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Klimaschutz durch CO2-Speicherung: Ist das rechtlich zulässig?

Eine Uni für alle: Rechtswissenschaftlerin Sabine Schlacke referiert am 9. Dezember über die rechtlichen Rahmenbedingungen der CO2-Speicherung

Führende Klimaforscher warnen aktuell, dass sich bis Ende dieses Jahrhunderts die globale Durchschnittstemperatur um sieben Grad Celsius gegenüber der vorindustrialisierten Zeit erhöhen könnte, wenn der CO2-Ausstoß nicht auf nahe null vermindert werde. Bei ungebremster Erderwärmung sind erhebliche ökologische Auswirkungen sowie eine Bedrohung für die Grundlagen der Wasserversorgung, der Nahrungsmittelproduktion und der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vieler Länder zu erwarten, insbesondere im Bereich der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. Sabine Schlacke, Professorin am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen, spricht in der Vortragsreihe „Eine Uni für alle“ am 9. Dezember 2009 über das Thema „Klimaschutz durch CO2-Speicherung – zur rechtlichen Zulässigkeit“. Die öffentliche Veranstaltung findet im Haus der Wissenschaft (Sandstraße 4/5) statt und beginnt um 20 Uhr. Der Eintritt ist frei. Die Veranstaltungsreihe „Eine Uni für alle“ wird von den „unifreunden“ in Zusammenarbeit mit der Pressestelle der Universität Bremen organisiert.

Zum Inhalt des Vortrags

International verhandeln Staats- und Regierungsvertreter ab dem 7. Dezember 2009 auf der Weltklimakonferenz in Kopenhagen über die notwendigen Schutzaktivitäten, um die Klimaerwärmung auf 2 Grad Celsius einzudämmen. Das unter dem Dach der Klimarahmenkonvention 1997 verabschiedete Kioto-Protokoll soll durch ein neues Übereinkommen fortgeführt werden, das für den Zeitraum von 2013-2020 Emissionsminderungen festlegt.

Zu den Reduzierungsmaßnahmen zählt das im Rahmen der Klimarahmenkonvention tätige International Panel on Climate Change (IPCC) u. a. die Abscheidung und Speicherung von industriell erzeugtem Kohlendioxid. Internationale Übereinkommen und die Europäische Union haben für diese neuartige und bislang weitgehend unerforschte Technologie innerhalb kürzester Zeit einen rechtlichen Rahmen geschaffen. Ein deutscher Gesetzentwurf zur Kohlenstoffspeicherung ist Mitte 2009 am Widerstand der Bundesländer und der Bevölkerung gescheitert.

Der Vortrag wird nach einer rechtstatsächlichen Einführung in die Thematik einen Überblick über die bestehenden rechtlichen Anforderungen an die CO2-Speicherung geben. Vor dem Hintergrund, dass es sich bei der CO2-Speicherung um eine neuartige Technologie handelt, die als Brücken- bzw. End-of-Pipe Technologie bezeichnet werden kann, wird der neue Rechtsrahmen bewertet und es werden Empfehlungen für ein deutsches Gesetz abgegeben.

Das weitere Programm der Vortragsreihe „Eine Uni für alle“:

13. Januar 2010, 20 Uhr

Prof. PetraMilhoffer (Bildungswissenschaften),

Prof. Andreas Hepp (Kommunikations- und Medienwissenschaften) und Prof. Heidi Schelhowe (Informatik)

Internet, Handy und Pornografie:

Kinder und Jugendliche zwischen Kompetenzen und Konfrontation

3. Februar 2010, 20 Uhr

Prof. Arnim von Gleich (Produktionstechnik)

Von der Technikbewertung zur Technikgestaltung

- am Beispiel Chancen und Risiken der Nanotechnologien

 

Wetere Informationen:
Universität Bremen
Pressestelle
Eberhard Scholz

Tel. 0421 218 60155
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