Innerhalb der ersten 90 Tage in Deutschland müssen Nicht-EU Bürger:innen in den meisten Fällen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, um nach Ablauf des Visums in Deutschland verweilen zu können. Jede Aufenthaltsgenehmigung ist an einen Aufenthaltszweck mit jeweiligen Erteilungsvoraussetzungen gebunden. Bei Fragen zu Ihrem Aufenthaltstitel stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Einreisevisums müssen Sie beim Migrationsamt (im Bremen_Service Universität oder im Bürgeramt Bremerhaven/Abteilung Migration) eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea und den USA, die ohne Visum eingereist sind und einen längeren Aufenthalt in Deutschland planen, müssen ebenfalls innerhalb von drei Monaten nach der Einreise dort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wir empfehlen, diesen Antrag so früh wie möglich zu stellen, spätestens jedoch vor Ablauf der Visumsfrist. Das Welcome Center ist bei der Antragsstellung gerne behilflich.                

Den Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels finden Sie hier.

-> Bremen_Service Universität
-> Bremerhaven Bürgeramt/Abteilung Migration

    Beantragung eines Aufenthaltstitels

    Um einen Aufenthaltstitel zu beantragen müssen Sie zuerst Ihre Adresse bei der Stadt anmelden. Wenn Sie dies getan haben, können Sie die folgenden Dokumente an bsu@migrationsamt.bremen.de schicken und somit Ihren Aufenthaltstitel beantragen:

    • den ausgefüllten Antrag
    • eine Kopie Ihres Ausweises/Reisepasses
    • Ihre Meldebescheinigung (falls dieser noch nicht vorliegen sollten, kann stattdessen die Wohnungsgeberbescheinigung und der Mietvertrag eingereicht werden)
    • Nachweis einer in Deutschland anerkannten Krankenversicherung
    • Stipendienzusage, Arbeitsvertrag oder Aufnahmevereinbarung mit der Universität beziehungsweise sonstiger Finanzierungsnachweis

    Wenn Sie einen Aufenthaltstitel für mehr als 6 Monate beantragen, fügen Sie bitte auch ein biometrisches Passfoto bei (jpg). In diesem Fall werden Sie auch einen Termin bekommen, bei welchem Ihre Dokumente geprüft werden und Sie die Gebühren bezahlen.

    Wenn Sie einen Aufenthaltstitel für weniger als 6 Monate beantragen, werden Sie keinen Termin wahrnehmen müssen. Stattdessen werden Sie Ihren Aufenthaltstitel und eine Rechnung für die Gebühren per Post erhalten.