Rückmeldung und Semesterbeitrag
Rückmeldung
Die Rückmeldung ist eine Bestätigung der (weiteren) Immatrikulation durch Zahlung des Semesterbeitrags. Für Ihre Rückmeldung sind Sie selbst verantwortlich – eine gesonderte Aufforderung erhalten Sie nicht. Studierende, die ihr Studium im kommenden Semester fortsetzen möchten, melden sich innerhalb der Rückmeldefrist (bis 15. Februar für das Sommersemester bzw. 15. August für das Wintersemester) durch Überweisung des Semesterbeitrages zurück.
Beachten Sie bitte, dass uns Ihre aktuelle Adresse vorliegen muss und eventuelle Änderungen der Krankenversicherung digital von der Krankenkasse an die Universität Bremen zu übermitteln sind. Studierende, die sich nicht ordnungsgemäß durch Überweisung des Semesterbeitrages zurückmelden oder keinen Krankenversicherungsnachweis führen, werden exmatrikuliert.
Für ein Urlaubssemester mit oder ohne Deutschlandsemesterticket (kurz: D-Seti) ist bis zum Ende der Rückmeldefrist (15.02/15.08. eines Jahres) ein Antrag im Sekretariat für Studierende zu stellen.
Sofern keine Rückmeldesperren vorliegen, wird mit Eingang des vollständigen Semesterbeitrages die Rückmeldung bzw. die Immatrikulation (erforderliche Unterlagen für die Immatrikulation) vom Sekretariat für Studierende durchgeführt. Per Postversand erhalten Sie Ihre Studienunterlagen. Das Deutschlandsemesterticket wird Ihnen elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die Semesterunterlagen beinhalten:
- Ihr Stammdatenblatt zur Aufbewahrung für die Prüfung
- Ihren StudentInnenausweis
- Immatrikulationsbescheinigungen
- Ihre Bafög-Bescheinigung
Deutschlandsemesterticket
Studierende der Universität Bremen erhalten das digitale Deutschlandsemesterticket (kurz: D-Seti). Der Abruflink für das D-Seti wird den Studierenden nach der Rückmeldung/Immatrikulation rechtzeitig vor dem Semesterstart (01.10./01.04.) per E-Mail vom Sekretariat für Studierende zur Verfügung gestellt.
Informationen zum D-Seti können Sie auf den Webseiten des Allgemeinen Studierendenausschusses (ASTA) https://www.asta.uni-bremen.de/service/semesterticket/ im Absatz „Einführung des Deutschlandsemestertickets zum Wintersemester 2024/2025“ und unter https://www.dein-semesterticket.de/ finden.
Im Rahmen der Bereitstellung des D-Seti erhalten die für die Bereitstellung des D-Seti verantwortlichen Stellen Daten von der Universität Bremen und vom AStA der Universität Bremen. Nähere Informationen hierzu können Sie den Datenschutzinformationen entnehmen.
Der Antrag auf die Befreiung vom Deutschlandsemesterticket ist bis zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn zu stellen.
Rückmeldesperre
Eine Rückmeldesperre liegt vor, wenn neben der Zahlung des Semesterbeitrags noch weitere Bedingungen erfüllt sein müssen. Diese wird in moin unter Daten & Anträge ►Sperren angezeigt und betrifft die folgenden Fälle:
- Vorbereitungsstudierende müssen zu jedem Semester zusätzlich den Nachweis über einen Sprachkurs einreichen. (Sperre: Nachweis Deutschkurs)
- Doktorand:innen können bis zu 2 Semester aufgrund der Betreuungszusage der Professor:innen immatrikuliert werden, für weitere Rückmeldungen ist die Annahmeerklärung des Promotionsausschusses einzureichen (Sperre: Annahmeerklärung fehlt)
- Doktorand:innen, deren befristete Annahmeerklärung des Promotionsausschusses abgelaufen ist, müssen für weitere Rückmeldungen eine Verlängerung der Annahmeerklärung einreichen (Sperre: Verlängerung der Annahmeerklärung fehlt)
- Selten kommt es vor, dass Krankenkassen nach der Immatrikulation die digital übermittelte Krankenversicherungsmeldung wieder stornieren. Das führt dazu, dass kein Versicherungsschutz mehr gewährleistet ist und somit eine Rückmeldung versagt werden muss. In diesen Fällen wird eine neue Krankenversicherungsmeldung benötigt (Sperre: ESMV_Krankenversicherung fehlt)
- Werden die Beiträge bei der Krankenkasse nicht gezahlt, wird der Zahlungsverzug an die Hochschulen gemeldet. Erst wenn das Ende des Zahlungsverzuges übermittelt wurde, kann eine Rückmeldung erfolgen (Sperre: ESMV_Zahlungsverzug_Versicherung)
Semesterbeitrag
Der Semesterbeitrag setzt sich aus folgenden einzelnen Pflichtbeiträgen zusammen und ist in einer Gesamtsumme zu überweisen:
Wintersemester 2025/26 | Währung | Studiensemester | Urlaubssemester mit Semesterticket | Urlaubssemester ohne |
Studierendenwerk | EUR | 130,00 | 130,00 | 130,00 |
AStA Studierendenschaftsbeitrag | EUR | 21,00 | 21,00 | 21,00 |
Deutschlandsemesterticket | EUR | 208,80 | 208,80 | 0,00 |
Kultursemesterticket | EUR | 2,60 | 2,60 | 2,60 |
Verwaltungskostenbeitrag | EUR | 63,00 | 63,00 | 63,00 |
Summe | EUR | 425,40 | 425,40 | 216,60 |
Sommersemester 2025 | Währung | Studiensemester | Urlaubssemester mit Semesterticket | Urlaubssemester ohne |
Studierendenwerk | EUR | 85,00 | 85,00 | 85,00 |
AStA Studierendenschaftsbeitrag | EUR | 21,00 | 21,00 | 21,00 |
Deutschlandsemesterticket | EUR | 176,40 | 176,40 | 0,00 |
Kultursemesterticket | EUR | 2,10 | 2,10 | 2,10 |
Verwaltungskostenbeitrag | EUR | 63,00 | 63,00 | 63,00 |
Summe | EUR | 347,50 | 347,50 | 171,10 |
Bei Beurlaubungen aufgrund eines Dienstes (FSJ, FÖJ), wegen Krankheit oder Elternzeit reduziert sich der Semesterbeitrag um 85,00 €.
