Zugangsvoraussetzungen & Bewerbung

Zugangsvoraussetzungen

Für die Zulassung zum weiterbildenden Masterstudiengang "Palliative Care" müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss mit Studienleistungen im Umfang von mindestens 180 CP in einem der folgenden Studiengänge:
    • Pflegewissenschaft / Pflegemanagement / Pflegepädagogik
    • Public Health / Gesundheitswissenschaften
    • Humanmedizin
    • Psychologie
    • (Sozial-)Pädagogik / Soziale Arbeit
    • Rechtswissenschaft
    • Religionswissenschaft
    • Theologie
    • Sozialwissenschaften
    • Diakonie
    • oder in einem in Umfang und Inhalt vergleichbaren Studiengang
       
  2. Eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis in dem Beruf, der durch den ersten Hochschulabschluss erworben wurde
  3. Deutschkenntnisse gemäß den Vorgaben der Universität Bremen

Anerkennung von Leistungen

Absolvent/innen des Weiterbildenden Studiums "Palliative Care" an der Universität Bremen

Wenn Sie das Weiterbildende Studium "Palliative Care" mit Zertifikatsabschluss an der Universität Bremen erfolgreich abgeschlossen haben, können die darin absolvierten Prüfungsleistungen für die Module 3.1, 3.2, 3.3 und 3.4 vom Prüfungsausschuss mit insgesamt bis zu 27 CP individuell als gleichwertig anerkannt und angerechnet werden.

Absolvent/innen eines Studiums "Palliative Care" an Hochschulen in Österreich oder Schweiz mit Abschluss "MAS" (Master of Advanced Studies)

Wenn Sie ein Studium "Palliative Care" an einer Hochschule in Österreich oder in der Schweiz mit dem Abschluss "MAS" (Master of Advanced Studies) erfolgreich abgeschlossen haben, können die darin absolvierten Prüfungsleistungen für die Module 3.1, 3.2, 3.3 und 3.4 vom Prüfungsausschuss mit insgesamt bis zu 27 CP individuell als gleichwertig anerkannt und angerechnet werden.

Antrag 

Für die o. a. Anerkennungen ist der Prüfungsausschuss zuständig. Für die Beantragung nutzen Sie bitte im Rahmen der Zulassung den Antrag auf Anerkennung von Leistungen.

Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Leistungen

Wenn Sie im Vorfeld Ihres Studiums praktische Erfahrungen in den Handlungsfeldern von Hospiz und Palliative Care erworben haben, können diese gemäß Prüfungsordnung vom Prüfungsausschuss als Studienleistung(en) für die Module 1.1 und 1.2 individuell mit insgesamt bis zu 30 CP als gleichwertig anerkannt und angerechnet werden. Dazu ist als Modulprüfung ein schriftlicher Praxisbericht anzufertigen. 

Bewerbungsverfahren

Bitte bewerben Sie sich schriftlich bei der Akademie für Weiterbildung.

Kurzfristige Anmeldungen sind noch möglich!

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Bewerbungsformular per Post an

Universität Bremen
Akademie für Weiterbildung
z. H. Frau Glomba
Postfach 33 04 40
28334 Bremen

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:

  • Nachweise aller drei Aufnahmevoraussetzungen (z. B. amtlich beglaubigte Kopien von Zeugnissen und Urkunden auf Deutsch)
  • tabellarischer Lebenslauf