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                    <title>Universität Bremen - Krankenversicherung</title>
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                    <description>Krankenversicherung, Krankenkasse</description>
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                    <copyright>Universität Bremen</copyright>
                    <pubDate>Wed, 09 Sep 2026 06:13:18 +0200</pubDate>
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                            <pubDate>Wed, 04 Mar 2026 23:43:54 +0100</pubDate>
                            <title>Welche Krankenkasse ist zuständig? </title>
                            <link>https://www.uni-bremen.de/studium/starten-studieren/formalitaeten/krankenversicherung#c220426</link>
                            
                            <description>&amp;lt;p&amp;gt;Die Krankenkasse, bei der Sie zum Studienbeginn als Mitglied oder Familienangehörige:r versichert sind oder voraussichtlich versichert sein werden, übermittelt Ihren Krankenversicherungsnachweis in digitaler Form an die Hochschule. Die Meldung von privat Versicherten oder von nicht Pflichtversicherten nimmt beispielsweise die Krankenkasse vor, bei der zuletzt eine Mitgliedschaft oder Familienversicherung bestand.&amp;lt;/p&amp;gt;
&amp;lt;p&amp;gt;Versicherungspflichtige oder -berechtigte Studierende können als Krankenkasse wählen:&amp;lt;/p&amp;gt;
&amp;lt;ul&amp;gt; 	&amp;lt;li&amp;gt;jede Ersatzkasse, deren Zuständigkeit sich auf Ihren Wohnort erstreckt,&amp;lt;/li&amp;gt; 	&amp;lt;li&amp;gt;die Allgemeine Ortskrankenkasse des Wohn- oder Studienortes,&amp;lt;/li&amp;gt; 	&amp;lt;li&amp;gt;die Betriebs- oder Innungskrankenkasse (bei Wohnsitz im Kassenbezirk),&amp;lt;/li&amp;gt; 	&amp;lt;li&amp;gt;die Krankenkasse, bei der zuletzt eine Mitgliedschaft oder Familienversicherung bestand.&amp;lt;/li&amp;gt; &amp;lt;/ul&amp;gt;</description>
                            
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                            <pubDate>Wed, 04 Mar 2026 23:43:54 +0100</pubDate>
                            <title>Familienversicherung</title>
                            <link>https://www.uni-bremen.de/studium/starten-studieren/formalitaeten/krankenversicherung#c220427</link>
                            
                            <description>&amp;lt;p&amp;gt;Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bietet Studierenden die Möglichkeit einer beitragsfreien Familienversicherung. Erfolgt die Versicherung über einen Elternteil, besteht dieser Anspruch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Wird die Ausbildung durch Wehr- oder Freiwilligendienst bzw. einen vergleichbaren gesetzlichen Dienst unterbrochen oder verzögert, kann dies die Familienversicherung für diesen Zeitraum verlängern. Ebenfalls möglich ist eine Familienversicherung bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften. Eine Altersgrenze gibt es dabei nicht.&amp;lt;/p&amp;gt;
&amp;lt;p&amp;gt;Aber: Wer ein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen von mehr als 455 Euro hat (BAföG-Einnahmen, Werbungskosten und Abschreibungen werden nicht mitgerechnet), kann nicht mehr familienversichert sein. Für geringfügig Beschäftigte beträgt die Grenze 450 Euro. Der Anspruch auf die Familienversicherung entfällt sofort mit Überschreitung der Einkommensgrenzen, gegebenenfalls auch rückwirkend.&amp;lt;/p&amp;gt;</description>
                            
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                            <pubDate>Wed, 04 Mar 2026 23:43:54 +0100</pubDate>
                            <title>Beiträge</title>
                            <link>https://www.uni-bremen.de/studium/starten-studieren/formalitaeten/krankenversicherung#c220429</link>
                            
                            <description>&amp;lt;p class=&amp;quot;Text&amp;quot;&amp;gt;Für Studierende ist der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung gesetzlich bundeseinheitlich festgelegt und wird regelmäßig angepasst – informieren Sie sich bitte bei Ihrer aktuellen oder künftigen Krankenkasse. BAföG-geförderte Studierende können einen Beitragszuschuss erhalten.&amp;lt;/p&amp;gt;</description>
                            
