Detailansicht

Beschäftigungszeiten für Jubiläum unbedingt selbst überprüfen!

Langjährige Zusammenarbeit hat einen Wert und soll belohnt werden. Daher ist sowohl im TV-L als auch im TVöD festgelegt worden, dass tariflich Beschäftigte bei Vollendung einer Beschäftigungszeit ein Jubiläumsgeld erhalten. Für das 25-jährige Dienstjubiläum sind 350 Euro brutto und für das…

In der Regel sind Angaben zum Erreichen des Jubiläums auf der Gehaltsabrechnung enthalten. Die „Extra-Zahlung“ erfolgt beim Vorliegen entsprechender Informationen problemlos bei Eintritt des Termins. Allerdings sind in der Lohnabrechnung die Angaben zum Eintritt des Jubiläums nicht bei allen Beschäftigten aufgeführt. Ist zunächst eine befristete Tätigkeit aufgenommen worden, die später entfristet wurde, fehlt die Angabe in der Regel. Zum anderen kann es passieren, dass die Angaben fehlerhaft sind – etwa, falls etwaige anzurechnende Zeiten für Wehr- oder Zivildienst nicht im Feld auf der Gehaltsabrechnung berücksichtigt wurden.

Das hat aktuell zu Fällen geführt, in denen sich Kollegen nach ihrer Jubiläumszeit erkundigt haben, diese aber bereits vor 18 Monaten erreicht wurde. Rechtlich besteht hier aufgrund des Ablaufs der 6-monatigen Ausschlussfrist seitens der Beschäftigten kein Anspruch mehr auf Zahlung des Jubiläumsgeldes. Daher empfiehlt sich bei ungefährem Erreichen von Jubiläumszeiträumen ein rechtzeitiges Nachfragen im Dezernat 2.

Übrigens:
Auch Teilzeitbeschäftigte erhalten das Jubiläumsgeld in voller Höhe. Beschäftigte, die sich zum Zeitpunkt des Jubiläums in Elternzeit oder Sonderurlaub befinden oder deren Arbeitsverhältnis wegen einer befristeten Erwerbsminderungsrente ruht, haben ebenfalls Anspruch auf das Jubiläumsgeld.
Weitere Informationen zur Anrechnung von Beschäftigungs- und Dienstzeiten finden sich auch auf den Internetseiten
des Dezernats 2:
www.uni-bremen.de/dezernat2/service-a-z!

 

Aktualisiert von: Personalrat