Unterlagen für die Immatrikulation

Eine Einreichung der Unterlagen per Post ist ausreichend.

Sie können Ihre Unterlagen auch in den Briefkasten des Verwaltungsgebäudes (VWG) im Eingangsbereich einwerfen.

Sollten Sie aus triftigen Gründen die Studienplatzannahme nicht persönlich unterschreiben können, besteht die Möglichkeit, einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht auszustellen. Die bevollmächtigte Person darf die Studienplatzannahme unterschreiben. Wichtig ist, dass die Vollmacht und eine Kopie Ihres Personalausweises sowie eine Kopie des Ausweises des/der Bevollmächtigten ebenfalls eingereicht werden müssen.

Die Hochschulzugangsberechtigung und Sprachzertifikate müssen nur in einfacher Kopie eingereicht werden.

Das Originalzeugnis kann jederzeit zur Überprüfung der Echtheit angefordert werden.

Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Bitte setzen Sie sich für die Immatrikulation mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung, damit ein digitaler Krankenversicherungsnachweis an die Universität Bremen übermittelt werden kann.

Sind Sie Mitglied einer privaten Versicherung oder haben Sie bereits das 30. Lebensjahr vollendet, müssen Sie sich von einer gesetzlichen Krankenkasse von der Versicherungspflicht befreien lassen und diesen Nachweis digital an die Universität Bremen übermitteln lassen.

Wir freuen uns darüber, wenn Sie Ihre Unterlagen per Post schicken oder in den Briefkasten im Verwaltungsgebäude einwerfen. Wenn dies für Sie nicht möglich ist, können Sie Ihre Unterlage als pdf- oder jpg-Dokument auch per Email an sfs.onlineprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de schicken. Beachten Sie, dass Sie die Annahmeerklärung unterschreiben müssen und diese Unterlage samt Unterschrift mailen müssen!

Die Unterlagen zur Immatrikulation müssen innerhalb von 7 Tagen, nach ausgesprochener Zulassung, eingereicht werden.

Sprachnachweise müssen bis zum 15.09. / 15.03. eines Jahres eingereicht werden.