Erasmus Praktika für Absolventen

Das Programm:
Das ERASMUS-Programm ermöglicht Absolventinnen, Absolventen und Studierendender Universität Bremen ein mit einem ERASMUS-Stipendium gefördertes Praktikum in einem der am Programm teilnehmenden Länder durchzuführen. Hierzu gehören die EU-Mitgliedsstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei. Ebenfalls dazu gehören die französischen und niederländischen Überseegebiete.
Absolventinnen, Absolventen und Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat, Staatsexamen) mehrfach, und insgesamt bis zu zwölf Monate (Staatsexamen 24 Monate) gefördert werden. Wenn sie in ihrem jetzigen Studienzyklus bereits eine Erasmus-Förderung erhalten haben, wird diese auf die zwölf Monate angerechnet. Praktika können ab zwei Monaten (bislang drei Monate) während und nach Abschluss des Studiums gefördert werden. Lehramtsassistenzen werden als Praktika gefördert
Ziel des Programms ist es Absolventinnen, Absolventen und Studierenden einen Zugang zum Erwerb praxisrelevanter Erfahrungen zu ermöglichen, innerhalb derer die fachliche Qualifikation ausgebaut als auch die interkulturelle Kompetenz erweitert werden kann. Die Auslandspraktika sollen dazu beitragen die persönliche Mobilität zu erweitern, die Gestaltung des Studienverlaufs zu optimieren sowie die Einstiegschancen in das Erwerbsleben und den Arbeitsmarkt zu verbessern.
Wer wird gefördert?
Am ERASMUS-Programm können alle Absolventinnen und Absolventen der Universität Bremen teilnehmen. Also auch Staatsangehörige von Nicht-EU-Staaten. Zwei wichtige Punkte müssen beachtet werden:
- Der Antrag muss aber noch während der Immatrikulation gestellt werden.
- Das Praktikum muss innerhalb des ersten Jahres nach dem Abschluss beendet werden.
Bewerben können sich auch Absolventinnen und Absolventen, die bereits ein durch das ERASMUS-Programm gefördertes Auslandsstudium/-praktikum absolviert haben, solange die gesamte Förderdauer zwölf Monate in der aktuellen Studienphase nicht übersteigt.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Durchführung von Auslandspraktika. Die Praktika müssen einen studien- und fachrelevanten Inhalt aufweisen und in Unternehmen, Organisationen oder Einrichtungen eines anderen ERASMUS-Teilnehmerlandes durchgeführt werden. Die Praktika können bezahlt oder unbezahlt sein.
Auch Forschungspraktika an Universitäten können gefördert werden. Ebenso Praktika in NGOs, Verbänden, Stiftungen, Parteien und den EU-Länderbüros wie z.B. der Vertretung Bremens in Brüssel.
Praktika in EU-Einrichtungen können nicht gefördert werden.
Die Dauer der Praktika beträgt mindestens 2 Monate (60 Tage) und maximal 12 Monate (360 Tage).
Sprachliche und kulturelle Vorbereitung
Die Teilnehmenden sollen sich sprachlich und kulturell auf das Auslandspraktikum vorbereiten, um einen einfacheren Zugang zum Land und ein optimales Ergebnis Ihres Aufenthaltes gewährleisten zu können. Auch wenn das Praktikum nicht in der Landessprache durchgeführt wird, ist es trotzdem sehr empfehlenswert sich zumindest Grundkenntnisse in dieser anzueignen.
Kursangebote zur sprachlichen Vorbereitung erhalten Sie beim Sprachenzentrum der Hochschulen des Landes Bremen an der Universität Bremen.
Wie hoch ist das Stipendium?
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern ("Programmländer").
Für ERASMUS-Praktika gelten seit dem Projektjahr 2024/25 die folgenden drei Ländergruppen:
- Gruppe 1: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Schweiz, Vereinigtes Königreich.
- Gruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern .
- Gruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn.
Die Förderbeträge der Universität Bremen im Projektjahr 2024/25, 2025/26 und 2026/27 betragen
Gruppe 1: 750 Euro
Gruppe 2 und 3: 690 Euro
Um allen Studierenden eine Förderung zu ermöglichen, sind wir im Projektjahr 2024/25 leider gezwungen, die Förderdauer der Mobilitäten zu begrenzen. Auslandspraktika unter 4 Monaten werden tag-genau gefördert, Auslandspraktika zwischen 4 und 6 Monaten (120 - 179 Tage) werden pauschal für 4 Monate (120 Tage) gefördert. Auslandspraktika zwischen 6 und 8 Monaten (180 - 239 Tage) werden pauschal für 6 Monate (180 Tage) gefördert und Auslandspraktika von über 8 Monaten (240 Tage und mehr) werden pauschal für 8 Monate (240 Tage) gefördert.
Im Projektjahr 2025/26 gelten die folgenden Grenzen. Auslandspraktika unter 105 Tagen werden tag-genau gefördert, Auslandspraktika zwischen 105 und 157 Tagen werden pauschal für 105 Tage gefördert. Auslandspraktika zwischen 158 und 209 Tagen werden pauschal für 158 Tage gefördert und Auslandspraktika von über 210 Tagen werden pauschal für 210 Tage gefördert.