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                            <pubDate>Wed, 04 Mar 2026 23:43:54 +0100</pubDate>
                            <title>Ende der Versicherungspflicht</title>
                            <link>https://www.uni-bremen.de/studium/starten-studieren/formalitaeten/krankenversicherung#c220431</link>
                            
                            <description>&amp;lt;p class=&amp;quot;Text&amp;quot;&amp;gt;Die studentische Pflichtversicherung endet i.d.R. mit Abschluss des Studiums bzw. mit der Exmatrikulation spätestens mit dem Semester, in dem Sie das 30. Lebensjahr vollenden. Ausnahmen sind möglich, wenn familiäre oder persönliche Gründe eine Verlängerung rechtfertigen, z.B. Krankheit, die Geburt eines Kindes oder der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen für ein Studium auf dem zweiten Bildungsweg. Auskünfte erteilt Ihre Krankenkasse.&amp;lt;/p&amp;gt;</description>
                            
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                            <pubDate>Wed, 04 Mar 2026 23:43:54 +0100</pubDate>
                            <title>Freiwillige Versicherung</title>
                            <link>https://www.uni-bremen.de/studium/starten-studieren/formalitaeten/krankenversicherung#c220430</link>
                            
                            <description>&amp;lt;p&amp;gt;Studierende, die nicht mehr versicherungspflichtig sind, können sich freiwillig versichern. Voraussetzung ist, dass Sie in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht mind. 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden mind. 12 Monate ununterbrochen versichert waren.&amp;lt;/p&amp;gt;</description>
                            
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                            <pubDate>Wed, 04 Mar 2026 23:43:54 +0100</pubDate>
                            <title>Befreiung von der Versicherungspflicht</title>
                            <link>https://www.uni-bremen.de/studium/starten-studieren/formalitaeten/krankenversicherung#c220433</link>
                            
                            <description>&amp;lt;p&amp;gt;Wer durch die Einschreibung für ein Studium versicherungspflichtig wird, kann sich von dieser Pflicht befreien lassen. Der entsprechende Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu stellen. Die Befreiung ist nur möglich, wenn der oder die Studierende einen Nachweis über eine anderweitige Absicherung z.B. durch eine private Krankenversicherung dort einreicht. Die Leistungen der privaten Versicherung müssen denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden, sie gilt für die gesamte Dauer des Studiums. In diesem Fall muss eine digitale Meldung durch eine gesetzliche Krankenkasse erfolgen.&amp;lt;/p&amp;gt;</description>
                            
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                            <pubDate>Wed, 04 Mar 2026 23:43:54 +0100</pubDate>
                            <title>Studienbewerber:innen aus dem Ausland</title>
                            <link>https://www.uni-bremen.de/studium/starten-studieren/formalitaeten/krankenversicherung#c220434</link>
                            
                            <description>&amp;lt;p&amp;gt;Studienbewerber:innen aus EU-Ländern bzw. EWR-Staaten, die im Besitz einer Europäischen Versicherungskarte sind, legen diese bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland vor. Die Krankenkasse prüft die Versicherungspflicht und übermittelt das Ergebnis digital an die Hochschule. Die digitale Übermittlung des Krankenversicherungsnachweises durch die Krankenkasse ist Voraussetzung für die Immatrikulation. Der Krankenversicherungsschutz muss während des gesamten Studiums gewährleistet sein. Studienbewerber:innen aus EU-Ländern bzw. EWR-Staaten können sich auch bei einer deutschen Krankenversicherung versichern. Studienbewerber*innen aus Nicht-EU-Staaten müssen sich bei einer deutschen Krankenversicherung versichern und diesen Nachweis vorlegen. Informationen zur Krankenversicherung sind auf den &amp;lt;a class=&amp;quot;externalLink&amp;quot; href=&amp;quot;https://www.daad.de/de/studieren-und-forschen-in-deutschland/studium-planen/krankenversicherung/&amp;quot; target=&amp;quot;_blank&amp;quot; title=&amp;quot;Öffnet externen Link in neuem Fenster&amp;quot;&amp;gt;Seiten des DAAD&amp;lt;/a&amp;gt; zu finden.&amp;lt;/p&amp;gt;</description>
                            
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