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Tarifregelungen in der Langzeitpflege zeigen Wirkung

Die Einführung der tarifgerechten Bezahlung in der Langzeitpflege hat die Löhne für Pflegekräfte steigen lassen. Das zeigt eine Studie, die vom Institut Arbeit und Technik an der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen und dem SOCIUM der Universität Bremen erstellt wurde.

Am 08.06.2026 veröffentlichte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Abschlussbericht zur „Evaluation der Wirkungen der Regelungen zur Entlohnung nach Tarif in der Langzeitpflege“. Die Evaluation hatte das Ministerium unter Beteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bei dem SOCIUM der Universität Bremen und dem Institut Arbeit und Technik (IAT) der Westfälischen Hochschule in Auftrag gegeben.
 

Im Jahr 2022 hat der Gesetzgeber Regelungen zur tarifgerechten Entlohnung in der Langzeitpflege eingeführt. Diese sehen vor, dass Pflegeeinrichtungen nur zur Versorgung zu Lasten der Pflegeversicherung zugelassen werden, wenn sie sich entweder an kollektivvertragliche Regelungen wie einen Tarifvertrag oder kirchliche Arbeitsrechtsregelungen binden, an diesen orientieren oder das regional übliche Entlohnungsniveau anwenden. 
 

Die wissenschaftliche Evaluation zeigt: Die Regelungen haben ihr Ziel erreicht. Die Lohnsteigerungen, insbesondere in den unteren Einkommensgruppen, die zwischen 2022 und 2025 zu verzeichnen waren, sind demnach zu einem großen Teil auf diese Regelungen zurückzuführen. Die Lohnniveaus stiegen in dem Zeitraum in allen Bundesländern, wenn auch unterschiedlich stark: So stieg das regional übliche Entlohnungsniveau beim Hilfspersonal in Bremen zum Beispiel um rund 39 Prozent, in Schleswig-Holstein lediglich um ca. 15 Prozent.
Die Lohnsteigerungen wirkten sich auch auf die Preise in der Langzeitpflege aus: In den zwei Jahren nach Einführung der Regelungen zur tarifgerechten Entlohnung stiegen die Preise für ambulante und stationäre Pflegeleistungen deutlich stärker als in den drei Jahren zuvor. Insgesamt führten die Regelungen aber durch die bessere Bezahlung zu einer Aufwertung des Pflegeberufs und trugen somit zu der Erreichung von Zielen der „Konzertierten Aktion Pflege“ bei. 
 

Der aktuelle Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) sieht ein Aussetzen der Regelungen zur tarifgerechten Entlohnung für zunächst vier Jahre vor. Prof. Dr. Heinz Rothgang (SOCIUM, Universität Bremen): „Diese Vorschläge gehen aus unserer Sicht in die falsche Richtung. Wir haben die Aussetzung der Regelungen als Szenario in unserer Evaluation betrachtet, diese Option aber verworfen. Die Regelungen erfüllen ihr Ziel und sollten grundsätzlich beibehalten, wenn auch im Detail angepasst werden.“
 

 

 

Pflegekraft und Patient
Die Einführung der tarifgerechten Bezahlung in der Langzeitpflege hat die Löhne für Pflegekräfte steigen lassen. Das zeigt eine Studie, an der das SOCIUM der Universität Bremen beteiligt war.