Informationsschreiben - Online-Workshop
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir laden Sie herzlich ein, an der Studie zur Erprobung der videobasierten Pflegebegutachtung teilzunehmen.
Im Folgenden möchten wir Sie über den Hintergrund und das Ziel der Studie informieren sowie über das genaue Vorgehen des Forschungsprojekts. Bitte lesen Sie sich den Text aufmerksam durch. Wenn Sie Fragen haben, beantworten wir Ihnen diese gerne. Die Teilnahme am Online-Workshop ist freiwillig.
Unsere immer älter werdende Gesellschaft führt zu einem Anstieg pflegebedürftiger Menschen, während die Anzahl der Pflegefachpersonen sinkt. Angesichts der Herausforderungen für Pflegebegutachtende und Pflegefachpersonen rückt die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationsstrategien immer weiter in den Fokus; auch um eine zeitnahe Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit in Zukunft sicherstellen zu können.
Im April 2024 startete daher die oben genannte Erprobungsstudie unter der Leitung der Universität Bremen in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst Bund und dem Kompetenz-Centrum Geriatrie der Medizinischen Dienste. Das Projekt „ViBe-Pflege“ wird über einen Zeitraum von zwei Jahren vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV)[1] gefördert. Hierzu wird in Kooperation mit elf Medizinischen Diensten[2] geprüft, inwieweit die Ergebnisse einer Videobegutachtung mit den Ergebnissen einer persönlichen Begutachtung vor Ort übereinstimmen.
Warum führen wir die Studie zur „ViBe-Pflege“ durch?
Die COVID-19-Pandemie hat die Entwicklung videobasierter Gesundheitsleistungen beschleunigt, und die Videotelefonie zeigt sich als geeignetes Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit – auch bei kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen.
Trotz zunehmenden wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Einsatz von digitalen Technologien fehlen bislang wissenschaftliche Erkenntnisse zur praktischen Anwendung und Eignung videobasierter Pflegebegutachtungen.
Ziel dieser Erprobungsstudie ist es daher, zu überprüfen, inwiefern die videobasierte Pflegebegutachtung und die bisher gängige Vor-Ort-Befunderhebung zu vergleichbaren Ergebnissen kommen. Dabei soll außerdem geprüft werden, wie gut die videobasierte Pflegebegutachtung angenommen wird und welche Vor- und Nachteile sie aufweist.
Wie sieht der Ablauf der Studie „ViBe-Pflege“ aus?
Personen, die einen Antrag auf Pflegebegutachtung gestellt haben, erhalten neben der regelhaften Vor-Ort-Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst, die Möglichkeit an einer zusätzlichen videobasierten Begutachtung teilzunehmen. Die Ergebnisse beider Begutachtungen werden anschließend miteinander verglichen. Das Gutachten aus der Videobegutachtung dient hierbei ausschließlich dem Forschungszweck und fließt nicht in die tatsächliche Pflegegradeinstufung der antragstellenden Person ein.
Im Anschluss an die Videobegutachtung erhalten alle Teilnehmenden (Antragstellende, weitere Anwesende und Gutachtende) Zugang zu einer Online-Umfrage, um uns ihre Einschätzung zur Videobegutachtung mitzuteilen.
Ihre Teilnahme trägt wesentlich zur möglichen Einführung der videobasierten Pflegebegutachtung bei. Dies könnte dazu führen, den Begutachtungsaufwand für pflegebedürftige Personen und Gutachtende langfristig zu verringern.
Was ist das Ziel des Online-Workshops?
In einem Online-Workshop können Ihre Eindrücke und Erfahrungen mit der Videobegutachtungen deutlicher thematisiert werden und wichtige Informationen liefern, die es für eine regelhafte Anwendung der Videobegutachtung braucht. Dafür möchten wir alle beteiligten Gutachtenden aus den Medizinischen Diensten sowie Medicproof und Pflegefachpersonen zum Ende der Datenerhebungsphase im November/Anfang Dezember 2025 einladen. Die Dauer des Online-Workshops beträgt ungefähr zwei Stunden und thematisiert Leitfragen zur Gebrauchstauglichkeit und Akzeptanz der Videobegutachtung sowie zu den vor- und nachgelagerten Prozessen.
Für die Teilnahme und den damit verbundenen Zeitaufwand erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,- €.
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten
Die erhobenen Daten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bremischen Ausführungsgesetz zur DSGVO (BremDSGVOAG) geschützt.
Während des Workshops/ werden Audio- und Bildaufnahmen erstellt, um die Diskussionen zu dokumentieren und auswerten zu können. Personenbezogene Daten werden pseudonymisiert ausgewertet, sodass sie nicht mehr direkt Ihnen als Person zugeordnet werden können. Solange die Daten pseudonymisiert sind, können Sie eine Löschung Ihrer Daten verlangen.
Das Interview wird mit „Zoom X powered by Telekom“ aufgezeichnet und sicher auf den Servern der Universität Bremen gespeichert. Dabei können Ton-, Bild- und Präsentationsaufzeichnungen entstehen; Gesichtsaufnahmen werden nicht weiterverwendet.
Die Transkription erfolgt automatisch mit „Whisper AI“ auf universitären Servern, ohne Weitergabe an Dritte.
Für die Analyse wird „MAXQDA AI Assist/Tailwind“ der VERBI GmbH (Berlin) genutzt. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis eines Art. 28 DSGVO-Auftragsverarbeitungsvertrags, ausschließlich auf EU-Servern, temporär, ohne dauerhafte Speicherung und nicht für KI-Training.
Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden alle Daten der Online-Workshops vollständig von den Servern gelöscht. Die Audiodateien werden nach der Transkription mit dem Programm Eraser (Version 6.2.0.2993) von den Aufnahmegeräten entfernt. Nach Abschluss der Studie (voraussichtlich März 2026), spätestens aber am 30.06.2026 werden alle relevanten Daten unwiderruflich gelöscht.
Wir achten zusätzlich darauf, personenbezogene Daten während des Interviews zu vermeiden. Wir bitten Sie daher ebenfalls, im Rahmen der Diskussion keine personenbezogenen Daten preiszugeben.
Ihre Kontaktdaten werden ausschließlich für organisatorische Zwecke und zur Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit dem Online-Workshop verwendet.
Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung beruht auf Ihrer ausdrücklichen Einwilligung (gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, § 67b Abs. 2 und 3 SGB X). Wir ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit Ihrer Daten zu gewährleisten. Ihre Daten werden nur für den beschriebenen Forschungszweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung zur Studienteilnahme jederzeit ohne Nachteile zu widerrufen; bereits anonymisierte und wissenschaftlich verarbeitete Daten können jedoch nicht mehr gelöscht werden.
Alle Mitarbeitenden der Studie sind zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeit verpflichtet.
Workshop-Teilnehmenden von Medicproof möchten wir darauf hinweisen, dass trotz der Verwendung anonymisierter Daten, eine Rückverfolgung Ihrer Aussagen durch Ihren Arbeitsgeber aufgrund der kleinen Stichprobe nicht auszuschließen ist.
Welche Risiken an der Studienteilnahme können bestehen?
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Teilnahme an unserer Studie keine wesentlichen Risiken für Sie birgt. Alle durchgeführten Methoden sind sorgfältig geprüft und entsprechen den geltenden ethischen und wissenschaftlichen Standards.
Ihre Rechte als Teilnehmende
Ihre Teilnahme ist freiwillig. Sie haben jederzeit das Recht, Ihre Einwilligung, ohne Angabe von Gründen und ohne einen Nachteil befürchten zu müssen, zu widerrufen. In diesem Fall nehmen Sie nicht weiter an der Studie teil und alle auf Sie rückführbaren Daten werden gelöscht.
Da es sich um ein Gruppeninterview handelt, können einzelne Wortbeiträge in der Audioaufzeichnung nicht isoliert gelöscht oder berichtigt werden. Transkribierte Textstellen, die eindeutig Ihnen zugeordnet werden können, werden jedoch vollständig entfernt, sofern Sie Ihre Einwilligung widerrufen, solange diese Daten noch nicht anonymisiert oder in die wissenschaftliche Auswertung eingeflossen sind.
Darüber hinaus haben Sie gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) grundsätzlich das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit. Diese Rechte gelten jedoch im Rahmen der oben beschriebenen technischen und organisatorischen Möglichkeiten. Weitere Informationen zu Ihren Rechten erhalten Sie jederzeit bei der Studienleitung oder der Datenschutzbeauftragten der Universität Bremen.
Ansprechpartner
Bei Anliegen, Fragen oder Beschwerden zur Datenverarbeitung und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen können Sie sich jederzeit an die Studienleitung, Prof. Dr. Karin Wolf-Ostermann wenden. Die Kontaktdaten finden Sie oben in diesem Schreiben.
Bereitstellung der Daten und Folgen der Nichtbereitstellung
Die Bereitstellung Ihrer Daten ist freiwillig. Eine Nichtbereitstellung hat keine negativen Folgen für Sie.
Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Falls Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen Datenschutzvorschriften verstößt, wenden Sie sich bitte zunächst an die Datenschutzbeauftragte der Universität Bremen.
Datenschutz und Informationssicherheit an der Universität Bremen
Universität Bremen
Datenschutzteam - Referat 06
Bibliothekstrasse 1-3
28359 Bremen
Telefon: +49 421 218 60217
E-Mail: datenschutz@uni-bremen.de
Weiterhin steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Diese ist:
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Herr Steffen Bothe als Vertreter im Amt
Arndtstraße 1
27570 Bremerhaven
Tel.: +49 421 3612010 oder +49 471 5962010
E-Mail: office@datenschutz.bremen.de
Einwilligungserklärung und Freiwilligkeit
Ihre Teilnahme ist immer freiwillig. Um am Online-Workshop teilzunehmen, müssen Sie Ihre Einwilligung auf der Registrierungsseite der ViBe-Pflege-Studie durch das Anklicken der entsprechenden Checkbox bestätigen. Ohne diese Bestätigung ist eine Teilnahme nicht möglich.
Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Wir weisen nochmal darauf hin, dass bereits anonymisierte Daten und Daten, die in wissenschaftliche Auswertungen eingeflossen sind, nicht mehr auf Wunsch gelöscht/vernichtet werden können.
Auf unserer Website www.uni-bremen.de/vibe-pflege können Sie sich nach Studienabschluss über die Studienergebnisse informieren. Die Ergebnisse können frühestens nach einem Jahr auf der Website eingesehen werden.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Interesse und freuen uns, wenn Sie sich für die Teilnahme entscheiden.
[1] Förderprogramm zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI
[2] Medizinischer Dienst Berlin-Brandenburg, Medizinischer Dienst Niedersachsen, Medizinischer Dienst Westfalen-Lippe, Medizinischer Dienst Sachsen, Medizinischer Dienst Sachsen-Anhalt, Medizinischer Dienst Nord, Medizinischer Dienst Bremen, Medizinischer Dienst Baden-Württemberg, Medizinischer Dienst Saarland, Medizinischer Dienst Hessen und Medizinischer Dienst Mecklenburg-Vorpommern
