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Personalräteversammlung beschließt Resolution zum bremischen Personalvertretungsgesetz

Die Personalräte des bremischen öffentlichen Dienstes haben am 23.3.2017 im Rahmen einer Versammlung folgende Resolution bzgl. der andauernden Kritik am Bremischen Personalvertretungsgesetz beschlossen:

Artikel 47 der Bremer Landesverfassung
„Die Betriebsvertretungen sind dazu berufen, im Benehmen mit den Gewerkschaften gleichberechtigt mit den Unternehmern in wirtschaftlichen, sozialen und personellen Fragen mitzubestimmen.“


Gute Mitbestimmung gehört zum Standard einer zukunftsorientierten Verwaltung
Keine Diffamierung des Bremischen Personalvertretungsgesetzes!

Wir, die Personalräte und Ausbildungspersonalräte, die Jugend- und Auszubildendenvertretungen, die Frauenbeauftragten und die Schwerbehindertenvertretungen des bremischen öffentlichen Dienstes weisen entschieden zurück, das Bremische Personalvertretungsgesetz als verfassungswidrig zu diffamieren.

Die Probleme der Leistungsfähigkeit im bremischen öffentlichen Dienst sind nicht auf das Bremische Personalvertretungsgesetz zurückzuführen. Personalräte haben immer wieder gewarnt, dass es über kurz oder lang zu massiven Problemen - insbesondere durch Personalkürzungen bei gleichzeitig zunehmenden Aufgaben, aber auch durch Mängel bei der Organisation sowie bei der Wahrnehmung von Leitungsaufgaben - kommen wird. Die Warnungen sind ignoriert worden. Jetzt den Personalräten oder dem Bremischen Personalvertretungsgesetz die Schuld zuzuweisen, ist infam.
Das Bremische Personalvertretungsgesetz wird am 3. Dezember 2017 60 Jahre alt. Seit 60 Jahren gewährleistet das Gesetz auf Grundlage von Artikel 47 der Bremischen Landes-verfassung demokratische Rechte in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben. Es sichert durch gleichberechtigte Mitbestimmung die Einbeziehung der Interessen und Kompetenzen der Beschäftigten. Es schafft auf diese Weise erst die Voraussetzungen für gute betriebliche Abläufe. Es gewährleistet die Aushandlung von tragfähigen Kompromissen. Das Bremische Personalvertretungsgesetz sichert Lösungen (Einigungszwang) und die Funktionsfähigkeit der Verwaltung durch kluge Regelungsmechanismen und Fristen.
Das Bremische Personalvertretungsgesetz hat sich über 60 Jahre bewährt - trotz aller Anfeindungen und Attacken. Es ist einige Male verändert, dabei im Grundsatz der Mitbestimmung auf Augenhöhe aber immer wieder bestätigt worden. Denn: Dieses Gesetz ist ein wirkungsvolles Instrument für innerbetriebliche Demokratie und gute öffentliche Dienstleistungen. Schwierige, konflikthafte Mitbestimmungsverfahren, die es fraglos immer wieder gibt, sind nicht auf Konstruktionsmängel des Gesetzes zurückzuführen, sondern im Gegenteil auf dessen unvollständige Umsetzung. Häufig mangelt es schlicht an der gesetzlich vorgesehenen frühzeitigen Information und Einbeziehung von Personalräten.
Der bremische öffentliche Dienst steht vor vielen Herausforderungen. Der Senat hat sich im Rahmen des Programms Zukunftsorientierte Verwaltung viele Modernisierungsvorhaben vorgenommen, die unter anderem auch Fragen des Personals und eGovernment umfassen. Der Senat erkennt an: Ohne gleichberechtigte Mitbestimmung und Einbeziehung der Beschäftigten können Veränderungen nicht erfolgreich sein.
Gute Mitbestimmung muss zum Standard guten Leitungs- und Verwaltungshandelns gehören - in allen Dienststellen und Betrieben der Freien Hansestadt Bremen.

Einstimmig beschlossen in der Personalräteversammlung am 23. März 2017

Aktualisiert von: Personalrat