Rückerstattung
Wenn Sie sich im Laufe des Semesters exmatrikulieren lassen oder einen zu hohen Beitrag gezahlt haben, gibt es für Sie die Möglichkeit der Rückerstattung. Diese beantragen Sie über das moin-Portal.
Folgende Beiträge sind erstattungsfähig:
► Studierendenwerksbeitrag (85,00€, ab WiSe 25/26 130,00€):
Der Beitrag entfällt grundsätzlich bei einer Beurlaubung aus den besonderen Gründen "Elternzeit" und "Krankheit".
Im Falle einer Exmatrikulation in der ersten Hälfte des Semesters (bis 31.12./30.06.) wird der Studierendenwerksbeitrag in vollem Umfang erstattet.
► Deutschlandsemesterticket (176,40€, ab WiSe 25/26 208,80€):
Sie haben die Möglichkeit, bei einer Beurlaubung auf das Semesterticket zu verzichten.
Im Falle einer Exmatrikulation oder Rücknahme der Immatrikulation bzw. Rückmeldung kann das Semesterticket im Sekretariat für Studierende nur erstattet werden, wenn die Vorlesungen noch nicht begonnen haben. Hat die Vorlesungszeit schon begonnen, können Sie sich das Semesterticket (anteilig für die verbleibenden Monate bis zum Semesterende) beim AStA erstatten lassen.
Folgende Beiträge sind nicht erstattungsfähig:
► Verwaltungskostenbeitrag (63,00€):
Der Verwaltungskostenbeitrag ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
Der Verwaltungskostenbeitrag entfällt bei einer zweiten Beurlaubung in Folge.
► AStA-Studierendenschaftsbeitrag (21,00€):
Dieser Beitrag ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Die einzige Ausnahme bildet die Rücknahme der Immatrikulation (Studienplatzrückgabe) bzw. Rückmeldung, vorausgesetzt das Semester (01.04./01.10.) hat noch nicht begonnen.
► Kultursemesterticket (2,10€, ab WiSe 25/26 2,60€):
Dieser Beitrag ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Die einzige Ausnahme bildet die Rücknahme der Immatrikulation (Studienplatzrückgabe) bzw. Rückmeldung, vorausgesetzt das Semester (01.04./01.10.) hat noch nicht begonnen.