Förderung für innovative Lehre

  • Informationen zum Förderprogramm

Strategische Zielsetzung

Die Förderung von Innovationen in der Lehre ist ein zentraler Baustein der strategischen Weiterentwicklung von Lehre und Studium an der Universität Bremen. Die Fördermaßnahme orientiert sich am Leitbild der Universität wie auch am Leitbild für die Lehre und soll ermöglichen, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen ebenso wie didaktische Herausforderungen und Chancen aufzugreifen.

Im Fokus der Gestaltung von Lehre und Studium stehen Forschendes Lernen und Partizipation, eine reflektierte Digitalisierung der Lehre, die fachbezogene Integration von Nachhaltigkeit, eine kommunikationsförderliche, beziehungsreiche Lehrkultur sowie ein wertschätzender Umgang mit Vielfalt. Die Lehre fördert sowohl die fachlichen als auch die überfachlichen Kompetenzen der Studierenden, um sie auf neue Anforderungen und die Übernahme von Verantwortung in gesellschaftlichen Transformationsprozessen vorzubereiten.

Das Förderprogramm zielt auf die Umsetzung der Leitlinien in konkreten Veränderungen von Lehrveranstaltungen und Modulen. Geförderte Projekte stärken die genannten Profilmerkmale, und verbessern die Studienkultur durch aktive Studierendenbeteiligung, mehr Flexibilität und eine Aufwertung der Lehr-/Lernbeziehungen. Es werden zeitgemäße, lernprozessbegleitende und kompetenzorientierte Prüfungsformate entwickelt, die auch den Herausforderungen durch den Einsatz von KI-Systemen Rechnung tragen und an didaktischen Prinzipien, beispielsweise des Constructive Alignment ausgerichtet sind. 

Termine

Online Info-Veranstaltungen
Zoom-Meeting

  • 10. Juli 9.00-9.30 Uhr 
  • 7. August 11.00-11.30 Uhr 
  • 4. September 11.00-11.30 Uhr 

Einreichung der Anträge
bis 15. September 2026
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Was kann gefördert werden?

Gefördert werden können Lehrinnovationen, die sich am (Lehr-)Profil der Universität Bremen orientieren, aktuelle Entwicklungen und Anforderungen integrieren und die Lern- und Prüfungssituation der Studierenden verbessern. Die Förderung soll in den strategisch ausgerichteten curricularen Änderungsprozessen Innovationen in Lehrveranstaltungen und Studiengängen ermöglichen, indem sie Lehrenden zusätzliche Ressourcen für die Umgestaltung an die Hand gibt. Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit der Konzepte stellen zentrale Kriterien der Förderbarkeit dar.

Welche Mittel können beantragt werden?

Für eine Laufzeit von bis zu einem Jahr bzw. zwei Semestern können Mittel in Höhe bis zu 7.500 Euro beantragt werden. Sie sollen für die Entwicklung und Erprobung von Innovationen in Lehrveranstaltungen, Modulen oder Studienabschnitten genutzt werden. Die Förderung ermöglicht die Beantragung von Mitteln für Studentische Hilfskräfte, Lehraufträge, Erstellung von Materialien, Veröffentlichungskosten, Honorare oder Reisekosten. 

Wie funktioniert die Antragstellung?

  • Förderanträge können bis zum 15.09.2026 an hddgprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de eingereicht werden
  • Antragsberechtigt sind Wissenschaftler:innen mit Lehrverpflichtung: Hochschullehrende und selbständiger akademischer Mittelbau - auch im Team mit Studierenden.
  • Die Unterlagen zur Beantragung des Vorhabens finden Sie auf dieser Website unter “Downloads”.
  • Im Antrag wird die Kenntnisnahme der Studiengangsverantwortlichen und des Studiendekanats durch Unterschrift bestätigt. 

Bewertungs- und Auswahlkriterien

  • Beitrag zur Stärkung der Werte und strategischen Ziele der Universität
  • Innovation in der Lehre mit Entwicklungspotenzial
  • Verbesserung der Lehr- und Prüfungsqualität 

Der Antrag erfüllt die folgenden Bedingungen:

  • Umsetzbarkeit und Plausibilität der Mittelverwendung (Finanzplan)
  • Beschreibung eigener Erfolgskriterien für das Projekt und geplante Evaluation
  • Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit des Vorhabens
  • Entwicklung von Materialien ggf. als Open Educational Resources (OER)
  • Berücksichtigung von Barrierefreiheit und Gender- und Diversity-Aspekten
  • Kenntnisnahme der/des Studiengangsverantwortlichen und des Studiendekanats liegt vor

Auswahlverfahren

Die Anträge werden nach den genannten Kriterien bewertet und ausgewählt. Das Auswahlgremium besteht aus: der Konrektorin für Lehre und Studium, einer Vertretung der Hochschullehrer:innen und einer Vertretung des selbständig lehrenden Mittelbaus, einer/einem Studierenden und einer Vertretung des Referat Lehre und Studium.

Durchführung der Projekte 

  • Alle Innovationsprojekte starten mit einem gemeinsamen Kick-Off zum Kennenlernen und Vorstellen der Projekte und werden durch das Team der Hochschuldidaktik und Lehrinnovation begleitet. 
  • Im Förderzeitraum findet ein Workshop zur fachlichen Vertiefung und zum Peer-Feedback statt, den das Team Hochschuldidaktik und Lehrinnovation organisiert. 
  • Alle Projekte präsentieren ihre Ergebnisse und Evaluationen in einer Veranstaltung zur Vernetzung und kollegialen Reflexion (Abschlussforum) und reichen einen kurzen Abschlussbericht ein.

Zeitplan und Fristen 

  • Online Info-Veranstaltungen am 10. Juli 9.00 -9.30 Uhr via Zoom, 7. August 11.00-11.30 Uhr via Zoom, 4. September 11.00-11.30 Uhr via Zoom
  • Einreichung der Anträge bis 15. September 2026  
  • Bis 30. Oktober 2026 Bekanntgabe der ausgewählten Projekte

Wichtige Hinweise

  • Die Ausschreibung und Vergabe der Mittel erfolgt grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Freigabe der Mittel. 
  • Das Referat 13 berät Sie auch unabhängig von dieser Förderung gerne zu möglichen Innovationen in Ihren Lehrveranstaltungen, Modulen oder in Studiengängen.

Kontakt

Franziska Richter

+49 421 218 60372

Carola Schirmer

+49 421 218 57115