Bei einer zweiten Beurlaubung in Folge entfällt generell der Anteil für den Verwaltungskostenbeitrag.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Semesterbeiträge der vergangenen Semester.
Im Falle einer Rückerstattung füllen Sie bitte den Antrag im moin Portal aus.
Zahlungsdetails
Felder für die Überweisung | Beschreibung |
---|---|
Empfänger | Universität Bremen |
Kreditinstitut | Deutsche Bundesbank |
IBAN | DE80 2500 0000 0025 1015 49 |
BIC | MARKDEF1250 |
Verwendungszweck | Ihre persönliche Matrikelnummer (in einer Zahl ohne Leerzeichen und ohne Text) |
Ansicht "Semesterbeitrag" in Ihrem moin-Account
In der Rubrik "Semesterbeitrag" sehen Sie Ihren noch ausstehenden Beitrag.
Steht unter „Betrag“ 0,00, haben Sie den Semesterbeitrag für das laufende Semester bezahlt. Ist der Betrag positiv, haben Sie – möglicherweise für bereits vergangene Semester – zu viel bezahlt und können unter „Anträge“ eine Rückerstattung beantragen. Ist der Betrag negativ, haben Sie zu wenig bezahlt; Der Ihnen angezeigte Betrag fehlt somit noch für Ihre Rückmeldung.
Rückerstattungen
Wenn Sie sich im Laufe des Semesters exmatrikulieren lassen oder einen zu hohen Beitrag gezahlt haben, gibt es für Sie die Möglichkeit der Rückerstattung. Diese beantragen Sie über das moin-Portal.
Folgende Beiträge sind erstattungsfähig:
► Studierendenwerksbeitrag (85,00€, ab WiSe 25/26 130,00€):
Der Beitrag entfällt grundsätzlich bei einer Beurlaubung aus den besonderen Gründen "Elternzeit" und "Krankheit".
Im Falle einer Exmatrikulation in der ersten Hälfte des Semesters (bis 31.12./30.06.) wird der Studierendenwerksbeitrag in vollem Umfang erstattet.
► Deutschlandsemesterticket (176,40€, ab WiSe 25/26 208,80€):
Sie haben die Möglichkeit, bei einer Beurlaubung auf das Semesterticket zu verzichten.
Im Falle einer Exmatrikulation oder Rücknahme der Immatrikulation bzw. Rückmeldung kann das Semesterticket im Sekretariat für Studierende nur erstattet werden, wenn die Vorlesungen noch nicht begonnen haben. Hat die Vorlesungszeit schon begonnen, können Sie sich das Semesterticket (anteilig für die verbleibenden Monate bis zum Semesterende) beim AStA erstatten lassen.
Folgende Beiträge sind nicht erstattungsfähig:
► Verwaltungskostenbeitrag (63,00€):
Der Verwaltungskostenbeitrag ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
Der Verwaltungskostenbeitrag entfällt bei einer zweiten Beurlaubung in Folge.
► AStA-Studierendenschaftsbeitrag (21,00€):
Dieser Beitrag ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Die einzige Ausnahme bildet die Rücknahme der Immatrikulation (Studienplatzrückgabe) bzw. Rückmeldung, vorausgesetzt das Semester (01.04./01.10.) hat noch nicht begonnen.
► Kultursemesterticket (2,10€, ab WiSe 25/26 2,60€):
Dieser Beitrag ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Die einzige Ausnahme bildet die Rücknahme der Immatrikulation (Studienplatzrückgabe) bzw. Rückmeldung, vorausgesetzt das Semester (01.04./01.10.) hat noch nicht begonnen.