Ab dem Projektjahr 2025/26 erhalten alle Geförderte eine entfernungsabhängige Reisekostenpauschale:
| Reisedistanz | Standardreise | Green Travel |
| 10 bis 99 KM | 28 EUR | 56 EUR |
| 100 bis 499 KM | 211 EUR | 285 EUR |
| 500 bis 1999 KM | 309 EUR | 417 EUR |
| 2000 bis 2999 KM | 395 EUR | 535 EUR |
| 3000 bis 3999 KM | 580 EUR | 785 EUR |
| 4000 bis 7999 KM | 1.188 EUR | 1.188 EUR |
| 8000 KM oder mehr | 1.735 EUR | 1.735 EUR |
Die Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen im Programm Erasmus+.
Aus diesem Grund haben Studierende mit besonderen Bedürfnissen die Möglichkeit, für ihren Auslandsaufenthalt zusätzliche Mittel zu beantragen, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:
Studierende*r mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
- Grad der Behinderung von 20 oder mehr
Studierende*r mit einer chronische Erkrankung
- Chronische Erkrankung mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland
Studierende*r, die/der mit Kind/ern den Auslandsaufenthalt durchführen
- Mindestens ein Kind wird während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen
- Höhe unabhängig von der Anzahl der Kinder
- Beantragung auch bei Mitreise der Partnerin/des Partners möglich
- eine Doppelförderung des Kindes ist auszuschließen.
Erstakademiker*in (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
- Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule. Der Abschluss einer Berufsakademie, der zu einem dem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss führt, ist als akademischer Abschluss zu werten. Ein Meisterbrief ist in diesem Kontext nicht mit einem akademischen Abschluss gleichzusetzen.
- Im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (bspw. Physiotherapie), gelten im Rahmen der Förderfähigkeitskriterien für den Erhalt der Zusatzförderung als akademischer Abschluss, so dass kein Anspruch auf den Aufstockungsbetrag besteht.
erwerbstätige*r Studierende*r (nicht im Projektjahr 2026/27)
- Die Erwerbstätigkeit muss mindestens sechs Monate fortlaufend mit zeitlichem Bezug zur Mobilität ausgeübt worden sein. Der Beschäftigungszeitraum muss in einem Zeitfenster von 6 Monaten vor Bewerbung um die Mobilität und dem Zeitpunkt des Antritts der Mobilität liegen. Eine darüber hinaus gehende längere Ausübung der Tätigkeit vor Antritt der Mobilität stellt kein Ausschlusskriterium dar.
- Die Tätigkeit im Entsendeland wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt. Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
- Während des Mindestzeitraumes der Ausübung vor der Erasmus-Bewerbung muss der monatliche Erwerb über 450 EUR und unter 850 EUR liegen (Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert). Es muss sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handeln. Ausgenommen sind i.d.R. Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.
Als Nachweis über die Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen unterschreiben Sie eine Ehrenwörtliche Erklärung, die wir Ihnen zusammen mit er Erasmus-Fördervereinbarung (Grant Agreement) zuschicken.
Förderung durch einen eigenständigen Antrag („Realkostenantrag“)
Wenn für die Mobilität deutliche Mehrkosten entstehen können Studierende, die für ein Auslandsstudium über Erasmus+ gefördert werden und die zu folgenden Gruppen gehören, einen Langantrag für eine Förderung von bis zu 15.000 Euro stellen.
- Studierende mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung (nachgewiesen durch beispielsweise einen Behindertenausweis, Bescheid des Landessozialamtes oder ein ärztliches Attest), aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht
- Studierende, die mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen und denen hierfür Aufwendungen entstehen, die nicht durch den pauschalen Aufstockungsbetrag gedeckt werden
Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor der Ausreise beim DAAD eingereicht werden.
Vorbereitende Reisen für Teilnehmende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung und für Teilnehmende mit Kind/ern
Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor der Reise über die Erasmus+ Hochschulkoordinatoren bei der NA DAAD über das Realkostenantragsformular für vorbereitende Reisen gestellt werden. Es können maximal 15.000 EUR pro Mobilität bewilligt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten des NA DAAD.
Viele Studierende mit besonderen Bedürfnissen haben die Mobilitätshindernisse überwunden und sich mit Erasmus-Unterstützung auf den Weg gemacht. Mutmachende Erfahrungsberichte finden Sie auf den Seiten des DAAD.
Wo kann man sich bewerben?
Bewerben können Sie sich hier über unsere Datenbank MobilityOnline. Anschließend laden Sie bitte die folgenden Dokumente (die Formulare können Sie in MobilityOnline herunterladen) hoch:
- Motivationsschreiben
- Immatriktulationsbescheinigung
- Tabellarischer Lebenslauf (wenn möglich im Format Europass)
- Confirmation of Training Placement (von der aufnehmenden Einrichtung auszufüllen)
- ECTS- Bescheinigung bzw.Anerkennung bei freiwilligen Praktika
Antragsfrist
Der Antrag auf Förderung eines Erasmus-Auslandspraktikums kann jederzeit vor Beginn des Praktikums beim International Office eingereicht werden.
