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Verstehen - Häufig gestellte Fragen

Kann ich mir ein spezielles Projekt oder eine Stiftung aussuchen?

Ihre Zuwendung geht in den Stiftungsstock der Stiftung der Universität Bremen. Die Stiftung stellt einen Förderbetrag (Publikumspreis) bereit, über dessen Verwendung Sie am im September 2023 mitbestimmen können. Bei dieser stellen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Bremen Projekte mit gesellschaftlicher Relevanz vor.

Wofür genau wird meine Zuwendung verwendet (Zweck)?

Bei Ihrer Zuwendung handelt es sich um eine Zustiftung in den Stiftungsstock der Stiftung der Universität Bremen. Im Unterschied zu einer Spende wird der von Ihnen zugewandte Betrag nicht unmittelbar für Förderprojekte verwendet, sondern er bleibt erhalten und erhöht das Stiftungskapital. Die Erträge aus dem Stiftungskapital (Zinsen, Dividenden) fließen langfristig in gemeinnützige Projekte. Zweck der Stiftung der Universität Bremen ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 und 7 AO).

Habe ich ein Mitspracherecht bezüglich der Verwendung?

Ja. Die Stiftung der Universität Bremen stellt einen Förderbetrag bereit, über dessen Verwendung Sie im September 2023 mitbestimmen können. Dann findet DAS GOLDENE PLIETSCH zum zweiten Mal statt – eine öffentliche Vergabesitzung statt, bei der sich Projekte der Universität Bremen vorstellen. Sie können mitbestimmen, welches Projekt mit dem GOLDENEN PLIETSCH gefördert werden sollen.

Wie kann ich bezahlen?

Für Ihre Zustiftung stehen Ihnen die folgenden Bezahlmöglichkeiten zur Verfügung:

  • klassische Überweisung
  • Giropay
  • PayPal

Bei Überweisung nutzen Sie bitte den Verwendungszweck "Zustiftung Macht Sinn". Bei abweichendem Kontoinhaber verweisen Sie bitte auf den Namen, den Sie im Kontaktformular angegeben haben, damit wir Ihre Überweisung zuordnen können.

IBAN: DE46 2905 0101 0001 6125 14
SWIFT-/BIC-Code: SBREDE22XXX

Gibt es einen Mindestbetrag?

Nein. Alle Beträge sind willkommen. Allerdings bedanken wir uns ab einem Betrag von 50 Euro bei Ihnen mit dem Buch zum Projekt. Ab 5.000 Euro bekommt Ihr Name einen Platz auf unserer Stifterstele am Garten der Nationen vor dem Gebäude VWG.

Gibt es ab einer bestimmten Summe weitere Vorteile?

Ja. Ab einem Betrag von 50 Euro bedanken wir uns bei Ihnen mit dem Buch zum Projekt.
Ab 5.000 Euro bekommt Ihr Name einen Platz auf unserer Stifterstele am Garten der Nationen vor dem Gebäude VWG, wenn Sie dies wünschen.

Bekomme ich eine Zuwendungsbescheinigung?

Für Beträge bis 300 Euro gilt der Kontoauszug als Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Wir stellen Zuwendungsbescheinigungen auf Wunsch und ab einem Betrag von 300 Euro aus.

Meine Frage wurde noch nicht beantwortet!

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern: stiftungprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de

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