Hochschulzugang über eine 3-jährige Ausbildung

Mit einer drei-jährigen Ausbildung können Sie bestimmte Studienfächer an der Universität studieren. Es gelten folgende Regeln.

  • Eine 3-jährige Ausbildung führt zu einer fachgebundenen HZB.
    Menschen, die eine auf drei Jahre angelegte Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, können sich für bestimmte Studienfächer bzw. bestimmte Studiengänge bewerben. 
  • Für die Dauer der Ausbildung wird die Ausbildungszeit zu Grunde gelegt, die in der jeweiligen Ausbildungsordnung (Regelausbildungszeit) festgelegt ist.
    Eine Ausbildung kann zwischen 2 und 3,5 Jahre dauern. 2-jährige Berufsausbildungen haben häufig einen geringeren Anteil an Theorie als 3-jährige oder 3,5-jährige Ausbildungen. In bestimmten Fällen können Auszubildende ihre Ausbildung verkürzen. Für die 3-jährige Ausbildung wird jedoch nicht die in der Ausbildung tatsächlich verbrachte Zeit betrachtet, sondern die Ausbildungszeit, die ohne Ausbildungsverkürzung in der Ausbildung verbracht werden müsste und die in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt ist.
  • Die Bewerbung für einen oder mehrere Studiengänge erfolgt über Hochschulstart und das moin-Portal.

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Fachbindung der Hochschulzugangsberechtigung

Die Fachbindung erfolgt für Fächergruppen. Liegt eine Hochschulzugangsberechtigung für eine Fachgruppe vor, so dürfen alle Fächer dieser Fachgruppe studiert werden.
 

Fachgruppe der Hochschulzugangsberechtigung

Folgende Fachgruppen werden berücksichtigt:

  • Zur Fächergruppe Wirtschaftswissenschaft WiWi zählen folgende Fächer: Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftswissenschaft
  • Zur Fächergruppe Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften MIN zählen folgende Fächer: Berufliche Bildung - Mechatronik, Biologie, Chemie, Digitale Medien, Elementarmathematik, Geographie, Geowissenschaften, Industriemathematik, Informatik, Marine Geosciences, Mathematik, Physik, Psychologie, Wirtschaftsinformatik
  • Zur Fächergruppe Ingenieurwissenschaften ING zählen folgende Fächer: Elektrotechnik und Informationstechnik, Maschinenbau und Verfahrenstechnik, Systems Engineering, Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik und Informationstechnik, Wirtschaftsingenieurwesen Produktionstechnik
  • Zur Fächergruppe Geistes-, Kultur- und Gesellschaftswissenschaften GKG zählen folgende Fächer: Berufliche Bildung - Pflegewissenschaft, English-Speaking Cultures/Englisch, Erziehungs- und Bildungswissenschaften, Frankoromanistik/Französisch, Geographie, Germanistik/Deutsch, Geschichte, Hispanistik/Spanisch, Inklusive Pädagogik, Integrierte Europastudien, Kommunikations- und Medienwissenschaft, Kulturwissenschaft, Kunst – Medien – Ästhetische Bildung, Linguistik/Language Sciences, Musikpädagogik, Musikwissenschaft, Philosophie, Politik – Arbeit – Wirtschaft, Politikwissenschaft, Psychologie, Public Health/Gesundheitswissenschaften, Rechtswissenschaft, Religionswissenschaft/Religionspädagogik, Sachunterricht/Interdisziplinäre Sachbildung, Soziologie
     