Der Antrag auf Förderung eines Erasmus-Auslandspraktikums für Absolventen muss noch während der Immatrikulation gestellt werden. Die Annahme für einen Praktikumsplatz können sie auch später nachreichen.
Gefördert werden Praktika in
- allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union:
- Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern,
- den EU-Beitrittsländer: Türkei und Mazedonien,
- den EWR-Staaten: Island, Liechtenstein und Norwegen,
- den Übersee-Territorien von EU-Mitgliedstaaten: Azoren, Madeira, Kanarische Inseln sowie in:
- den französischen Überseedepartements/Gebieten: Französisch-Guayana, Französisch-Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Futuna, Guadeloupe, La Réunion, Miquelon, Martinique, Mayotte, Neukaledonien, Saint-Barthélemy, Saint-Martin, Saint-Pierre, Wallis
- den britischen Gebieten: Anguilla, Ascension, Bermuda, Britisches Antarktis-Territorium, Britische Jungferninseln, Britisches Territorium im Indischen Ozean, Falklandinseln, Gibraltar, Kaimaninseln, Montserrat, Pitcairninseln, St. Helena, Südgeorgien, Südliche Sandwichinseln, Tristan da Cunha, Turks- und Caicoinseln
- den niederländischen Gebieten: Aruba, Bonaire, Curaçao, Niederländische Antillen, Saba, Sint Eustatuis, Sint Maarten
- den italienienischen Gemeinden: Campione d'Italia, Livigno, ital. Teil des Luganersees
- den spanischen Gebieten/Regionen: Ceuta, Melilla
- dem griechischen Gebiet: Berg Athos
- der finnischen Inselgruppe: Åland
- dem dänisches Autonomiegebiet: Grönland
Bewerbungsunterlagen Erasmus-Praktikum
Um sich auf ein Erasmus-Stipendium zu bewerben, müssen Sie folgende Unterlagen im International Office einreichen:
- Bewerbung über MobilityOnline. Anschließend die folgenden Dokumente hochladen.
- Motivationsschreiben
- Immatriktulationsbescheinigung
- Tabellarischer Lebenslauf (wenn möglich im Format Europass)
- Confirmation of Training Placement (von der aufnehmenden Einrichtung auszufüllen)
Bei Absolventenpraktika sind die Praktikumsinhalte von besonderer Bedeutung - ECTS- Bescheinigung bzw.Anerkennung bei freiwilligen Praktika durch Fachbereich
Die Bewerbung muss vor Beginn des Praktikums eingehen, sodass eine pünktliche Auszahlung gewährleistet werden kann. Sie können fehlende Unterlagen auch problemlos nachreichen, sobald sie Ihnen zur Verfügung stehen.
Vertragsunterlagen Erasmus-Praktikum
Zusammen mit der Zusage für eine Förderung durch das Erasmus-Programm schicken wir Ihnen Ihre Vertragsunterlagen per Email zu.
Das von Ihnen unterschriebene Grant Agreement schicken Sie uns bitte im Original zu.
Das Learning Agreement muss von Ihnen und einem Verantwortlichen im Unternehmen unterzeichnet werden. Das unterschriebene Learning Agreement laden Sie dann bitte in MobilityOnline hoch.
Sobald die Vertragsunterlagen unterschrieben im International Office vorliegen, kann die erste Rate des Stipendiums ausgezahlt werden.
Abschlussunterlagen Erasmus-Praktikum
Um die zweite Rate Ihres Erasmus-Stipendiums zu erhalten, müssen Sie die Abschlussunterlagen vollständig und fristgerecht im International Office einreichen. Laden Sie sie bitte in MobilityOnline hoch.
Die Abschlussunterlagen setzten sich aus folgenden Dokumenten zusammen:
- Certificate, unterschrieben und ausgefüllt
- Abschlussbericht zur Veröffentlichung auf unserem Blog (gerne mit Fotos)
Das Certificate schicken wir Ihnen ca. einen Monat vor Ende des Praktikums per Email zu. Nach Abschluss Ihres Praktikums bekommen Sie eine automatisch generierte e-Mail, die Sie dazu auffordert, die EU-Survey auszufüllen. Diese EU-Survey ist verpflichtender Bestandteil der Erasmus-Förderung.

Kontakt
Mathias Bücken
Tel.: +49 421 218-60374
Email: auslandspraktikaprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de
Blog "Praxisschock"
Berichte aus dem Auslandspraktikum
Auf unserem Blog 'Praxisschock' finden Sie die Abschlussberichte von PraktikantInnen. Sie können so vorab und quasi aus erster Hand miterleben, wie das Abenteuer Auslandspraktikum für Ihre KommilitonInnen abläuft - und vielleicht bekommen Sie ja selbst Lust, sich ins Abenteuer zu stürzen!
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