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Mit Team-Teaching Internationalisierung der Lehre stärken

Universität Bremen bietet am 2. und 3. Dezember Veranstaltungen für Jurastudierende im Rahmen des Ausbildungsverbunds Hanse Law School

Mit Team-Teaching-Veranstaltungen bereichert die Hanse Law School in diesem Wintersemester wieder ihr Lehrangebot. Bei dem Ausbildungsverbund der Universitäten Oldenburg, Bremen und Groningen (Niederlande) geht es um Vorlesungen und Seminare, die gemeinsam von deutschen und niederländischen Hochschullehrern gehalten werden. In Bremen findet am 2. und 3. Dezember ein rechtsvergleichendes Seminar zum Eigentumsrecht statt, das Professor Christine Godt, Direktorin der Hanse Law School an der Universität Oldenburg, und ihr Kollege Professor Sjef van Erp von der Universität Maastricht halten werden. Das Eigentumsrecht gilt landläufig als ein Rechtsgebiet, das weitgehend national geprägt und in dem der europäische Einfluss gering geblieben ist. Unterschiede und Konvergenzen sind daher die Leitthemen von Godt und van Erp. Sie vermitteln den Studierenden Kenntnisse der niederländischen, deutschen, englischen und französischen Rechtsordnung. Dabei werden sie die Unterschiede in Konzepten und Wertvorstellungen herausarbeiten und die neuesten Entwicklungen unter dem Einfluss der Europäisierung aufzeigen.

Team-Teaching-Veranstaltungen zählen zum internationalen Profil der Hanse Law School. Sie finden stets auf Deutsch, Niederländisch und Englisch statt und sollen die Internationalisierung der Lehre und das rechtsvergleichende Studium stärken. Sie ermöglichen darüber hinaus die Vertiefung von Forschungskontakten zwischen den Hochschuleinrichtungen.

Auch deutsch-niederländische Vorlesung

Neben dem Team-Teaching wird es im Wintersemester auch eine deutsch-niederländische Vorlesung zum Öffentlichen Recht geben. Dabei wird Professor Hans-Hermann Heuer von der Universität Oldenburg zusammen mit Dr. Gerd Hoogers von der Rijksuniversiteit Groningen am 14. Dezember 2009 sowie am 4. und 25. Januar 2010 in Oldenburg eine Einführung in das Verfassungsrecht des jeweiligen Nachbarlandes geben und auf nationale Besonderheiten eingehen. Das Nichtvorhandensein einer Normenkontrolle, die Offenheit der Verfassung für das Völkerrecht, der Mangel an einem verfassungsrechtlichen Konzept von Souveränität und ein geringer Grad an verfassungsrechtlicher Ideologie zählen zu den Besonderheiten des niederländischen Verfassungsrechts. Informationen im Internet unter www.hanse-law-school.de .

Wetere Informationen:
Universität Bremen
Fachbereich Rechtswissenschaft (FB 6)
Hanse Law School
Prof. Dr. Christoph Schmid
Tel. 0421 218 7781
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http://www.hanse-law-school.de/