Anträge & Fristen Grundständig

Sie möchten sich an der Universität Bremen für einen grundständigen Studiengang (Bachelor) oder für Rechtswissenschaft (Staatsexamen) bewerben und einschreiben? Auf dieser Seite haben wir für Sie alle Informationen rund um die Antragstellung zusammengetragen. Wenn Sie sich für ein Master-Studium bewerben möchten, informieren Sie sich in unserem Master-Portal.

Studienanfänger:innen und Fortgeschrittene können ihre Studienplatzanträge nur online stellen. Das Bewerbungsportal  wird für das Wintersemester Anfang Mai und für das Sommersemester Anfang Dezember geöffnet.

Inhalt dieser Seite:
Bewerbung für Bildungsinländer:innen
Antragsfristen
Studienanfängerinnen und -anfänger
Hochschul- und Fachwechsel
Zulassungsverfahren
Voraussetzungen
Immatrikulation
Studienbewerberinnen und -bewerber ohne Abitur
Doppelstudium & Doppelimmatrikulation
Zweitstudium
Rückgabe des Studienplatzes

 

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Bewerbung für Bildungsinländer:innen

Die Informationen zur Studienplatzbewerbung auf dieser Seite beziehen sich auf Bewerbungen für grundständige Studiengänge (Bachelor und Jura). Sie gelten für die folgenden Personengruppen:

  • Deutsche Staatsbürger:innen
  • Staatsangehörige aus der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz mit genügenden Deutschkenntnissen
  • Staatsbürger und -bürgerinnen außerhalb der EU mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (z.B. ein Abitur an einer deutschen Auslandsschule).

Die Bewerbung für Staatsangehörige außerhalb der EU hat andere Richtlinien, die Sie der genannten Seite entnehmen können.

Antragsfristen

Die folgenden Fristen gelten für Bewerbungen für alle Bachelorstudiengänge und Rechtswissenschaft (Erstes Staatsexamen). Die Fristen gelten sowohl für Studienanfängerinnen und -anfänger als auch für Fortgeschrittene und Altabiturienten, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) im letzten Jahr oder früher erworben haben. Die Online-Bewerbung schließt an diesen Tagen um 23.59 Uhr, spätere Anträge sind nicht möglich. Das Bewerbungsportalwird für das Wintersemester Anfang Mai und für das Sommersemester Anfang Dezember geöffnet.

Antragsfrist für Bachelor und Rechtswissenschaft
•    Für das Wintersemester 15. Juli
•    Für das Sommersemester 15. Januar

Für einige Studiengänge ist eine Studienstart auch zum Sommersemester 2024 möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.uni-bremen.de/studienstart-sose

Alle wichtigen Termine für das Bewerbungsverfahren für das Bewerbungsverfahren zum Wintersemester 2023/24 haben wir auf einer Internetseite zusammen gefasst.

Achtung Antragsfrist für den Studieneignungstest für den Bachelor Psychologie: Im Zulassungsverfahren des Bachelorstudiengangs Psychologie berücksichtigt die Universität Bremen neben der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, z.B. dem Abitur, auch das Ergebnis des bundesweiten Studieneignungstests BaPsy-DGPs. Die Anmeldefrist zum Test ist der 15. Februar.

Studienanfängerinnen und -anfänger

Für eine Antragstellung an der Universität Bremen benötigen Studienanfängerinnen und -anfänger eine Bewerbungs-Identifikationsnummer BID und eine Bewerbungs-Authentifizierungs-Nummer BAN. BID und BAN erhalten Sie mit der Registrierung bei der Stiftung für Hochschulzulassung. Für die Antragstellung bei der Universität Bremen ist dann eine zweite Registrierung im Online-Bewerbungsportal der Universität Bremen erforderlich. Bis zu zwölf Anträge dürfen Studienanfängerinnen und -anfänger im Rahmen des dialogorientierten Serviceverfahren stellen. Das Bewerbungsportal wird für das Wintersemester Anfang Mai und für das Sommersemester Anfang Dezember geöffnet.

Im Online-Antrag müssen Studienanfängerinnen und -anfänger neben persönlichen Daten Angaben über Abiturnoten, geleisteten Dienst und ggf. dem Code aus dem Selbsttest eingeben. Unterlagen müssen - bis auf wenige Ausnahmen - erst zur Immatrikulation eingereicht werden, nachdem Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben.

Hochschul- und Fachwechsel

Wer in einem Studiengang (Studienfach + Abschluss) bereits mindestens ein Semester eingeschrieben war oder anrechenbare Leistungen aus einem anderen Studium mitbringt, muss sich als Fortgeschrittene bzw. als Fortgeschrittener bewerben.

Wer in einem Bachelor mit mehreren Fächern bereits eingeschrieben ist und ein Fach wechseln möchte, muss sich als Anfängerin bzw. als Anfänger bewerben. Fortgeschrittene können in dem Online-Bewerbungsportal nur einen Antrag stellen, da sie ihr Studium an der Universität Bremen fortsetzen wollen.

Der Fortgeschrittenenstatus wird im Rahmen des Bewerbungsverfahrens durch das Sekretariat für Studierende geprüft. Eine mögliche Anerkennung bisher erbrachter Prüfungsleistungen kann erst nach erfolgreicher Immatrikulation durch das zuständige Prüfungsamt erfolgen.

