B1-Nachweis für Französisch
Eignungstest des Studienfachs Romanistik
Der Fachbereich 10 der Uni Bremen bietet keine Sprachnachweistests B1 an. Für einen Sprachnachweis B1 wird entweder der entsprechende Nachweis über den Schulunterricht zugrunde gelegt (siehe Info am Ende der Seite), oder das Sprachdiplom DELF/DALF oder der Sprachnachweistest des Institut Français.
B1-Nachweis Französisch
Dieser Test wird kostenpflichtig (40 Euro) angeboten für Nicht-Romanist:innen und für Studienanwärter:innen des Studienganges Frankoromanistik.
Gefordertes Sprachniveau: abhängig vom Studienfach (A2 oder B1)
Prüfungstermine:
- Mittwoch, den 18. Februar 2026
- Mittwoch, den 4. März 2026
- Mittwoch, den 1. Juli 2026
- Mittwoch, den 2. September 2026
Der Test beginnt jeweils um 13:30 Uhr.
Inhalt:
- schriftlicher Teil: Verständnisfragen zu Texten, Verfassung von Texten, Grammatikaufgaben (90 Min.)
- mündlicher Teil: Gespräch zu allgemeinen Fragen und Studienmotivation (15 Min.)
Anmeldung: per E-Mail
Informationen: per E-Mail
Prüfungsort: Institut Français, Contrescarpe 19, 28203 Bremen
Anmeldefrist: bis spätestens eine Woche vor Prüfungstermin unter der oben genannten E-Mailadresse möglich
Bekanntgabe der Ergebnisse und Bescheinigung: etwa eine Woche nach dem Prüfungstermin. Die Bescheinigungen werden abgeholt oder per Post versandt.
Ansprechpartner:innen
Bitte setzen Sie sich mit dem Institut Français Bremen in Verbindung.

Nachweis von Sprachkenntnissen über Unterrichtsdauer
Der Nachweis von Sprachkenntnissen über Unterrichtsdauer ist für die Niveaus A1 bis B1 möglich:
- A1 mindestens ein Jahr schulischen Fremdsprachenunterricht
- A2 mindestens drei Jahre schulischen Fremdsprachenunterricht
- B1 mindestens vier Jahre schulischen Fremdsprachenunterricht bis einschließlich Klasse 10 (MSA, FOS, GYM) ODER
- B1 mindestens drei Jahre schulischen Fremdsprachenunterricht bis zum Abitur/Fachabitur (FOS, GYM)
Für die Niveaus B2 bis C2 ist der Nachweis von Sprachkenntnissen über Unterrichtsdauerdas nur möglich, wenn das Abiturzeugnis das entsprechende Niveau explizit ausweist. Die Gültigkeit des Nachweises richtet sich dann nach den Angaben auf dem jeweiligen Zeugnis/Zertifikat.
Hinweis: Diese Regelungen zum Nachweis von Fremdsprachenkenntnisse über das deutsche Abitur/Fachabitur gelten verlässlich für das Zulassungsverfahren an der Universität Bremen; an den anderen öffentlichen Hochschulen im Land Bremen gelten teilweise andere Regelungen. Bei Bewerbungen an den anderen öffentlichen Hochschulen empfehlen wir, mit den dort ansässigen Stellen zur Studienzulassung hinsichtlich der Anerkennung Rücksprache zu halten.
