Rückmeldung und Semesterbeitrag
Rückmeldung
Für Ihre Rückmeldung sind Sie selbst verantwortlich - eine gesonderte Aufforderung erhalten Sie nicht.
Studierende, die beabsichtigen, das Studium im kommenden Semester fortzusetzen, melden sich innerhalb der Rückmeldefrist (bis 15. Februar bzw. 15. August) durch Überweisung des Semesterbeitrages zurück.
Beachten Sie bitte, dass uns Ihre aktuelle Adresse vorliegen muss und eventuelle Änderungen der Krankenversicherung digital von der Krankenkasse an die Universität Bremen zu übermitteln sind. Studierende, die sich nicht ordnungsgemäß durch Überweisung des Semesterbeitrages zurückmelden oder keinen Krankenversicherungsnachweis führen, werden exmatrikuliert.
Für ein Urlaubssemester mit/ohne das Deutschlandsemesterticket (kurz: D-Seti) ist bis zum Ende der Rückmeldefrist (15.02/15.08. eines Jahres) ein Antrag im Sekretariat für Studierende zu stellen.
Anträge auf Deutschlandsemesterticketbefreiungen sind bis zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn zu stellen.
Sofern keine Rückmeldesperren vorliegen, wird mit Eingang des vollständigen Semesterbeitrages die Rückmeldung bzw. die Immatrikulation (erforderliche Unterlagen für die Immatrikulation) vom Sekretariat für Studierende durchgeführt. Per Postversand erhalten Sie Ihre Studienunterlagen. Das Deutschlandsemesterticket wird Ihnen elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die Semesterunterlagen beinhalten:
- Ihr Stammdatenblatt zur Aufbewahrung für die Prüfung
- Ihren StudentInnenausweis
- Immatrikulationsbescheinigungen
- Ihre Bafög-Bescheinigung
Deutschlandsemesterticket
Studierende der Universität Bremen erhalten das digitale Deutschlandsemesterticket (kurz: D-Seti). Der Abruflink für das D-Seti wird den Studierenden nach der Rückmeldung/Immatrikulation rechtzeitig vor dem Semesterstart (01.10./01.04.) per E-Mail vom Sekretariat für Studierende zur Verfügung gestellt.
Informationen zum D-Seti können Sie auf den Webseiten des Allgemeinen Studierendenausschusses (ASTA) https://www.asta.uni-bremen.de/service/semesterticket/ im Absatz „Einführung des Deutschlandsemestertickets zum Wintersemester 2024/2025“ und unter https://www.dein-semesterticket.de/ finden.
Im Rahmen der Bereitstellung des D-Seti erhalten die für die Bereitstellung des D-Seti verantwortlichen Stellen Daten von der Universität Bremen und vom AStA der Universität Bremen. Nähere Informationen hierzu können Sie den Datenschutzinformationen entnehmen.
