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Corona: Regelungen bis zum 30. April verlängert

Aufgrund steigender Corona-Infektionszahlen werden zum Start des Sommersemesters die allgemeinen Regelungen an der Universität Bremen für Studierende und Mitarbeitende bis zum 30. April verlängert. Außerdem können sich Beschäftigte des Landes Bremen kostenlos testen lassen.

Diese Maßnahmen stellen einen wichtigen Baustein zur Eindämmung der Pandemie dar.

Beschäftigte können sich kostenlos testen lassen

Als weitere Maßnahme bietet das Land Bremen all seinen Beschäftigten einen Schnelltest pro Woche an. In verschiedenen Centern können sich die Mitarbeitenden kostenlos testen lassen. Informationen zu den Standorten und dem Verfahren finden sich auf unserer Corona-Seite "Informationen für Mitarbeiter:innen".

Studierende werden gebeten, sich testen zu lassen

Auch allen Studierenden legt das Rektorat der Universität Bremen ans Herz, sich regelmäßig testen zu lassen. Denn als Bremerinnen und Bremer haben auch sie die Möglichkeit, sich einmal pro Woche kostenlos einem Schnelltest zu unterziehen.
Ergänzend zu den Angeboten des Landes arbeitet die Universität zurzeit am Aufbau einer eigenen Test-Infrastruktur. Sobald diese einsatzbereit ist, wird es Informationen über die bekannten Kanäle - Newsletter, Homepage, soziale Medien - geben.  

Hygieneregeln weiterhin wichtig

Stets zu beachten ist dabei die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen. Auf dem Campus gilt unverändert für alle Personen ab einem Alter von 16 Jahren zudem die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske innerhalb von Gebäuden sowie auf den Außenflächen (OP-Maske oder eine Maske des Standards FFP2 oder vergleichbar).

 

Glashalle im Sonnenschein