Arbeiten
Internationale Studierende können 120 Tage (oder 240 halbe Tage) arbeiten.
Studierende, die sich noch auf die deutsche Sprachprüfung vorbereiten oder ein Studienkolleg besuchen, dürfen nur in den Ferien der Sprachschule oder des Studienkollegs arbeiten. Nach einem Jahr kann diese Beschränkung aufgehoben werden. Dann gilt die 120 Tage-Regel.
Internationale Studierende aus der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und sind den deutschen Studierenden gleichgestellt. Für sie gilt die 120 Tage-Regel nicht.
Absolvent:innen: Wenn Sie Ihr Studium erfolgreich beendet haben, haben Sie 18 Monate Zeit, um in Deutschland eine dem Abschluss angemessene Arbeit zu finden. Die 18 Monate gelten ab dem Datum, das auf Ihrer Abschlussurkunde steht! In dieser Zeit dürfen Sie weiterhin arbeiten, auch wenn der Job nicht Ihrer Qualifikation entspricht.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des DAAD.
Kontakt
Jens Kemper
Tel. +49 (0)421-218-60365
jens.kemper@vw.uni-bremen.de
Career Center
Das Career Center auf dem Campus, eine Gemeinschaftseinrichtung der Universität Bremen und der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven, bietet Informationen zur Arbeitssuche und unterstützt Sie bei der Berufsvorbereitung.
mehrRückkehrende Fachkräfte
Mit dem Programm „Rückkehrende Fachkräfte", unterstützt die deutsche Bundesregierung gezielt die Einbindung rückkehrinteressierter Fachkräfte in die Aktivitäten der Entwicklungszusammenarbeit in den jeweiligen Ländern.
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