Kontakt
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Sekretariat für Studierende
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Erdgeschoss
Persönliche Sprechzeiten:
Mo, Do 10-12 Uhr
Virtuelle Sprechzeiten:
Terminvereinbarung über das Kontaktformular
Telefonisch:
Kurzauskünfte
Mo, Di, Do 9-15 Uhr, Fr 9-12 Uhr
Sprechzeiten
Mo, Mi, Do 10-12 Uhr und Di 13-15 Uhr
► Kontaktformular
Bachelorteam: 0421 218-61110
Masterteam: 0421 218-61002
Semesterbeitrag
Der Semesterbeitrag setzt sich aus folgenden einzelnen Pflichtbeiträgen zusammen und ist in einer Gesamtsumme zu überweisen:
Wintersemester 2024/25 | Währung | Studiensemester | Urlaubssemester mit Semesterticket | Urlaubssemester ohne |
Studierendenwerk | EUR | 85,00 | 85,00 | 85,00 |
AStA Studierendenschaftsbeitrag | EUR | 21,00 | 21,00 | 21,00 |
Deutschlandsemesterticket | EUR | 176,40 | 176,40 | 0,00 |
Kultursemesterticket | EUR | 2,10 | 2,10 | 2,10 |
Verwaltungskostenbeitrag | EUR | 50,00 | 50,00 | 50,00 |
Summe | EUR | 334,50 | 334,50 | 158,10 |
Sommersemester 2025 | Währung | Studiensemester | Urlaubssemester mit Semesterticket | Urlaubssemester ohne |
Studierendenwerk | EUR | 85,00 | 85,00 | 85,00 |
AStA Studierendenschaftsbeitrag | EUR | 21,00 | 21,00 | 21,00 |
Deutschlandsemesterticket | EUR | 176,40 | 176,40 | 0,00 |
Kultursemesterticket | EUR | 2,10 | 2,10 | 2,10 |
Verwaltungskostenbeitrag | EUR | 63,00 | 63,00 | 63,00 |
Summe | EUR | 347,50 | 347,50 | 171,10 |
Bei Beurlaubungen aufgrund eines Dienstes (FSJ, FÖJ), wegen Krankheit oder Elternzeit reduziert sich der Semesterbeitrag um 85,00 €.
Bei einer zweiten Beurlaubung in Folge entfällt generell der Anteil für den Verwaltungskostenbeitrag.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Semesterbeiträge der vergangenen Semester.
Im Falle einer Rückerstattung füllen Sie bitte den Antrag im moin Portal aus.
Felder für die Überweisung | Beschreibung |
---|---|
Empfänger | Universität Bremen |
Kreditinstitut | Deutsche Bundesbank |
IBAN | DE80 2500 0000 0025 1015 49 |
BIC | MARKDEF1250 |
Verwendungszweck | Ihre persönliche Matrikelnummer (in einer Zahl ohne Leerzeichen und ohne Text) |
Rückerstattungen
Wenn Sie sich im Laufe des Semesters exmatrikulieren lassen oder einen zu hohen Beitrag gezahlt haben gibt es für Sie die Möglichkeit der Rückerstattung.
Diese beantragen Sie mit dem Antrag auf Rückerstattung über das moin-Portal.
Folgende Beiträge sind erstattungsfähig:
Studierendenwerksbeitrag (85,00€):
Der Beitrag entfällt grundsätzlich bei einer Beurlaubung aus den besonderen Gründen "Elternzeit" und "Krankheit".
Im Falle einer Exmatrikulation in der ersten Hälfte des Semesters (bis 31.12./30.06.) wird der Studierendenwerksbeitrag in vollem Umfang erstattet.
AStA-Studierendenschaftsbeitrag (21,00€):
Dieser Beitrag ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Die einzige Ausnahme bildet die Rücknahme der Immatrikulation (Studienplatzrückgabe) bzw. Rückmeldung, vorausgesetzt das Semester (01.04./01.10.) hat noch nicht begonnen.
Kultursemesterticket (2,10€):
Dieser Beitrag ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Die einzige Ausnahme bildet die Rücknahme der Immatrikulation (Studienplatzrückgabe) bzw. Rückmeldung, vorausgesetzt das Semester (01.04./01.10.) hat noch nicht begonnen.
Deutschlandsemesterticket (176,40€):
Sie haben die Möglichkeit, bei einer Beurlaubung auf das Semesterticket zu verzichten.
Im Falle einer Exmatrikulation oder Rücknahme der Immatrikulation bzw. Rückmeldung kann das Semesterticket im Sekretariat für Studierende nur erstattet werden, wenn die Vorlesungen noch nicht begonnen haben.
Hat die Vorlesungszeit schon begonnen, können Sie sich das Semesterticket (anteilig für die verbleibenden Monate bis zum Semesterende) beim AStA erstatten lassen.
Verwaltungskostenbeitrag (50,00€):
Der Verwaltungskostenbeitrag ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
Der Verwaltungskostenbeitrag entfällt grundsätzlich bei einer zweiten Beurlaubung in Folge.