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Teilpersonalversammlung trifft Beschluss zur Änderung der Novelle des BremHG

Am 18. Januar 2017 standen im Rahmen der Teilpersonalversammlung des Akademischen Mittelbaus die geplanten Änderungen durch die Novellierung des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) im Zentrum. Dazu waren über 140 Kolleginnen und Kollegen gekommen, um sich über neue Personalkategorien sowie…

Beschluss der Teilpersonalversammlung der akademischen Mitarbeiter*innen der Universität zur Novellierung des BremenHG am 18.1.2017

  • Der Begriff „Dienstleistung“ soll im § 23a gestrichen und die Möglichkeit zur selbstständigen wissenschaftlichen Tätigkeit eingeräumt werden.
  • Im § 23 soll die Dienstaufgabe der selbstbestimmten Forschung in den Qualifi-zierungsphasen gemäß Rahmenkodex mindestens 1/3 der Arbeitszeit betragen.
  • Für alle Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und Lektor*innen mit Promotion und weiteren Qualifikationen sollen Übergangmöglichkeiten zu den Funktionen senior lecturer/senior researcher gemäß § 24 geschaffen werden.
  • In §4 LVNV soll die Lehrverpflichtung der senior researcher von derzeit 10 SWS auf 6 SWS maximal 8 SWS geändert werden.
  • Der § 75 (3) soll so geändert werden, dass auch unbefristet tätige Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Stellen in Drittmittelprojekten besetzen können.
  • Universität und senatorische Behörde sichern ein verbindliches Mengengerüst von Dauerstellen zu, mit dem wenigstens der Bestand der derzeit ca. 250 unbefristeten Stellen für WiMi und Lektor*innen erhalten bleibt.
Aktualisiert von: Personalrat