Forschung

Eine angesichts der vielfältigen gesellschaftspolitischen Probleme unserer Zeit dringend erforderliche langfristige Qualitätssicherung rechtspsychologischer Praxis und Forschung setzt zwingend voraus, dass die Rechtspsychologie nicht nur in der universitären Forschung verankert ist, sondern dass in der universitären Lehre rechtspsychologische Kompetenz im Rahmen der akademischen Ausbildung vermittelt wird. Dies geschieht gegenwärtig und zukünftig im Rahmen der Beteiligung am Bachelor-Studiengang Psychologie und im Master-Studiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie; das jeweils aktuelle Lehrangebote im Fach Rechtspsychologie kann dem Studienprogramm der Studiengänge entnommen werden.

Durch viele regionale, überregionale und internationale Kooperationspartner und die gute Einbindung in die Arbeit verschiedener Polizei- und Sicherheitsbehörden haben wir darüber hinaus spezifische Lehr- und Forschungsschwerpunkte entwickelt, die der Ausweitung rechtspsychologischer Arbeitsfelder zugute kommen. Neben den großen Schwerpunkten der Psychologie im Zivil- und Strafrecht haben wir besondere Schwerpunkte, bei denen immer wieder unsere Expertise angefordert wird (Auswahl):

Transferleistungen:

  • Neuropsychologische Diagnostik bei Simulationsverdacht im Sozialrecht und Gutachtenerstellung im Sozial- und Verwaltungsrecht
  • Fachpsychologische Begutachtungen nach dem Waffengesetz (WaffG)
  • Bedrohungs- und Gefährdungsanalyse (z.B. bei Androhungen von Amoktaten an Schulen und in Betrieben)
  • Operative Fallanalysen für Mord- und Sonderkommissionen und Ermittlungsgruppen der Polizei
  • Psychologie der Vernehmung (z.B. tiergestützte Vernehmung und Vernehmung von sehr jungen Kindern als einzige Tatzeugen bzw. als Opferzeugen)
  • Fortbildungen und Schulungen für Spezialeinsatzkräfte der Polizei (insbesondere zur Identifikation von Attentätern und Angreifern unmittelbar vor einem Anschlag)
  • Fortbildungen und Schulungen für Staatsanwaltschaften und Gerichte zur „Vernehmungslehre und Fragetechnik im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung“ sowie zu „Prozesstaktik und Verhandlungsgeschick in der Hauptverhandlung“


Entwicklung neuer Diagnostik- und Interventionsverfahren:

  • Entwicklung diagnostischer Verfahren zur Feststellung "persönlicher Eignung" und "geistiger Reife" im Waffenrecht
  • Computergestützte Diagnostik bei nicht-authentischen Symptompräsentationen (Simulation, Aggravation, Somatisierungsstörungen) im Bereich der Neuropsychologie
  • Deeskalations-Training zur Prävention gewaltsamer Übergriffe gegen Rettungskräfte

In der Forschung bestehen derzeit folgende Projekte:

  • Gewaltsame Übergriffe gegen Einsatzkräfte im Rettungs- und Löschdienst (in Kooperation mit der Feuerwehr Bremen)
  • Identifikation und Abwehr von terroristischen Attentaten und Angriffen in der Vortatphase (in Kooperation mit verschiedenen Polizei- und Sicherheits- Behörden)
  • Das Müchhausen-by-proxy-Syndrom (MbpS) und das Parental-Alienation- Syndrome (PAS) im Kontext innerfamiliärer Kindesmisshandlung
  • Zoosadismus und Zoophilie im Kontext forensischer Fragestellungen (Gefährdungseinschätzung, Schuldfähigkeit)