Praktika in Großbritannien

Praktika in Großbritannien sind auch trotz des Brexit weiterhin möglich!

Es gelten dafür aber einige Voraussetzungen:

- bis zum 31.05.2023 (Enddatum des Praktikums) können Aufenthalte in Großbritannien noch aus Erasmus+ gefördert werden.

- Praktika in Großbritannien sind nur noch im Rahmen des Programms Erasmus+ möglich bzw. für Lehramtspraktika auch bei einer Förderung über den Pädagogischen Austauschdienst. Außerdem bei Praktikaplätzen, die über AIESEC bzw IAESTE vermittelt werden.

-> d.h. Praktika sind nur noch im Rahmen dieser Austauschprogramme überhaupt möglich.

 

Seit dem 01.01.2021 muss für Praktika in Großbritannien ein Visum beantragt werden, dass sogenannte Temporary Worker-Government Authorised Exchange visa (T5). Hierfür ist ein sogenanntes Certificate of Sponsorship (CoS) nötig, das durch das International Office beim British Council beantragt werden muss. Ab dem Zeitpunkt der Ausstellung ist es dann drei Monate gültig.

Da die Beantragung des CoS und des Visums einige Zeit in Anspruch nimmt, sollte das Verfahren mindestens 3-4 Monate vor Beginn des Praktikums gestartet werden.


Antrag Erasmus+ Praktikum

Die Bewerbung erfolgt in einer schriftlichen Form beim International Office (IO). Bitte laden Sie sich die Bewerbungsunterlagen auf Ihren Rechner (Rechtsklick, speichern unter...) und füllen Sie sie mit dem Computer aus.

Der Erasmus-Förderbetrag der Universität Bremen für Praktika in Großbritannien beträgt 555 Euro/Monat, wobei die Förderhöhe taggenau berechnet wird.


Antrag Certificate of Sponsorship

für den Antrag werden die folgenden Unterlagen benötigt:

  • ein vollständig ausgefülltes T5 CoS-Antragsformular. Bitte beachten Sie den T5-Coordinator Confirmation-Letter, der in Verbindung mit dem T5 CoS-Antragsformular zu lesen und zu verwenden ist.
     
  • das Bestätigungsschreiben der entsendenden Hochschule, in dem bestätigt wird, dass Sie ein/e Erasmus+ Teilnehmer/in sind, das Anfangs- und Enddatum des Praktikums und die gesamte Erasmus+ Förderung, die Sie erhalten. Das Schreiben muss auf Briefpapier der Hochschule verfasst und vom zuständigen Unterzeichner unterschrieben, datiert und abgestempelt sein. Das Dokument fügt das International Office dem CoS-Antrag hinzu.
     
  • das Annahmeschreiben der aufnehmenden Organisation, in dem der Beginn und das Ende des Praktikums sowie die Aufgaben und Pflichten des/der Teilnehmers/in bestätigt werden. Das Schreiben muss auf Briefpapier des Unternehmens verfasst und vom Gastgeber unterschrieben, datiert und abgestempelt sein;
     
  • eine vollständig ausgefüllte Erasmus+ Lernvereinbarung für Praktika, die von Ihnen, der entsendenden Einrichtung und der aufnehmenden Organisation unterzeichnet wurde. Das Dokument erhalten Sie vom International Office.
     
  • ein Transcript of Records von der entsendenden Einrichtung, das einen offiziellen akademischen Nachweis über Ihre studierten Kurse enthält. Dieses muss auf Englisch sein;
     
  • eine Kopie des Reisepasses, einschließlich aller Ausweisdaten, z. B. biometrische Seite und Ausreisestempel. Jede Seite muss deutlich und sichtbar sein. Bitte stellen Sie sicher, dass der Reisepass noch mindestens sechs Monate über das Praktikumsende hinaus gültig ist und dass der Pass noch eine leere Seite für das Visum hat.
     
  • Falls erforderlich ein Polizeiliches Führungszeugnis. Ob dies erforderlich ist, kann hier überprüft werden. Die Bescheinigung muss ins Englische übersetzt werden.
     
  • Eine Kopie des Arbeitsvertrags der aufnehmenden Organisation, von allen Parteien unterzeichnet und datiert (falls zutreffend). Bitte beachten Sie, dass ein Vertrag nur erforderlich ist, wenn Sie ein Gehalt von der aufnehmenden Organisation erhalten.


Antrag Visum

Mit dem Certificate of Sponsorship können Sie dann Ihr Visum beantragen. Hierfür benötigen Sie ebenfalls einen Nachweis über die Zahlung der sogenannten NHS-Surcharge (£624). Das Visum selber kostet (abzüglich Rabatt für deutsche Staatsangehörige) £189.


Anmerkung: Wir haben versucht die Informationen so korrekt wie möglich zusammenzutragen. Es besteht aber immer die Möglichkeit, dass sich das Verfahren oder die Kosten ändern. Sie sollten daher immer die oben verlinkten Webseiten durchsehen.

Hier finden Sie Informationen des DAAD zum Brexit und den Folgen.

Beratung

Sprechzeiten im Beratungs- und Servicebüro des International Office:

VWG 0580

Unsere Sprechzeiten: 

Präsenz und per Zoom (Online-Beratung):
Montag: 9-11:30
Mittwoch: 14-16 Uhr

Nur Zoom
(Online-Beratung):
Donnerstag: 9-11:30

 

Kontakt


Barbara Hasenmüller
Tel.: +49 421 218-60374
Email: auslandspraktikaprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de

Blog "Praxisschock"

Berichte aus dem Auslandspraktikum

Auf unserem Blog 'Praxisschock' finden Sie die Abschlussberichte von PraktikantInnen. Sie können so vorab und quasi aus erster Hand miterleben, wie das Abenteuer Auslandspraktikum für Ihre KommilitonInnen abläuft - und vielleicht bekommen Sie ja selbst Lust, sich ins Abenteuer zu stürzen!

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