Fachkräfteeinwanderungsgesetz § 18d, 18e und 18f

Zum 1. März 2020 ist in Deutschland das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten, welches den Rahmen für die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten nach Deutschland erweitert. Die derzeit geltenden Regelungen für Fachkräfte mit Hochschulabschluss werden unter dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz weitergeführt und zum Teil erleichtert. Es findet zudem eine Neuordnung der Zuwanderungsregelungen statt. Die Aufenthaltstitel für mobile Forschende werden nicht mehr wie bisher in § 20ff., sondern in § 18d, 18e und 18f geregelt. Die Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern erläutern die Neuerungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes.

 

 

 

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    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

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    Aktualisiert von: Julia Holz