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Differenzierung zurückgelegter Zeiten unzulässig

Mit Urteil vom 5. Dezember 2013 – C 514/12 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass eine Differenzierung zwischen bei demselben Arbeitgeber und bei anderen Arbeitgebern zurückgelegten Zeiten grundsätzlich gegen die europarechtlichen Freizügigkeitsvorschriften verstößt.

Die Senatorin f. Finanzen ist der Ansicht, dass sich aus der genannten Rechtsprechung keine Auswirkungen in Bremen ergeben und fordert die Dienststellena auf, die Anträge abzulehnen.

Nach der Ablehnung müsst ihr selbst entscheiden, ob ihr euch juristischen Rat bei eurer Gewerkschaft oder privat einholt um ggf. euer Recht einzuklagen.

Aktualisiert von: Personalrat