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DFG-Forschungsgruppe „Transformatives Klimarecht: Raum – Zeit – Gesellschaft“ bewilligt

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert die Forschungsgruppe „Transformatives Klimarecht: Raum – Zeit – Gesellschaft“ in den nächsten vier Jahren mit vier Millionen Euro. Sie wird an der Universität Bremen koordiniert.

Mit der Forschungsgruppe möchten die Sprecher:innen Prof. Dr. Claudio Franzius (Bremen) und Prof. Dr. Sabine Schlacke (Greifswald) Wege aufzeigen, wie Klimaneutralität erreicht werden kann. Hierzu ist es nötig, dass Wirtschaft und Gesellschaft durch das Recht transformiert werden. „Die zentrale These des Forschungsvorhabens ist, dass der Transformationsprozess, der durch das Recht angestoßen wird, auch das Recht selbst in seinen Grundannahmen und Denkstilen verändert“, sagt Claudio Franzius, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bremen. Neben den Universitäten Bremen und Greifswald sind Wissenschaftler:innen der Universitäten Bochum, Bonn und Freiburg sowie der Technischen Universität Darmstadt und der der Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg  beteiligt.

Die Forschenden kommen aus vielfältigen Wissenschaftsgebieten, von der Rechtswissenschaft über die Politikwissenschaft bis zur Ökonomie. Entsprechend dem Titel der Forschungsgruppe untersuchen sie das transformative Klimarecht unter den Überschriften „Raum“, „Zeit“ und „Gesellschaft“. In den Teilprojekten zum „Raum“ beschäftigen sie sich damit, wie globale Klimaziele wie das Paris-Abkommen durch lokale und föderale Akteure umgesetzt werden können – global, in Europa und Deutschland. Dabei geht es unter anderem um die Frage, welche Herausforderungen sich für die Umsetzung der Klimaziele durch den deutschen Föderalismus ergeben.

Die Teilprojekte zur „Zeit“ befassen sich mit der Rolle des Rechts in der Klima- und Ressourcenpolitik auf europäischer und nationaler Ebene. Dabei geht es zum einen um die Frage, wie europäisches Klimaschutzrecht mit dem Ziel der Dekarbonisierung ökologische und soziale Kosten auf zukünftige Generationen und den Globalen Süden verlagert. Zum anderen nehmen die Forschenden das deutsche Klimaschutzgesetz in den Blick und zeigen, wie es als „Scharnier“ zwischen abstrakten Klimazielen und konkreten Maßnahmen fungiert. Verbunden damit ist die Frage, inwiefern es als eine Rechtsschicht zwischen Verfassung und Gesetz zu verstehen ist.

In den Teilprojekten zur „Gesellschaft“ geht es erstens um CO2-Entnahmetechnologien, also Verfahren, um CO2 aus der Luft zu holen. Diese befinden sich aktuell noch in einem frühen Entwicklungsstadium. Die Forschenden untersuchen daher, wie das Klimarecht die schnelle Ausbreitung dieser Technologien fördern kann, wie aber auch umgekehrt die Technologien das Recht verändern. Zweitens beschäftigen sich die Forschenden mit sozialen Spannungen, die die Transformation zur Klimaneutralität mit sich bringen kann. Dabei analysieren sie das Konzept der „Just Transition“ und beleuchten, welche Rolle es im Klimarecht spielen kann.

Fragen beantwortet:

Prof. Dr. Claudio Franzius
Professor für Öffentliches Recht, insbes. Verwaltungsrecht und Umweltrecht
Fachbereich Rechtswissenschaft
Universität Bremen 
Telefon: +49 (0) 421 218 – 66005
E-Mail: franziusprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de

Bild von Gras und Pflanzen, im Hintergrund eine Großstadt