Lehramt und Mehr-Fächer-Studium

  • Für die Lehrämter an Grundschulen und für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik muss sich eine Fachbindung für Pädagogik aus der Ausbildung ergeben.
  • Für die Lehrämter Gymnasium/Oberschule und berufsbildende Schulen reicht für das Studium die Fachbindung in einer der Fachgruppen aus, sofern ein lehramtsbezogenes Studienfach in der Fachgruppe enthalten ist. Bei den Lehrämtern Gymnasium/Oberschule und berufsbildende Schulen muss nicht zusätzlich eine Fachbindung für Pädagogik vorliegen. Es muss mindestens ein Fach aus der Fachgruppe gewählt werden, für das eine Hochschulzugangsberechtigung vorliegt. Das zweite Studienfach kann auch aus einer anderen Fachgruppe gewählt werden.
  • Im fachwissenschaftlichen Zwei-Fächer-Bachelor, der auf Berufe ausserhalb des staatlichen Schuldienstes qualifiziert, muss die Fachbindung für ein Studienfach vorliegen. Das Studienfach, für das eine Hochschulzugangsberechtigung vorliegt, kann als sogenanntes Profil- oder auch als Komplementärfach gewählt werden. Das zweite Studienfach kann auch aus einer Fachgruppe gewählt werden, für das keine Hochschulzugangsberechtigung vorliegt.
  • Unten finden Sie Beispiele für Fächergruppen, die mit einer vorgegebenen Ausbildung studiert werden dürfen. Welche weiteren Fachgruppen mit einer bestimmten Ausbildung ggf. studiert werden dürfen, muss im Sekretariat für Studierende erfragt werden. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular des Sekretariats für Studierende.
     

Beispiele für Fachbindungen

Für alle Studienfächer der folgenden Fachgruppen liegt für die jeweils angegebenen Ausbildungen eine Hochschulzugangsberechtigung vor.
Bitte beachten: Weitere Fächergruppen, die mit einer Ausbildung studiert werden dürfen, müssen im Sekretariat für Studierende über das Kontaktformular erfragt werden.

  • Fächergruppe Wirtschaftswissenschaft WiWi: Automobilkaufmann/-frau, Einzelhandelskaufmann/-frau, Groß- und Außenhandelskaufmann/-frau, Industriekaufmann/-frau, Kaufmann/-frau für Bürokommunikation/-management, Kaufmann/ -frau für E-Commerce, Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation, Kaufmann/ -frau für Spedition und Logistikdienstleistung, Sport- und Fitnesskaufmann/-frau, Steuerfachangestellte:r
  • Fächergruppe Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften MIN: Anästhesietechnische Assistent:in/Operationstechnische Assistenz, Fachinformatiker:in, Friseur:in, Garten- und Landschaftsbauer:in, Groß- und Außenhandelskaufmann/-frau, KFZ Mechatroniker:in (Schwerpunkt System- und Hochvolttechnik), Land- und Baumaschinenmechatroniker:in, Mikrotechnologe/-technologin Schwerpunkt Halbleitertechnik, Schilder-/Leuchtreklamehersteller:in (Werbetechniker:in), (Zahn-)Medizinische Fachangestellte:r
  • Fächergruppe Ingenieurwissenschaften ING: Garten- und Landschaftsbauer:in, KFZ Mechatroniker:in (Schwerpunkt System- und Hochvolttechnik), Land-und Baumaschinenmechatroniker:in, Medientechnolog:in (Druck), Tischler:in, Verfahrensmechaniker:in für Kunststoff- und Kautschuktechnik
  • Geistes-, Kultur- und Gesellschaftswissenschaften GKG: Altenpfleger:in, Friseur:in, Garten- und Landschaftsbauer:in, Gestalter:in für visuelles Marketing, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in, Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation, Pflegefachmann/-frau, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte:r, Tischler:in, (Zahn-)Medizinische Fachangestellte:r

Zulassung zum Studium

Bei zulassungs­freien Fächern kann die Einschreibung direkt erfolgen. Bei zulassungs­beschränkten Fächern wird erst ein Auswahlverfahren durchgeführt. Die Studienplätze bei zulassungsbeschränkten Studien­gängen wer­den auf­grund der Abschlussnote der Ausbildung oder der Wartezeit vergeben. Der Zeitraum nach dem Erwerb der Hochschul­zugangsberechtigung gilt als Wartezeit. Be­werber*in­nen, die aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung eine Hochschul­zugangsberechtigung er­wor­ben haben, sind Bewerber*innen mit Abitur gleichgestellt. Eine gesonderte Quote im Bewer­bungs­verfahren gibt es nicht.

Studiengangsspezifische Voraussetzungen

Viele Studienfächer geben neben dem Abitur vor, was Sie mitbringen müssen, um gut im Studium zurechtzukommen. Diese sogenannten studiengangsspezifischen Voraussetzungen sind für die Einschreibung zwingend notwendig! Diese Voraussetzungen müssen in der Regel bei der Bewerbung erfüllt sein, unabhängig davon, welche Hochschulzugangsberechtigung Sie haben. Es ist also wichtig, sich sorgfältig über die Zulassungsbedingungen zu informieren.