Bachelor Philosophie






Die Vergabe von CPS

Grundsätzlich werden CPs nur für ein gesamtes Modul vergeben. Falls Leistungen außerhalb eines Moduls (z.B. für General Studies) erbracht werden, gilt folgende Regelung für die Vergabe von CPs:

  • 2 CP für aktive Mitarbeit 
    (nachgewiesen durch Protokoll, Zusammenfassung, Beantwortung von Fragen zu Texten, Kurzreferat, mündliche Diskussionsbeiträge, Gespräch über den Stoff der Veranstaltung)
  • 3 CP für aktive Mitarbeit und 3- bis 4-seitigen Essay
  • 4 CP für aktive Mitarbeit und 10-seitige Hausarbeit 
  • 6 CP für aktive Mitarbeit und 15-seitige Hausarbeit

Modulverantwortliche

Basismodule
Aufbaumodule
General Studies
  • GS a Wissenschaftliches Arbeiten – Dr. Frank Kannetzky
  • GS c Praktikum - Prof. Dr. Dagmar Borchers

 

Reguläre Prüfungsphasen:

B1 Argumentationstheorie - Klausur, regulär immer am 1. Sonnabend am Ende der Vorlesungszeit des Wintersemesters (also Anfang Februar)

B2 Logik - Klausur, regulär immer am 1. Sonnabend am Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters (also Ende Juli)

B3 Theoretische Philosophie - Klausur, entweder zum letzten Vorlesungstermin oder zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit Anfang/Mitte Februar

Nachschreib- bzw. Wiederholungstermine jeweils Ende der vorlesungsfreien Zeit oder zu Beginn des Folgesemesters.

Für Hausarbeiten ist der reguläre Abgabetermin spätestens das Ende der auf das Seminar folgenden Semesterpause, wobei individuelle Absprachen möglich sind.

Ein Satz zur Prüfungsanmeldung: Die Anmeldung zur Prüfung soll regelmäßig (erst) in dem Semester erfolgen, in dem man die letzte Teilleistung des Moduls ablegen wird.

Prüfungstermine für B5:

SoSe: kurz nach Ende der Vorlesungszeit (Juli)

WiSe: am Anfang des Semesters (Oktober)

Betreuung Bachelorarbeiten

Eine Bachelorarbeit im Fach „Philosophie“ können Sie schreiben, wenn Ihr Profilfach Philosophie ist. (Näheres in der Prüfungsordnung(siehe Prüfungsangelegenheiten)) Grundsätzlich kann jede der unten angegebenen Lehrkräfte Bachelorarbeiten betreuen. Begutachtet und benotet wird die Bachelorarbeit von zwei Lehrkräften des Instituts, die dafür prüfungsberechtigt sein müssen. Es ist aber auch möglich, dass Lehrkräfte, die nicht auf der Liste der Prüfungsberechtigten des Instituts stehen, eine (Zweit-)Betreuung/Begutachtung übernehmen (etwa im Falle von interdisziplinären Arbeiten). Für eine Arbeit im Fach Philosophie muss aber mindestens ein Gutachter/Betreuer aus dem Institut für Philosophie und prüfungsberechtigt sein.

Studierende sollten überlegen, zu wessen Arbeitsbereich Thema und Fragestellung ihrer geplanten Arbeit am besten passen und diese Lehrkraft dann fragen, ob sie die Betreuung übernimmt und mit dem Betreuer auch weitere Fragen klären. Eine begleitende Betreuung zu allgemeinen Aspekten der Bachelorarbeit gibt es im Bachelorabschlussseminar.

Hinweise zum formalen Ablauf (Anmeldung, Fristen etc.) der Bachelorarbeit finden sich hier: Bachelorarbeit - how to


Prüfungsberechtigte für die Betreuung und Begutachtung von Bachelorarbeiten sind alle Mitarbeiter:innen des Instituts.

 

Kontakt

Geschäftsführender Direktor

Prof. Dr. Dr. Norman Sieroka


Sekretariat

Frau Elke Mindermann
Telefon: +49 (0)421 218 67800
E-Mail: philosek[at]uni-bremen.de


Postadresse

Universität Bremen
Institut für Philosophie

FB 9 Kulturwissenschaften
Postfach 330 440
Enrique-Schmidt-Str. 7

Seminar- und Forschungs-
verfügungsgebäude
(SFG) 4. Ebene
28359 Bremen