Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland ist eines der Kernelemente des deutschen Sozialstaates.
Alle Personen, die in Deutschland arbeiten, sind unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit verpflichtet Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung zu zahlen. Ausnahmen bestehen u.a. bei Stipendiat:innen, Beamt:innen und Beschäftigten, die ihr Gehalt von Arbeitgeber:innen bekommen, deren Sitz außerhalb Deutschlands ist.