Gesetze & Co.

Gesetze & Co. mit Auswirkung für Akademische Mitarbeiter*innen

Gesetzgebung auf Bundes- und Landesebene sowie nachgeordnete Ordnungen wirken sich auf die Vertrags- und Arbeitssituation von Akademischen Mitarbeiter*innen an der Uni aus. Guter Grund für die KRAM-Aktiven, entsprechende Gesetze und Ordnungsmittel sowie ihre Auslegung und Umsetzung innerhalb der Universität anlassbezogen zu diskutieren, wo möglich an ihnen mitzuwirken und ggf. mit Rektorat oder senatorischer Behörde das Gespräch zu suchen.

Information von und Meinungsbildung unter den Mittelbau-Kolleg*innen unterstützt KRAM durch Beiträge in Protokollen und dieser Homepage sowie an geeigneten Stellen durch Einladungen zu Austauschrunden. Wenn Du findest, wir sollten zu einem Thema eine Austauschrunde organisieren, sprich KRAM-Aktive dazu an!

Aktivitäten

Derzeit beobachtet KRAM insbesondere Entwicklungen bezüglich der Umsetzung im Hause zum

  • Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) = Bundesebene
  • Bremisches Hochschulgesetz von 2007, letzte Änderungen im März 2019 = Landesebene
  • Rahmenkodex zur Beschäftigungsqualität an bremischen Hochschulen = Landesebene

 

Mit Änderung des WissZeitVG 2016 ist es notwendig geworden, für jede Vertragsverlängerung differenziert zu erklären, welcher Qualifikationsschritt gegangen werden soll und darzulegen, dass dies im Vertragszeitraum möglich ist. Hierzu hat die Uni-Zentrale in 2016 ein Formular herausgegeben (differenziert in Phase 1/Promovent, Phase 2/Postdoc sowie Lektor*innen). Für 2022 ist die nächste Evaluation angekündigt - und auch andere sammeln Eindrücke für den Diskurs:

KRAM bleibt hierzu aktiv solange das Problem WissZVG besteht...

Das Bremische Hochschulgesetz ist gesetzlicher Rahmen für jede*n Beschäftigte*n an der Universität Bremen: "Bremisches Hochschulgesetz in der Fassung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. 2007, 339), zuletzt mehrfach geändert und § 23c eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 05. März 2019 (Brem.GBl. S. 71)". Das aktuelle Hochschulreformgesetz wurde in der Bürgerschaft im März 2019 verabschiedet, verfügbar im Transparenzportal Bremen, unter: BremHG-Novelle

KRAM organisiert einen Lektor*innen-Austausch am 29.06. mit dem Kanzler der Uni – direkt nach der Verabschiedung durch die Bürgerschaft, um zeitnah die Bedeutung von Änderungen für diese Mittelbaugruppe zu klären!

KRAM sprach im Vorfeld mit Universitätsleitung sowie Staatsrat v.a. unter der Perspektive, auf Gesetzesebene Möglichkeiten zu schaffen, dass langfristig beschäftigte Akademische Mitarbeiter*innen höhere Grade der Gestaltungsfreiheit in ihrer Arbeit erlangen können, dass echte Karrierepfade neben einer Professur im Mittelbau ermöglicht werden, dass Tenure Track Optionen entstehen ... wofür das Gesetz ja den Rahmen hergeben muss. Hier besteht allseits erkennbar Bereitschaft, wobei für die Umsetzung die Kostenfrage ein Hindernis im kleinsten Bundesland darstellt. Waren hier bisher Senior Researcher / Senior Lecturer  reine Titel ohne finanziellen Mehrwert und v.a. als Bewerbungsvorteil begehrt, so werden sie künftig ausschließlich im Tenure-Track eine Position benennen und da auch monetär abdecken. KRAM sieht all diese Konstrukte als Schritte in die richtige Richtung - es müssen neue Karrierepfade entwickelt und erprobt werden, wozu auch Änderungen gehören dürfen. Zu beobachten ist, was sich bewährt.

Der "Rahmenkodex" (s.u.) leitete seit seiner Verabschiedung 11/2016 diese inhaltliche Neuausrichtung der Gesetzesnovelle mit ein.

Zudem reichte KRAM eigene Anträge zur BremHG-Novelle an die senatorische Behörde ein, u.a.  in eigener Sache die Wiederaufnahme des Passus zu "Kollegialorganen" im Gesetz (entfallen 1999) mit dem Ziel, dass die Mitgliedschaft im KAM wieder ab Vertragsunterzeichnung bestünde und nicht wegen der starken Mittelbaufluktuation - ca. 95% der Akademischen Mitarbeiter*innen sind befristet beschäftigt, oft 2 bis 6 Jahre - ständige Mitgliederaquisition ohnehin rare Kapazitäten der ehrenamtlichen KRAM-Aktiven belastet. Das Verfahren bei Gremienwahlen würde dadurch einfacher. Leider fand dieser Punkt keine Berücksichtigung in dieser Novelle – die nächste ist allerdings schon im Gespräch...

"Rahmenkodex zu Vertragssituation & Rahmenbedingungen von Beschäftigungen an den staatlichen Bremischen Hochschulen"

In 2016 hat eine Arbeitsgruppe um Staatsrat Kück im Auftrag der Wissenschaftssenatorin mit Vertreter/innen der Hochschulleitungen im Lande Bremen sowie Interessenvertretungen (Ver.di, DGB, GEW, Personalräte, KRAM, Frauenberauftragte) einen "Rahmenkodex zu Vertragssituation und Rahmenbedingungen von Beschäftigungen an den staatlichen Bremischen Hochschulen" erarbeitet, der am 15.11.2016 feierlich unterzeichnet wurde.

Ist der Kodex auch kein Gesetz, so wurden doch sein Bestehen sowie die Evalutation in der BremHG-Novelle Juni 2017 festgeschrieben. Auch folgt die Novelle in vieler Hinsicht dem Kodex-Geist. Insofern ist er eine Selbstverpflichtung, deren Operationalisierung in der Universität durch KRAM und weitere Interessenvertretungen nun beobachtet, begleitet, angemahnt sowie mit Anregungen und ggf. Mitwirkung unterstützt werden kann.