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SOCIUM gewinnt europaweite Ausschreibung: Wieviel Personal ist für eine gute Pflege erforderlich?

Sie haben die europaweite Ausschreibung für eine wichtige Expertise gewonnen und damit 3,7 Millionen Euro Drittmittel eingeworben: 14 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Forschungszentrums Ungleichheit und Sozialpolitik (SOCIUM) der Universität Bremen sollen jetzt unter der Leitung von Professor HeinzRothgang ein fundiertes Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personals in Pflegeeinrichtungen entwickeln und erproben.

Klage: Personalausstattung in Heimen unzureichend

Die Personalausstattung von Pflegeheimen ist unzureichend: So lautet eine Klage, die schon so alt ist wie die Pflegeversicherung selbst, also mehr als 20 Jahre. Die Personalausstattung fällt zudem im Bundesgebiet äußerst unterschiedlich aus. Ein Beispiel: In stationären Einrichtungen in Bayern wird pro Pflegebedürftigem 20 Prozent mehr Personal eingesetzt als in Sachsen-Anhalt. Bislang sind schon mehrere Versuche gescheitert, ein bundeseinheitliches Personalbemessungsverfahren einzuführen.

Expertise aus der Universität Bremen

Im Zweiten Pflegestärkungsgesetz hat der Gesetzgeber daher die Vertragsparteien der Pflege-Selbstverwaltung verpflichtet, bis zum 30. Juni 2020 ein fundiertes Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personals in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben wissenschaftlich entwickeln und erproben zu lassen. Dazu müssen die Vertragsparteien fachlich unabhängige wissenschaftliche Einrichtungen beauftragen - wie jetzt das SOCIUM, das für fundierte Expertise aus der Universität Bremen bürgt.

Presseinformation der Universität Bremen zum neuen SOCIUM-Projekt

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