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Teilpersonalversammlung Wissenschaft am Mi 23. Oktober 2019 12:15 Uhr bis 14:00 Uhr, Ort: GW2 Raum B3009

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir laden die Beschäftigten aus dem Wissenschaftsbereich zu einer Teilpersonalversammlung ein. Im Zentrum stehen erneut die Themen befristete Verträge und Weiterbeschäftigungen:
  • Die meisten Befristungen im Wissenschaftsbereich erfolgen auf Basis des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Neben dem Gesetz selbst ist auch die Rechtsprechung dazu von Relevanz, da oftmals unklare Formulierungen erst nach und nach durch Arbeitsgerichte ausgedeutet und interpretiert werden. Insb. zu diesem Thema haben wir als Gast Stefani Sonntag eingeladen, Referentin im Organisationsbereich Hochschule und Forschung beim GEW-Hauptvorstand.
  • Neben diesen Regularien ist jedoch insbesondere die Auslegung an der jeweiligen Hochschule relevant. Letztendlich trifft die Hochschulleitung die Entscheidung, ob sie einen Vertrag eingeht oder nicht. Oftmals ist in diesem Zusammenhang von einer „Risikobewertung“ die Rede. An der Uni Bremen dient den Fachbereichen zur ersten Orientierung eine Handreichung des Kanzlers zur Umsetzung des novellierten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Auf der letzten Teilpersonalversammlung hatten wir zu diesem Thema den Kanzler zu Gast. Auf dieser Teilpersonalversammlung möchten wir mit euch über den rechtlichen Stand sowie die gelebte Praxis an der Universität Bremen diskutieren.


Hinweis:
Alle Beschäftigten aus dem Wissenschaftsbereich haben das Recht, ihren Arbeitsplatz zu
verlassen, um an der Teilpersonalversammlung teilzunehmen.

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Aktualisiert von: Personalrat