Detaillierte Informationen zu Hochschul- oder Fachwechsel

Zulassungsverfahren

Für mehr als die Hälfte aller Studiengänge rechnet die Universität Bremen mit mehr Bewerbungen als Studienplätze zur Verfügung stehen. Deshalb sind diese Studiengänge zulassungsbeschränkt und nicht alle Bewerber*innen erhalten ein Studienplatzangebot. In zulassungsfreien Fächern werden alle Bewerber*innen zugelassen, die fristgerecht einen Antrag einreichen und die Aufnahmebedingungen erfüllen! Wie die Studienplätze vergeben werden, wird auf der Seite über das Verfahren zur Vergabe der Studienplätze erläutert.

Im Zulassungsverfahren für das 1. Fachsemester des Bachelorstudiengangs Psychologie berücksichtigt die Universität Bremen ab dem Wintersemester 2024/25 neben der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, z.B. dem Abitur, auch das Ergebnis des bundesweiten Studieneignungstests BaPsy-DGPs. Die Testteilnahme ist freiwillig und stellt keine Voraussetzung für eine Zulassung dar. Der Test kostet 100 Euro. Die Anmeldefrist zum Test ist der 15. Februar.

Bei der Studienplatzvergabe werden Zweitstudienbewerbungen mit abgeschlossenem Hochschulstudium genauso behandelt wie Bewerbungen für ein Erststudium. Wer 55 Jahre oder älter ist, muss bei der Studienplatzvergabe für zulassungsbeschränkte Fächer Gründe angeben.

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Voraussetzungen

Viele Studienfächer geben neben dem Abitur vor, was Sie mitbringen sollten, um gut in Ihrem Studium zurechtzukommen. Sie sollten, je nach Studienfach, z.B. bestimmte Fremdsprachenkenntnisse besitzen oder ein Praktikum gemacht haben. Prüfen Sie rechtzeitig vor Ihrer Bewerbung, ob Sie diese sogenannten studiengangsspezifischen Voraussetzungen (SSV) für Ihr Wunschstudienfach bereits erfüllen oder noch etwas dafür tun müssen!

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Immatrikulation

Im Falle einer Zulassung werden Sie per E-Mail benachrichtigt. Sie können dann Ihren Zulassungsbescheid im Bewerbungsportal herunterladen. Was Sie für die Immatrikulation tun müssen, wird Ihnen im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Hier finden Sie schon mal vorab Informationen:

Erst im Falle einer Zulassung/Einschreibung müssen Sie die folgenden Unterlagen beim Sekretariat für Studierende einreichen. I.d.R. haben Sie dazu 7 Tage Zeit. Für die Immatrikulation müssen Sie außer den Unterlagen den Semesterbeitrag überweisen.

Fortgeschrittene müssen zusätzlich folgende Unterlagen einreichen:

  • Immatrikulationsbescheinigung einer anderen Hochschule aus dem letzten Semester mit Angabe der Studienfächer und Fachsemesterzahl
  • Leistungsnachweise aus dem bisherigen Studium (einfache Kopie)
  • wenn Sie im unmittelbar vorhergehenden Semester an einer anderen Hochschule immatrikuliert waren: Exmatrikulationsbescheinigung

Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in einem Land außerhalb Deutschlands erworben haben, müssen Sie zusätzlich folgende Unterlagen einreichen:

  • deutsche Übersetzung (einfache Kopie)
  • Nachweis der Deutschkenntnisse (einfache Kopie)

Amtlich beglaubigte Kopien sind für die Immatrikulation nicht erforderlich.

Studienbewerberinnen und -bewerber ohne Abitur

Sie haben kein Abitur und möchten an der Universität Bremen studieren? Sie haben eine besondere berufliche Qualifikation (Meister, Erzieher:innenausbildung, Ausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung oder ähnliches)? Mehr erfahren sie auf unserer Webseite zum Studieren ohne Abitur.

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, finden Sie weitere Informationen auf der Seite Bewerbungen aus dem Ausland.

Rückgabe des Studienplatzes

Wenn Sie Ihren Studienplatz zurückgeben möchten, füllen Sie bitte das Formular für die Rückgabe eines Studienplatzes bis Vorlesungsbeginn aus. Nach Vorlesungsbeginn nutzen Sie bitte den Antrag auf Exmatrikulation (zu finden unter Daten&Anträge im MOIN-Portal).

Falls Sie Ihren Semesterbeitrag bereits überwiesen haben, können Sie einen Antrag auf Rückerstattung stellen (bitte die Anmerkungen auf dem Rückerstattungsantrag beachten!) - auch diesen Antrag stellen Sie über das MOIN-Portal.

Doppelstudium & Doppelimmatrikulation

Wenn Sie parallel zu Ihrem aktuellen Studium noch einen weiteren Abschluss an der Universität Bremen erwerben wollen, muss der Prüfungsausschuss des bisherigen Studiengangs bescheinigen, dass die Doppelimmatrikulation aus fachlicher Sicht sinnvoll ist. Diese ist nur für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung und nicht für das erste Semester über eine Bewerbung über Hochschulstart möglich.

Den Antrag für eine Doppelimmatrikulation können Sie sich als PDF-Dokument herunterladen.

Es ist nicht möglich, an mehreren Hochschulen gleichzeitig eingeschrieben zu  sein. Allerdings ist eine hochschulübergreifende Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen als Nebenhörer möglich.

Zweitstudium

Als "Zweitstudienbewerber" werden Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossenem Hochschulstudium bezeichnet, die ein neues grundständiges Studium (Bachelor oder Erstes juristisches Staatsexamen) aufnehmen möchten.

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