verbindung herstellen zwischen der Universität und der Stadtgesellschaft in Bremen. Gefördert werden daher Projekte, die einen starken gesellschaftlichen Bezug haben, die Lösungen für globale Herausforderungen suchen und die mit gesellschaftlichen Partnern realisiert werden.
Die Stiftung der Universität Bremen will mit den von ihr geförderten Projekten Impulse setzen, um das vielfältig vorhandene Potenzial die Universität Bremen und ihrer Mitglieder zur Gestaltung einer lebenswerten, nachhaltigen und sozial stabilen Zukunft mit einem speziellen Augenmerk auf den Stadtstaat Bremen zu mobilisieren.
Gern fördert die Stiftung der Universität Bremen Projekte gemeinsam mit ihren Treuhandstiftungen, die eigene Förderschwerpunkte haben. Themen im Bereich von Nachhaltigkeit, Medizintechnik oder Flüchtlingshilfe sind daher für solche Kooperationsprojekte besonders willkommen.
Was wir fördern
Willkommen sind ausdrücklich Anträge aus allen Fachbereichen. Antragsberechtigt ist das wissenschaftliche Personal der Universität Bremen. Gesucht werden Projekte,
- die einen Beitrag zu gesellschaftlichen Fragestellungen leisten
- die einen Impuls für die Lösung aktueller Probleme geben
- mit einer starken Außenwirkung (z.B. über eine öffentliche Veranstaltung)
- die mit Kooperationspartnern realisiert werden
- die wissenschaftliche Erkenntnisse in die Öffentlichkeit vermitteln
Was wir nicht fördern
- Druckkostenzuschüsse (z.B. für Dissertationen)
- Reisekosten von Studierenden oder MitarbeiterInnen der Universität Bremen
- Catering
Kontakt

Dr. Christina Jung
Stiftungsmanagerin (DSA)
0421 218-60336
SFG 3150
christina.jungprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de
Stiftung der Universität Bremen
c/o Universität Bremen
Bibliothekstr. 1
28359 Bremen
Kontoverbindung
Stiftung der Universität Bremen
Konto: 1612514
BLZ: 290 501 01
Sparkasse Bremen
IBAN: DE46 2905 0101 0001 6125 14
SWIFT-/BIC-Code: SBREDE22XXX
Verwendungszweck: Spende oder Zustiftung
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