55 Jahre oder älter?
Wer bei Bewerbungsschluss das 55. Lebensjahr vollendet hat, kann nur am Vergabeverfahren für zulassungsbeschränkte Fächer teilnehmen, wenn für das Studium, unter Berücksichtigung der persönlichen Situation, schwerwiegende wissenschaftliche oder berufliche Gründe sprechen. Zur Abgabe einer entsprechenden formlosen schriftlichen Begründung ggf. mit Nachweisen werden Sie per Mail nach Eingang Ihrer Onlinebewerbung aufgefordert.
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