Sabbatical

Für manche Vorhaben reichen 6 Wochen Erholungs- und 4 Wochen Flexi-Urlaub im Jahr einfach nicht aus. Gut, dass es da die Möglichkeit des Sabbaticals gibt. Das Sabbatical ist eine besondere, zeitlich befristete Form der Teilzeitbeschäftigung mit einer Arbeits- und einer Freistellungsphase. Hier wird über einen vorab zu definierenden Zeitraum auf einen Teil des Gehaltes verzichtet und ein Zeitguthaben angespart. Der Zeitraum umfasst insgesamt zwei bis sieben Jahre, wobei der Freistellungszeitraum ein halbes oder ein ganzes Jahr betragen kann. Die Gehaltskürzung fällt je nach Modell unterschiedlich aus und die Freistellungsphase erfolgt unter Fortzahlung der gekürzten Bezüge. Da dies Auswirkungen auf die Rente und die betriebl. Zusatzversorgung haben kann, tun alle Kolleginnen und Kollegen gut daran, sich im Vorfeld des Antrages bei den Sozialversicherungsträgern (Krankenkasse, Rentenversicherung, VBL/Ruhelohn) zu informieren. Das gesamte Sabbatical muss spätestens vor Erlangung einer abschlagsfreien Regelaltersrente beendet sein.
Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt entnehmen.

Aktualisiert von: personalrat